Zwangsversteigerung droht weil Ex nicht zahlt

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
marylee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwangsversteigerung droht weil Ex nicht zahlt

hallo,
benötige dringend hilfe in bezug auf ein darlehen bei dem die zwangsversteigerung droht.
folgende sachlage :
vor einigen jahren habe ich zusammen mit meinem damaligen partner ( damals noch nicht verheiratet , mittlerweile aber geschieden von ihm ) ein darlehen aufgenommen , das der renovierung und sanierung meines haus ( auflage des darlehens ) dienen sollte . nachweislich ist aber nur ca 1/8 der summe für die auflage verwendet worden .den rest des geldes hat er sich zu eigen gemacht.
mein haus wurde als grundschuld ( bürge ) eingetragen , mein ex hat anfänglich das darlehen bedient ,bis ca ein halbes jahr nach der trennung .ich hatte keine möglichkeit an das geld zu kommen , da es auf sein konto ausgezahlt wurde , eine vollmacht für mich hat es nicht gegeben .
nun wurden eine ganze zeit die raten nicht gezahlt und die bank droht mit zwangsversteigerung .
ich kann aber die raten n der höhe nicht alleine zahlen und sehe es auch nicht ein , da er den grossteil des geldes nur für sich ausgegeben hat , die auflagen der bank wurden somit nicht erfüllt , beide aber haben unterschrieben .
was kann ich da tun ? läuft es vielleicht auch unter betrug / unterschlagung da er das geld nicht für den zweck verwendet hat ? hab ich chancen da er zumindest die hälfte der raten tragen muss ?
würde mich freuen wenn jemand helfen kann [u][/u]

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
für die Bank seid ihr Gesamtschulnderich haftbar.
Du kannst gegen deinen Ex versuchen zuvielrechtlich vorzugehen, jedoch sehe ich da kaum Chancen - hierzu solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Gegenüber der Bank kannst du kaum Argumentieren, letztlich hat nicht nur dein LG sondern auch du gegen den Vertrag verstoßen! Ihr BEIDE habt "Betrogen"!
Letztlich wird und kann die Bank auf die Sicherheit, das Haus, zugreifen. Ohne Anwalt stehst du auf verlorenem Posten - und ob dieser wirklich was bewirken kann, bin ich sehr im Zweifel!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marylee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die antwort
verstehe nur nicht warum ich keine chance habe ....wenn wir im gesamten haften , beide unterschrieben haben , müssen doch auch beide haftbar gemacht werden können per anwalt ...es kann doch nicht sein das zwei unterschriften darunter stehen und einer nur muss dafür blechen ???

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann sich der Gläubiger einen der Schuldner heraussuchen, den er zur Zahlung heranzieht.

Der Schuldner kann dann seinerseits versuchen von den anderen Schuldnern das Geld wieder zu bekommen.


Ob der Vertrag mit der Bank haltbar ist, müsste ein Anwalt prüfen, dazu muss man alle Unterlagen genauestens durchgehen und auch weiter Fakten (z.B. deine genaue finanzielle Situation beim Vertragsschluss) kennen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marylee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank !
und was für ein anwalt ist für so etwas zuständig ? vertragsrecht ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Hier würde ich einen Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bankrecht empfehlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen