Zwangsausschüttung der gesamten Rücklage bei "neu hinzugekommenen" Sondereigentum

4. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
juergen001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsausschüttung der gesamten Rücklage bei "neu hinzugekommenen" Sondereigentum

Hallo,
folgende Situation.
In einem Mehrfamilienhaus mit 10 Sondereigentumseinheiten und 9 Eigentümern (einer hat 2 Wohnungen) (einer der 9 Eigentümer besitzt ein unausgebautes Dachgeschoss) haben die Alteigentümer eine Rücklage angespart die sich aus Sonderzahlungen (es wurden Sanierungen durchgeführt wobei Gelder übrig blieben) und monatlichen Rücklagen zusammensetzt.
Ursprünglich wollte man diese Rücklagen für zukünftige Sanierungen, Reparaturen oder Verschönerungen verwenden.
VOR der Einzahlung der Sonderumlagen die zur Sanierung von Heizung und Dach verwendet wurden, wurde das Dachgeschoss des einen Miteigentümers Zwangsversteigert.
In der Teilungserklärung steht, dass solange das Dachgeschoss nicht ausgebaut (somit bewohnbar) ist, bleibt das Dachgeschoss bzw. der Eigentümer frei von allen Zahlungen an Rücklagen und Nebenkosten für das Anwesen wie auch Hausverwaltergebühren
Mittlerweile ist das DG ausgebaut und vermietet und der Eigentümer beteiligt sich auch an den ganzen Umlagen, Rücklagen etc.
Die Sanierungen für die die Rücklagen waren wurden schon zuvor ausgeführt, Der Eigentümer des dachgeschoss hat sogar noch der Eigentümergemeinschaft ca. 30.000,-€ gespart da er die Rechnungen und die Arbeiten am Dach und Heizung prüfte und feststellte das die Rechnungen zu hoch waren . Die Gemeinschaft hat sich dann in der Folge mit den Firmen erfolgreich geeinigt und viel Geld gespart. nun sind mittlerweile ca 20.000,-€ Rücklagen aus diesen Einsparungen noch in der Rücklagenkasse.

Mittlerweile hat die Gemeinschaft den Hausverwalter gewechselt.
Es sollten nun noch die Heizkörper in den Wohnungen getauscht werden die jedoch Sondereigentum sind.
Der Hausverwalter meinte das er ein Problem mit der Rücklage hätte.
Es wäre angeblich so, das dem Eigentümer des Dachgeschosses der nun erst seit kurzem seine Wohnung ausgebaut hätte und somit mit in die Rücklage einzahlt von den alten Rücklagen nichts zustehen würde.
Er machte folgenden Vorschlag in der letzten Eigentümerversammlung ende 2015.
Entweder jeder Eigentümer (ausser der vom Dachgeschoss) lässt seine Heizkörper wechseln und die Kosten werden dann aus den Rücklagen gezahlt, oder wenn ein Eigentümer dies nicht möchte, wird anteilig sein.

Wisssenswert an der Sache ist:
Das Dach was saniert wurde wegen herabfallender Dachziegel und eines komplett maroden Daches wurde nicht nur nach ENEV-Standard gedämmt und saniert sondern nach KFW-Vorgaben mit Energieberater.
Die uralte Ölzentralheizung wurde gegen eine moderene Gas-Brennwerttherme ausgetauscht die auch den KFW-Vorgaben entspricht inkl. hydraulischem Abgleich an den uralten Rippenheizörpern udn an deren Thermostatventilen.
Die KFW-Sanierungskosten wurden komplett mit 11% jährlich auf die Mieten umgelegt.
Wichtig:
Da jedoch eine moderen Gasbrennwerttherme ihre Energieeinsparung nur dann entfalten kann wenn die Vorlauftemperatur bei max. 55° liegt und die uralten Rippenheizkörper jedoch mit min 60 bis 75° im Vorlauf benötigen um den Raum erwärmen zu können bei entsprechenden Temperaturen, läuft meist die Gasbrennwerttherme aktuell ausserhalb des Brennwertbereiches und hat somit wenig Energieeinsparung.
Die Mieter zahlen jedoch die KFW-Sanierung durch ihre Mieterhöhung.
Mittelweile macht sich auch bei den Mietern großer Unmut breit da sie nichts oder fast nichst von den KFW-Maßnahmen und der neuen Zentralheizungsanlage spüren und trotzdem mehr zahlen müssen an Miete.

Aus diesem Grund ist der Eigentümer des Dachgeschoss (der ja neuste Niedertemperaturheizkörper eingebaut hat) auch dafür die angesparte Rücklage für den gesamten Heizkörperaustausch verwendet wird. Er ist jedoch dagegen das einzelne Eigentümer das Wahlrecht haben auch das Geld aus der Rücklage herausziehen ohne ihre Heizkörper zu tauschen.
Grund:
Wenn eine Einheit keine neuen Heizkörper die auch der Wohnung und der neuen Vorlauftemperatur angepasst wird, einbauen lässt muss zwangsläufig das ganze Haus ausserhalb des Brennwertbereiches gefahren werden da ja sonst die Wohnung mit den alten Heizkörpern nicht warm wird.

Unter Berücksichtigung dieser ganzen Umstände, ist es hier überhaupt zulässig das Gelder einfach ausgeschüttet werden aus Gründen da der Dachgeschosseigentümer ja keinen Anspruch auf diese Gelder hätte ?

Wenn doch, gibt es dazu einen § oder eine Rechtssprechung?

Kann ein einzelner Miteigentümer den Heizungstausch (heizkörper sind laut Teilungserklärung Sondereigentum)so verweigern das dann in der Folge das ganze restliche Anwesen darunter leiden muss wenn neue Energieeinsparmaßnahmen nicht greifen ?
Wenn nein, kann die Eigentümergemeinschaft dies via Beschluss erzwingen?

Laut Hausverwaltung kann die Verwaltung oder die restliche Eigentümergemeinschaft hier gar nichts machen ausser eine Klage.
Falls die Mieter auf die Barikaden gehen sei dies auch uninterresant für die HV da hier der Eigentümer dann der verantwortliche wäre. Obwohl das eine Fars wäre wenn der Eigentümer seine Heizkörper hat austauschen lassen jedoch keine nutzen davon hat :(


Sorry für den ganzen Text


Grüße und schonmal herzlichen Dank für jede Info

Jürgen

-- Editier von juergen001 am 04.04.2016 22:17

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