Zwangsversteigerungsverfahren für freihändigen Hausverkauf ausgesetzt

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Zwangsversteigerungsverfahren für freihändigen Hausverkauf ausgesetzt

Hallo,
vor Jahren wurde gegen uns seitens einer nachrangig im Grundbuch eingetragenen Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren beim AG beantragt und bewilligt.
Uns wurde dann gestattet, das Haus freihändig innerhalb von 6 Monaten zu verkaufen, so lange wurde die Zwangsversteigerung ausgesetzt.
Das Haus konnte dann Gott sei Dank verkauft werden allerdings weit unter dem Verkehrswert.

Der Notar hat dann die Bank, die die Zwangsversteigerung betrieben hat in voller Höhe bedient.

Vorrangig war eine Bausparkasse eingetragen, die war natürlich über die Zwangsversteigerung informiert.

Die Bausparkasse hat das vorfinanzierte Bauspardarlehen während der Zwangsversteigerung --nicht gekündigt--.

Die Bausparkasse erhielt vom Notar den Rest aus dem Hausverkauf den sie als "Teilrückzahlungen" auf den Konten verteilte.
Ich würde diese Teilrückzahlungen als eine Art Sondertilgung bezeichnen, lt. Bausparbedingungen waren Sondertilgungen zulässig.

Hierauf verlangte die Bausparkasse erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen.

Meine Fragen sind nun, waren diese - im Rahmen der Zwangsversteigerung, -bei nichtgekündigtem Bauspardarlehen- berechtigt?
Waren Vorfälligkeitsentschädigungen auch bei den Sondertilgungen berechtigt?

Wer kann hierzu etwas sagen ?

Danke für Eure Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Die Bausparkasse erhielt vom Notar den Rest aus dem Hausverkauf


Warum? Da du dein Haus selbst verkauft hast müsstest du ja wohl dem Notar selbst damit beauftragt haben wem er welche Teile des Verkaufserlöses weiterleiten soll.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Meines Erachtens haben die gestellten Fragen

Zitat (von mauba):
Meine Fragen sind nun, waren diese - im Rahmen der Zwangsversteigerung, -bei nichtgekündigtem Bauspardarlehen- berechtigt?
Waren Vorfälligkeitsentschädigungen auch bei den Sondertilgungen berechtigt?
Wer kann hierzu etwas sagen ?


nichts mit Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung zu tun sondern wären wahrscheinlich besser im Unterforum Bankrecht zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

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