Zwangsvollstreckung fruchtlos ... was kann ich machen?

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ImmerGruen83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangsvollstreckung fruchtlos ... was kann ich machen?

Hallo.

Ich habe ein Anliegen, wo ich mal Euren Rat brauche.
Folgendes: meine Ex Freundin schuldet mir 13.000 €uro. Ich habe einen Vollstreckungstitel, den ich auch schon einmal habe vollstrecken lassen. Aber Sie hat die Finger gehoben. Nun habe ich über div. Quellen mitbekommen, dass sie mal wieder umzieht ( nummer 5-6) und mit ihrem neuen Ehemann in ein Haus zieht. Da frag ich mich: sie ist Pleite, leistet sich aber ein Haus, wie kann das sein? Der Titel ist 30 Jahre gültig. Was kann ich nun machen um an meine Kohle zu kommen? Nochmal Pfänden? Den Ehemann auch? Strafanzeige stellen, weil Sie alles andere Kauft und macht, aber nicht ihre Schulden zahlt? Titel Verkaufen an Moskau Inkasso und co.?

Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Da frag ich mich: sie ist Pleite, leistet sich aber ein Haus, wie kann das sein?

Sie leistet sich das Haus sicher nicht, das leistet sich der Ehemann.
Zitat:
Nochmal Pfänden?

Das kannst Du versuchen und ggf. wieder leer ausgehen.
Zitat:
Den Ehemann auch?

Nein.
Zitat:
Strafanzeige stellen, weil Sie alles andere Kauft und macht, aber nicht ihre Schulden zahlt?

Vergiss es.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Arbeitet sie? Hat sie ein Auto?

Wenn schon mal fruchtlos gepfändet wurde und sie die EV abgegeben hat ... wann war das genau, das kann man alle drei Jahre von neuem anleiern. Wenn Sie arbeitet, dann kann man den Lohn pfänden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ImmerGruen83):
sie ist Pleite, leistet sich aber ein Haus, wie kann das sein?

Hast Du doch schon selbst beantwortet:
Zitat (von ImmerGruen83):
mit ihrem neuen Ehemann




Zitat (von ImmerGruen83):
Strafanzeige stellen, weil Sie alles andere Kauft und macht, aber nicht ihre Schulden zahlt?

Kann man. Ist nur kein Straftatbestand, wäre also Zeitverschwendung.



Zitat (von ImmerGruen83):
Was kann ich nun machen um an meine Kohle zu kommen?

Mal ermitteln, was denn tatsächlich ihr Eigentum sein könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn die VA länger her ist wie 2 Jahre kannst du eine Neue machen. Ansonsten Kontopfändung ggf Gehaltspfändung, du hättest eine Kautionspfändung machen können als sie noch zur Miete wohnte, bei der VA nach Lebensversicherungen, ... schauen und ggf pfänden.

Wenn du den Titel verkaufen willst bekommst du realistisch vielleicht 5% der Summe ggf auch 7%. Wenn dir das reicht dann probiere es. Ein IB mit der Eintreibung zu beauftragen kostet dich ersteinmal richtig Geld. Ob oder wann du das wieder kriegst steht in den Sternen.

Deine Schuldnerin darf mit ihrem Geld tun und lassen was sie will. Du kannst wie gesagt versuchen zu pfänden aber jede Maßnahme kostet ersteinmal dich Geld. Wesentlich besser wäre es vielleicht mal mit ihr zu sprechen, ggf Raten oder Vergleich vereinbaren. Wenn das nicht geht wirkt so eine Kontopfändung ersteinmal wahre Wunder vorallem wenn es die gleiche Bank ist wo der Gatte oder Beide den Kredit am Laufen haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen