Zwangsvollstreckung, auf unbekannt verzogen!

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.08.2012 12:23:25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung, auf unbekannt verzogen!

Guten Tag,

nach einem 2 Jahre langen Rechtsstreit habe ich einen endgültrigen vollstreckbaren Titel bekommen. Es ging um eine Auktion bei ebay(Notebook). Nun habe ich den Gerichtsvollzieher beauftragt und er war letztens da. Leider ist die Person auf unbekannt verzogen, was nun? Wie lange ist der Titel gültig? Ich habe gehört das man ihn gegen Geld an ein Inkassounternehmen abgeben kann.
Ich habe vor Gericht in allen punkten Recht bekommen. Erst wurde immer einspruch usw. eingelegt, dann hat meine Anwältin irgendwelche Fehler gemacht... so zog sich das halt über 2 Jahre hin.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Praefix
Ein Titel ist 30 Jahre gültig.
Es muss aber irgendwie doch raus zu bekommen sein, wo er hingezogen ist, vielleicht durch Polzei oder Gemeinde.
Das ist richtig du kannst die Forderung einem Inkassobüro übergeben.

Lg Schnuffi;)

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#2
 Von 
guest-12307.08.2012 12:23:25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die dürfen dann aber denke ich nicht ohne richterliche Anordnung die Daten rausgeben. Und ich hab dafür keine nerven mehr.
Also wenn ich den Titel dem Inkasso Unternehmen geben würde, bekomme ich dafür Geld? Ich habe gehört das die dann die Summer auszahlen, und dann halt durch die Gebühren leben.
Welche Inkasso sind online und auch seriös?

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#3
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Es gibt sicher viele Inkassounternehmen und darunter auch schwarze Schafe.

Das Inkassobüro bezahlt dir das Geld und die treiben es vom Schuldner wieder ein.

Schau mal unter google. Es gibt auch Büros die sind mit einem Anwalt gekoppelt. z. b. RA Haas und Kollegen.


dass du für so was keinen Nerv mehr hast kann ich gut verstehen.
Laß dich nicht unterkriegen.
Lg Schnuffi


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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#4
 Von 
guest-12307.08.2012 12:23:25
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, top danke für deine Antworten! Denke ich werde den Titel abgeben. Wenn ich dafür noch Geld bekomme. Könnte ich jetzt super gebrauchen ;)

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#5
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Alles klar. Wünsch Dir was!
Schnuffi;)

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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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