Hallo,
es geht um die folgende Gegebenheit. In meiner Universität gibt es ein Hochschulsportprogramm zu dem alle Studierenden nach Vorlage ihres Ausweises kostenlos teilnahmeberechtigt sind, nicht-studierende hingegen dürfen nicht teilnehmen.
Nun wurde der Studierendenausweis einer Person bewusst an eine andere, nicht studierende, Person weitergegeben, mit dem Ziel das diese eine Sportveranstaltung besuchen kann. Dies flog auf nachdem vor Beginn der Veranstaltung die Ausweise kontrolliert wurden.
Es wurde nun mitgeteilt, dass der Betrugsversuch an die Universität weitergeleitet wird und mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen sei. Meine Frage ist nun welche Konsequenzen zu befürchten sind und ob eine Zwangsexmatrikulation in diesem Fall zu befürchten wäre?
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten
Zwangsexmatrikulation angemessen?
7. Januar 2014
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Frage vom 7. Januar 2014 | 19:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Zwangsexmatrikulation angemessen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2014 | 19:43
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Eine Zwangsexmatrikulation wäre sicherlich unverhältnismäßig.
Welche sonstigen Konsequenzen möglich sind, lässt hier nicht beantworten.
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#2
Antwort vom 7. Januar 2014 | 20:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort, das macht Hoffnung =)
Letzteres dachte ich mir schon, aber Versuch macht klug.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2014 | 20:25
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Keine Panik - wird schon nicht so schlimm.
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