Zwangsvollstreckung: Was darf gepfändet werden?

1. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
frechmuckl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangsvollstreckung: Was darf gepfändet werden?

Hallo...


Ich habe diese Woche eine Zwangsvollstreckung zugeschickt bekommen. Ich habe mich jetzt auch schon ein wenig im Internet über dieses Thema informiert. Es bleiben aber noch ein paar Fragen offen. Ich beziehe Sozialhilfe und bin alleinerziehende Mutter. Meine Wohnung ist noch nicht vollständig eingerichtet, habe aber ein komplettes Schlafzimmer und eine neue Einbauküche. Nun weiß ich nicht, ob der GVZ mir mein Bett (180 * 200 cm), meine Einbauküche und meine Wohnzimmerschrankwand (noch nicht aufgebaut, neu, im Karton) pfänden oder austauschen darf. Dazu kommt noch, dass ich gelesen habe, dass sie mir einen Fernseher, Radio und Computer nur bedingt pfänden oder austauschen dürfen. Ich habe einen Computer, über den ich fern sehe und auch Musik höre. Außerdem stand da noch, dass der Computer nicht pfändbar wäre, wenn er zur Fortsetzung des Berufes von Nöten wäre. Ich fange aber in diesem Jahr noch an zu arbeiten und brauche dazu ganz dringend einen hochwertigen PC mit Internet. Kann er mir trotzdem gepfändet werden? Ich habe auch noch ein neues Telefon von Siemens. Darf der GVZ da auch ran? Was für Rechte hab ich? Mir ist das sehr unangenehm und ich würde die Sache gerne gut und schnell über die Bühne bringen, ohne noch mehr Probleme zu bekommen. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

frechmuckl

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

gepfändet werden darf grundsätzlich alles was einen erlös bringt und nicht zum alltäglichen leben benötigt wird. um überhaupt in die erlöszone zu kommen muss auf der versteigerung ein betrag von ca. 300,00 EUR erlangt werden.

zu den von ihnen genannten gegenständen:
- die einbauküche wird sicher nicht gepfändet-
- das telefon wird wohl an einen wert 300,00 EUR nicht herankommen - es dürfte ohnehin nur im rahmen der austauschpfändung gepfändet werden.
- die wohnzimmerschrankwand - wenn sie nicht sehr wertvoll ist wird auch nicht gepfändet, sie sollten sie aber umgehend aufbauen um zu zeigen, dass die selbige auch benötigen.
- der pc müsste schon sehr hochwertig sein um pfandtechnisch interessant zu werden, dann sollten sie darauf hinweisen, dass darauf persönliche daten gespeichert sind - damit kann man den gv dazu bringen, dass die festplatte fachmännisch gelöscht wird was das ganze unrentabel macht.

sie sind dann allerdings dazu verpflichtet (so sie auch sonst nicht zahlen können) die eidesstattliche versicherung abzulegen - hierzu gibt es um internet umfassende informationen - sie müssen mit einer dann alsbald folgenden kontopfändung rechnen.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Halten Sie dem Gerichtsvollzieher den Sozialhilfebescheid unter die Nase. Führen ihn einmal durch die Wohnung und das wars.

Sie können Ratenzahlung anbieten ( 50 EUR oder so. ) So umgehen Sie die EV.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kommt auf die Forderungshöhe an. Bei z.B. 2000 Euro Forderung und 50 Euro Rate ist das für den Gläubiger nicht unbedingt akzeptabel.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frechmuckl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Mir geht es ja nicht direkt um die Rückzahlsumme bzw. -möglichkeit, sondern eher darum, ob sie mir meinen PC z.B. pfänden oder austauschen kann. Ich habe einen Flachbildschirm und einen Casemodrechner (beides Geschenke von meinem Ex). Kann aber nicht mehr nachgewiesen werden, da ich zu meinem Ex keinen Kontakt mehr habe. Ich brauche aber diesen PC, bzw. das, was in ihm drinsteckt. Den TFT-Monitor brauche ich, aus Platzmangel in meinem Schlafzimmer, auch, da der PC im Schlafzimmer stehen muss, weil sonst mein Sohn daran rumspielt. Und da ich mir keinen Computertisch reinstellen kann, muss er auf einem kleinen Tisch in der Ecke stehen und wird als Fernseher (TV-Karte drin), zum Musik hören und hauptsächlich zum arbeiten benutzt. Ich arbeite nebenher (noch nicht offiziell, vorraussichtlich ab April) für die Firma meines Freundes und brauche daher Internet, Telefon und den PC. ICh habe auch wie gesagt gelesen, dass man den Fernseher, Radio und Telefon nicht pfänden darf. Und den PC nur bedingt. Er würde mit Sicherheit den Wert von 300 € weit übersteigen mit dem Monitor. Das Telefon kostet neu 199 €. Ich würde die Sachen aber gerne behalten und die Schulden in Raten abbezahlen, wobei das eben auch nur bedingt möglich ist, da ich ja momentan noch von Hartz IV lebe und ich uns auch irgendwie über die Runden bringen muss. Ich danke euch trotzdem für die Hilfe und würde mich auch über noch mehr Antworten und Tipps freuen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ein gebrauchter flachbildschirm hat sicherlich keinen wert von 300,00 EUR - neue 17 Zoller kosten ab. 250,00 Eur. Was den PC angeht hatte ich datenschutzrechtliche Probleme bereits angesprochen derer sie sich im zweifel bedienen sollten.

