Zwangsanmeldung obwohl Haushalt bereits bezahlt

10. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
berndchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Zwangsanmeldung obwohl Haushalt bereits bezahlt

Guten Tag zusammen,

ich habe mich bereits durch die vorhandenen Beiträge gewühlt, leider jedoch nichts 100%ig passendes gefunden.

Auch ich habe nun eine "Bestätigung der Anmeldung" erhalten, da ich mich vorher auch nie auf die entsprechenden Briefe geantwortet habe. Fahrlässig, ich weiss...

Selbstverständlich enthielt der Brief eine Aufforderung die Gebühren seit 01.01.2013 nachzuzahlen.

Jedoch wohne ich schon immer im Haushalt meiner Mutter, die auch die Rundfunkgebühren bezahlt. Kann ich nun die Anmeldung widerrufen und die Zahlung "stornieren"?

Hätte ich die Anmeldung nur "verschlafen" wäre mir klar nachzahlen zu müssen. Allerdings hat sich ja mein Haushalt nicht geändert und für diesen wurde auch seit genanntem Zeitraum bezahlt.

Nach etwas Recherche konnte ich folgenden Link finden:
http://www.hartziv.org/gez-befreiung.html

Hier wird erwähnt, dass rückwirkend Beiträge erstattet werden können.
Allerdings hoffe ich in diesem Forum eine "wasserdichte" Antwort zu bekommen.

Danke und viele Grüße
Bernd

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Hier wird erwähnt, dass rückwirkend Beiträge erstattet werden können. Ja und? Sie haben doch nichts bezahlt - was wollen Sie denn da erstattet kriegen?
Allerdings hoffe ich in diesem Forum eine "wasserdichte" Antwort zu bekommen. Klar doch: Weisen Sie auf § 8(3) des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hin. Da steht nämlich: Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt. Folglich brauchten Sie dem BS nichts mitteilen, denn die "Anzeige eines Beitragsschuldners" hat ja schon Ihre Mutter vorgenommen, als sie sich irgendwann mal angemeldet hat. Natürlich sollten Sie die da jetzt trotzdem drauf hinweisen, obwohl Sie theoretisch gar nichts unternehmen müßten - aber Sie wollen ja nicht noch mehr solcher Briefe kriegen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 10.07.2014 19:30

-- Editiert muemmel am 10.07.2014 19:31

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
berndchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo muemmel,

ich hatte mich unklar ausgedrückt.
Erstattet möchte ich natürlich nichts. Es ging mir eher um die Zurückweisung der Forderung.

Ansonsten ein großes Lob!
Das ist genau die professionelle Antwort die ich mir erhofft hatte!

VIELEN DANK!

Wenn ich Sie bewerten könnte, würde ich das natürlich mit der vollen Punktzahl tun. Nur leider kann ich das nicht.
Wahrscheinlich brauche ich mehr Posts und ich bin leider frisch angemeldet.

Dennoch nochmals vielen Dank!

Viele Grüße
Bernd

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Noch ein Tipp: Beschwerde gleich an den Geschäftsführer des BS schicken (Dr. Stefan Wolf) - dann wandert das gleich in die Rechtsabteilung, unter Umgehung des Fußvolks.
Wahrscheinlich brauche ich mehr Posts und ich bin leider frisch angemeldet. 30, soviel ich weiß. Aber der gute Wille ist entscheidend...

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