Zwangsurlaub von heut auf morgen

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Paketknecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsurlaub von heut auf morgen

Hallo,

habe folgendes Problem. Ich bekam heute Mittag einen Anruf vom Chef mit der Ansage das ich bis Freitag erstmal zuhause bleiben muss weil nix los ist.
Arbeitsbeginn wäre gegen 16 Uhr gewesen.

Arbeite bei einem Logistiker.
Wie sieht die Rechtslage aus.
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was ist denn zur Arbeitszeit vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paketknecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

lt. Arbeitsvertrag: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: 12,5 Stunden also 2,5 Stunden am Tag

Meistens wird es aber das doppelte.

Ich hab ja nix gegen Urlaub , aber möchte schon etwas planen und nicht paar Stunden davor gesagt bekommen: bis Montag nur weil wenig pakete da sind.

Ich will auch nicht , das sich das in zukünftig wiederholt und zum Regelfall wird.

PS: Arbeite schon sieben Jahre da

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#3
 Von 
Paketknecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

edit



-- Editiert von paketknecht am 03.01.2007 16:44:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Urlaub kann dein Chef nicht einfach "verordnen". Du stellst einen Antrag und er bewilligt den.
Wenn du dort aber schon 7 Jahre arbeitest und das dass erste Mal vorkommt, würde ich fragen, wie er sich das in Zukunft vorstellt.

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#5
 Von 
Paketknecht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ist das denn irgendwo festgehalten, das er das nicht darf. hab zwar schon gesucht aber irgendwie nix gefunden.

Chef ist seit 1.1. ein neuer.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Googlen nach dem Stichwort Annahmeverzug .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... im bundesurlaubsgesetz steht, dass urlaub zwar einerseits bewilligt werden muss, andererseits aber auf die wünsche des beschäftigten rücksicht zu nehmen, soweit betriebliche interessen nicht entgegenstehen. im umkehrschluss heißt das eben auch, dass urlaub nicht verordnet werden kann - es handelt sich eben nicht um arbeit, für die der AG sein dispositionsrecht ausüben kann.

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