letztlich ist auch die frage durchaus wichtig, wieviel schulden sie haben - evtl. ist es - so sie sicher bald anfangen zu arbeiten - für sie besser erst einmal besser auf zeit zu spielen - das erhöht die forderung zwar kann aber sinnvoll sein, wenn bald gezahlt werden kann und die e.V. umgangen wird.

raten sollten sie in einer höhe anbieten können, bei der nach 6 monaten die schulden getilgt sind.

eines sollte ihnen aber klar sein: früher oder später wird der gerichtsvollzieher kommen und geld wollen, bis dahin sollten sie einen überzeugenden plan haben wie sie zahlen wollen. letztlich wird es im laufe der zeit immer nur teurer und die chance aus der schuldenfalle wieder heraus zu kommen immer kleiner.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo....

Bei meinem Ex stand auch mal der Gerichtsvollzieher in der Tür, Ex hatte TV, PC, fette Anlage ( viele Bausteine ) usw, auch Einbauküche, Schränke aber der Gerichtsvollzieher nahm nix davon mit.
Aber jeder GV ist anders ;-) Da Du den PC als TV und Anlage nutzt, glaub ich kaum das er Dir genommen wird.

Gruß sabine

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frechmuckl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich danke euch erstmal allen für eure Antworten. Das hat mir sehr geholfen und auch ein wenig die Angst genommen. Heute ist es nun soweit. Ich warte schon die ganze Zit. Bis 13 Uhr ist sie da. Ich bin mal gespannt und schreibe wie es war, wenn sie wieder weg ist.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

na, ich denk mal halb so schlimm oder?!?

trotzdem solltest du dir gedanken machen wie du möglichst schnell da wieder rauskommst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JtGD28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

bei mir schaut am Montag der Vollziehungsbeamte vom Finanzamt vorbei. Er Möchte zwei offene Raten der Steuernachzahlung "pfänden" sowie meine aktuelle Steuernachzahlung, die ich gestern erhalten habe. Darf er das überhaupt?

Ist der Vollziehungsbeamte vom Finanzamt genauso wie ein GVZ?

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie hat sich im Januar 07 einen PlasmaTV für 1000 EUR gekauft. Ich habe eine Einbauküche im Wert von 5000 EUR in 2005 gekauft. Des weiteren habe ich einen PC Ende 2004 auf Raten gekauft. Der Rechnungsinhaber war ich und die Raten hat meine Freundin finanziert. Wert in 2005 mit TFT-Monitor 1200 EUR.

Könnt Ihr mir sagen, wie ich am besten vorgehen kann bzw. welche der aufgeführten Dinge gepfändet werden könnten?

Ich kann derzeit eine Ratenzahlung in Höhe von 300 EUR anbieten + evtl. eine Einmalleistung in Höhe von 1000 EUR bis Ende 2007 und würde dann im Januar 2008 erneut das Gespräch suchen bzw. die Rate erhöhen auf ca. 500 - 600 EUR.

Vielen Dank für Euer Feedback.

Jörg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also einen flachbildschirm kann er pfänden aber einen normalen fernseher nicht da jedem ein normals fernsehgerät zu steht den ein flachbildschirm gehört zum "luxus"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JtGD28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

meinest Du mit Flachbildschirm den TFT-Monitor oder den PlasmaTV?

Kann er diesen auch pfänden, wenn dieser meiner Freundin gehört? Wir sind nicht verheiratet.

