Folgendes: Ein Haus ist zur ZV vorgesehen. Schuldner zweifelt Wertfestsetzungsbeschluss an und legt sofortige Beschwerde ein. AG gibt weiter an LG, Beschluss dort: Der Beschwerde wird nicht abgeholfen, eine Revision wird nicht zugelassen. Gibt es die Mögöochkeit, hier eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, um doch eine Revision zu bekommen?
Zwangsversteigerung / Beschluss LG
15. September 2008
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Frage vom 15. September 2008 | 08:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung / Beschluss LG
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#1
Antwort vom 15. September 2008 | 14:16
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Eine Entscheidung des Beschwerdegerichts, das über das Rechtsmittel der Beschwerde entschieden hat, ist mit nur wenigen Ausnahmen (in streitigen Zivilprozeßverfahren, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Strafprozessen), nicht mehr anfechtbar. Deshalb dürfte eine weitere Möglichkeit, die Änderung des Wertfestsetzungsbeschlusses herbeizuführen, ausgeschlossen sein.
Mit der Revision, die gegen Urteile möglich ist, kann nur eine weitere Beschwerde gemeint sein.
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