Hallo!
Meinem Freund wird jeden Monat Geld vom Lohn gepfändet. Die Gesamtforderung beläuft sich auf ca. 3000€, da mein Freund jedoch für 2 Kinder unterhaltspflichtig ist, kann ihm laut Pfändungstabelle nur ein Betrag von ca. 90-110€ gepfändet werden.
Nun bekam er ein Schreiben vom Anwalt der Gläubiger, in dem mit Zwangshaft gedroht wird, wenn der gesamte Betrag nicht bis Mitte August gezahlt wird. Ist das denn so rechtens?
Danke und MfG
Astra
Zwangshaft trotz Lonpfändung?
26. Juli 2004
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Frage vom 26. Juli 2004 | 06:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangshaft trotz Lonpfändung?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2004 | 10:46
Von
Status: Schüler (345 Beiträge, 44x hilfreich)
Geht es um ein Verwaltungsverfahren?
-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
#2
Antwort vom 27. Juli 2004 | 10:31
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
mal dumm und aus neugierde gefragt.
spielt das mit dem verwaltungsverfahren in einer anderen liga? wenn ja, was ist der unterschied zu einem normalen verfahren?
Und jetzt?
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