Rechnung und Finanzierung laufen auf meine Freundin.

Vielen Dank im voraus.

Jörg

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kleinerengel33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen ich habe eine Frage und zwar ich habe gestern ein Pfändungsschreiben bekommen, das man das konto pfänden wird, meine frage da das konto nicht mir gehört sondern meinem Lebenspartner, dürfen sie das pfänden? Er hat ja mit meinem schulden nichts zu tun.Ich weiß das man sozialgeld nicht pfänden darf, aber wie sieht es aus bei der sache 1.10euro? Mein Partner hat einen 1.10euro job, darf mann das pfänden? Bitte um eure hilfe. ,fg kleinerengel33

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wenn sie verheiratet sind und keine Gütertrennung vereinbart ist, dann wäre eine Kontopfändung möglich. Wenn es sich hier um einen Partner, im Sinne einer Lebensgemeinschaft, handelt, dann sollten Sie sich schleunigst getrennte Konten zulegen ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Steffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich hätte da auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich es im Dezember vergangenen Jahres total verpatzt mich auf einen Brief hin zu melden, in der mir bereits die Zwangsvollstreckung angedroht wurde.
Nun hatte ich gestern, am 06.01., dort angerufen und da wars aber leider schon zu spät, als ich eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen wollte. Man sagte mir, dass der Bescheid (oder wie man das nennt) am 03.01. bereits raus ging. Ebenso hatte man mir nahe gelegt, dass ich jetzt einfach abwarten solle, bis der/die Gerichtsvollzieher/in hier auftaucht, um mit ihr/ihm die Ratenzahlung zu vereinbaren, weil diese/r sie wohl bewilligen muss. Wenn er/sie sich damit einverstanden gibt, würden die vom Rechtsanwaltsbüro sogar nochmal eine Ratenzahlung mit mir vereinbaren. In diesem Falle sollte ich mich gleich nach dem Besuch nochmal bei ihnen melden, damit wir das machen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sie mir bewilligt?
Und kann der Gerichtsvollzieher auch die Sachen von meinem Freund pfänden, wenn ich nachweisen kann, dass er sie gekauft hat? Etwas wirklich hochwertiges haben wir hier nicht stehen. Der PC hatte damals - vor drei Jahren - um die 499€ gekostet und der Flachbildfernseher der hier steht so um die 800€ (wohl gemerkt damals noch, mittlerweile ist er sicher schon um die 4 - 5 Jahre alt). Aber wie gesagt, mir gehören die Sachen nicht und das kann auch nachgewiesen werden und ich glaube nicht, dass es sich lohnen würde, so alt wie die Geräte schon sind.

An dieser Stelle möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass ich vor einiger Zeit schonmal die EV abgeben musste. Das war Anfang November 2008. Dürfte mittlerweile auch schon hinfällig sein. Kann man die erneuern? Bzw., kann der Gerichtsvollzieher mich erneut darum bitten, eine abzulegen?

Lieben Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sie mir bewilligt?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das du die Schulden in 6 Monatsraten abzahlen kannst?

Wobei der RA auch anschliesend kleinere Raten bewilligen kann, wenn er sieht das nicht viel zu holen ist.



quote:
Bzw., kann der Gerichtsvollzieher mich erneut darum bitten, eine abzulegen?

Nicht nur bitten kann er dich, notfalls sogar dazu zwingen.



quote:
Und kann der Gerichtsvollzieher auch die Sachen von meinem Freund pfänden, wenn ich nachweisen kann, dass er sie gekauft hat?

Der Gerichtsvollzieher kann alles verwertbare pfänden. Wenn es sich in deiner Wohnung befindet, wird erstmal vermutet das du der Eigentümer bist.
Sofern dieses anderen Eigentümern gehört, müssen diese durch Belege ihr Recht glaubhaft machen.

Es hört sich aber nicht an, als würde sich etwas verwertbares dort befinden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo :-)

Ich danke dir für deine Antwort. Diese hat mir schon sehr weiter geholfen.

Ich hätte wohl gestern mal dazu schreiben sollen, um was für eine Schuldensumme es sich handelt. Total vergessen :/
Es handelt sich um ca. 641€

Aber ich kann noch an Ort und Stelle glaubhaft machen, dass die Geräte nicht mir gehören. Alle Kaufbelege sind noch da. Beim Fernseher ist es so, dass seine Mutter uns den damals zu Weihnachten geschenkt hat. Da würde dann ihr Name auf dem Kaufbeleg stehen, aber ist ja somit trotzdem nicht mein Eigentum. Und dementsprechend schon älter sind die Geräte eben auch. PC wie gesagt so drei Jahre und Fernseher 4-5 Jahre. Zu pfänden ist hier nichts. Absolut gar nichts.

Ich hatte mir eben die Vollstreckungsandrohung nochmal durchgelesen und musste feststellen, dass das noch Schulden aus einem Vollstreckungsbescheid von 2007 sind. Müsste dann die sein, für die ich schonmal eine EV abgelegt habe. Ginge das denn nochmal, für die gleichen Schulden??? Es MÜSSEN die Schulden von damals sein, weil sonst habe ich nirgendwo welche. Ich hatte auch zuvor ewig nichts mehr mit Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher & Co. zu tun.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich die Schulden per Ratenzahlung in 6 Monaten tilgen kann. Sogar in 3 schon, wenns denn sein muss. Da sollte es also keine Probleme geben. Nur, wenn die Schuld aus 2007 ist, würde es mir dann jetzt noch bewilligt werden???

Lieben Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Aber ich kann noch an Ort und Stelle glaubhaft machen, dass die Geräte nicht mir gehören.

Ich glaube nicht, das da interessante Sachen für den GV herum stehen.
Der Erlös ist zu gering.



quote:
Müsste dann die sein, für die ich schonmal eine EV abgelegt habe. Ginge das denn nochmal, für die gleichen Schulden???

Klar, EV abgeben geht bis an dein Lebensende.



quote:
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich die Schulden per Ratenzahlung in 6 Monaten tilgen kann. Sogar in 3 schon, wenns denn sein muss.

Die Strategie lautet: glaubhaft machen das man die 6 Monatsraten leisten kann und dann versuchen schnellstmöglich abzahlen. Du kannst auch Zwischenzahlungen leisten oder auch höhere Raten als vereinbart.
Je schneller die Sache von Tisch ist, desto besser.
Geht die Ratenzahlung schief, kann das ernste Folgen haben.



quote:
Nur, wenn die Schuld aus 2007 ist, würde es mir dann jetzt noch bewilligt werden???

Keine Angst, das würden die sogar noch in 10 Jahren bewilligen, wenn die endlich ihr Geld bekommen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Steffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Strategie um dem Gerichtsvollzieher klar zu machen, dass man gewillt und dazu in der Lage ist die Schulden innerhalb von 6 Monaten in Raten abzuzahlen ist ja gut und schön, ABER wie macht man das denn? Immerhin kann ja dann da Jeder kommen und behaupten, dass er das macht und dann kommt letztendlich doch nichts. Ich persönlich bekäme das so hin, aber wieso sollte er mir das glauben? =/

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich nochmal =/

Und zwar habe ich zwischenzeitlich herausgefunden, welcher Gerichtsvollzieher für mich zuständig ist. Könnte ich da jetzt auch einfach anrufen, obwohl sie noch nicht hier war und die Sachlage schnell noch so klären, bevor sie noch hier auftaucht?

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Immerhin kann ja dann da Jeder kommen und behaupten, dass er das macht und dann kommt letztendlich doch nichts. Ich persönlich bekäme das so hin, aber wieso sollte er mir das glauben? =/


1. Es gibt GVs die glauben der Aussage des Schuldners wenn dieser Ihnen glaubwürdig erscheint.
Das bereithalten der 1. Rate in bar beim Besuch oder das vorabüberweisen (Aktenzeichen nicht vergessen) der Rate ist so ein Faktor.
2. Man neme die Gehaltsbescheinigung. Von dem Betrag rechnet man auf einem Zettel alle Kosten runter, so das er sieht, das genug für die Rate übrigbleibt.



quote:
Könnte ich da jetzt auch einfach anrufen, obwohl sie noch nicht hier war und die Sachlage schnell noch so klären, bevor sie noch hier auftaucht?

Ja, aus das wäre möglich.
Erkundige dich nach den Bürozeiten. Sonst rufst du vergeblich an.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Steffy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Alles klar, dann werde ich da mal anrufen.
Denn an und für sich wäre ihr Besuch wirklich sinnlos, da die Rechtsanwaltskanzlei mir am Telefon ja bereits sagte, dass sie mir nochmal eine Ratenzahlung bewilligen würden. Sie konnten eben nur nichts mehr machen, weil der Gerichtsvollzieher schon alarmiert wurde. Danke für deine Hilfe
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