Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
moon84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

Hallo Leute,
Ein Student und wohnt noch bei meinen Eltern. Vor kurzem bekommt er Besuch von einem GEZ-Beauftragten. Irgendwie wird er so überrascht, dass er den Mann in die Wohnung lässt.
Der Mann fragt den Studenten, ober Rundfunktgebühren bezahle. Dies verneint der Student und verweist darauf, dass seine Eltern zahlen. Auch Radio und Laptop besitzt er nicht, das gehört den Eltern.

Leider entdeckt der Beauftragte auch ein Fernsehgerät, das noch OVP ist, welches der Student auf seinen Namen für die Eltern über das Internet bestellt hat, weil sie sich noch vor Interneteinkäufen scheuen. Der GEZ-Beauftragte teilt dem Student mit, dass er das Gerät sofort angmeldet werden muss, weil sonst mit Strafen zu rechnen sei.
Das Argument, dass das Gerät für seine Eltern bestimmt war, ließ der GEZ-Mann nicht gelten lassen und drängt den Student immer wieder zu unterschreiben. Unter dem Druck, war der Student so blöde und hat dies am Ende auch getan.

Das Gerät ist wirklich für die Eltern bestimmt. Ein Anruf bei der GEZ hat aber nichts gebracht, weil ihm keinen glauben geschenkt wird. Was kann er jetzt tun?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Die GEZ ist leider eine der unzähligen, unfähigen und seit Friedrich dem Großen überholte Beamteneinrichtung, die nur auf der Jagd nach offenbar zahlungsunwilligen Menschen ist. Ihre Methoden haben schon längst Schlagzeilen in den Medien gemacht. Ab 2013 soll dieser kühne Beamtenapparat "volksnah" gemacht werden, was aber niemand so recht glauben kann.
Im geschilderten Fall würde ich die GEZ per Einschreiben - Rückschein unter Nennung von drei Terminen (z.B. 25.08.2011, 18:00 bis 19:00 Uhr) auffordern, die gemachten Angaben des Studenten vor Ort zu überprüfen. Kommt zu allen drei Terminen niemand von der GEZ, sofort die Zahlungen einstellen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Wichtig: Alles muß für Sie beweisbar sein.

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#2
 Von 
moon84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke erstmal für die Anwort.
Das Problem das ich habe ist, dass der GEZ-Beauftragte ein Photo mit seinem Handy gemacht hat und damit leider klar beweisen kann, dass ich der Empfänger des Fernsehgerätes war.
Der Fernseher lag noch original verpackt im Wohnzimmer und sollte unseren über 10-Jahren alten dort ablösen, der vor nem Monaten seinen Geist aufgegeben hat. Nur leider sind wir nicht dazu gekommen und der GEZ-Mann hat mich erwischt...

Wie kann ich denn nun beweisen, dass er meinen Eltern gehört?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Nee, nee, das kannst du Dir echt knicken. Ein Handy-Foto von einem OVP-Gerät, das besagt, das Du überhaupt Sendungen empfangen kannst... Hast Du durch die Pappe gesehen oder wie? Was stimmt denn hier nicht???

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#4
 Von 
moon84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich verstehe die Anwort leider nicht?

Ich habe für meine Eltern ein Fernsehgerät auf meinen Namen gekauft und geliefert bekommen. Der Beamte hat nun den Karton abfotografiert, wo der Fernseher drinn ist und auf welchen ich als Empfänger angegeben wurde.

Die Folgerung von ihm war, dass ich den Fernseher gekauft habe, der Fernseher deswegen mir gehört. Ich ihn deshalb auch anmelden sowie Gebühren bezahlen muss.
Wir haben jetzt auch nur diesen einen Fernseher im ganzen Wohnzimmer/Haus, der alte wurde mittlerweile entsorgt. Meine Eltern zahlen schon die vollen GEZ-Gebühren.

Es hat sich eigentlich nichts geändert, nur dass jetzt meine Eltern UND ich GEZ gebühren bezahlen müssen...

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#6
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ich an Deiner Stelle würde den einen Monat zahlen (wer so doof ist und unterschreibt, muß wohl auch dafür büssen) und sofort bei der GEZ per Einschreiben kündigen. Als Begründung kannst Du ja angeben, daß Du den Fernseher an Deine Eltern verschenkt hast. Sollten danach noch irgendwelche Abbuchungen stattfinden, müsstest Du alles wieder bei der Bank stornieren lassen. Sollte der GEZ-Mann nochmal kommen, solltest Du ihm keinerlei Antwort geben, sondern ihm stattdessen Hausverbot erteilen. Wie Du bereits gesehen hast, bist Du offensichtlich kommunikativ gesehen einem geschulten GEZ-Schnüffler nicht gewachsen. Deshalb hat es für Dich auch keinen Sinn, Dich mit so einem zu unterhalten.

Gruß Ebi

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cathe
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)


Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass es nur ein Foto von der Verpackung gibt?
Oder gibt es auch ein Foto vom Gerät?

Woher will man wissen, dass in dem Karton wirklich ein Fernseher ist?

Z.B. habe ich auch einen alten Karton vom Fernseher als Verpackung für meine bei ebay verkauften Artikel verwendet.
Nur weil ein Fernseher auf dem Karton abgebildet ist, muss nicht zwangsweise ein Fernseher im Karton drin sein.

Gruß


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#8
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Das Argument, dass das Gerät für seine Eltern bestimmt war, ließ der GEZ-Mann nicht gelten lassen und drängt den Student immer wieder zu unterschreiben. Unter dem Druck, war der Student so blöde und hat dies am Ende auch getan.


Dem entnehme ich, dass Du die Anmeldung selbst unterschrieben hast. Insofern: Zeitnah eine Abmeldung per Einschreiben/Rückschein an die GEZ schicken. Bis zur erfolgreichen Zustellung der Abmeldung wirst Du die Rundfunkgebühren wohl zahlen müssen, da sich sicherlich schwer beweisen lässt, dass er Dich zur Unterschrift genötigt hat bzw. Dich durch Falschinformation zur Unterschrift gebracht hat.

Auf der GEZ Webseite findet sich folgende Info:
quote:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.


Was das "Beweisfoto" angeht: Das hat absolut NULL Beweiskraft. Die Anschrift auf dem Lieferschein kann auch die Lieferadresse sein. Und selbst wenn Du es komplett auf Deinen Namen bestellt hättest: so what? Direkt nach Empfang des TV hast Du das Gerät Deinen Eltern übergeben, die somit sowohl Eigentümer, als auch Besitzer des Gerätes sind.



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#12
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)


quote:
...5 a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

aus Befreiungsgründen der GEZ: http://gez.de
Also, du wohnst bei deinen Eltern bist über 18. jahre alt und hast einen OVP Ferseher in deinem Zimmer stehen?
Ebenso ...
quote:
Auch Radio und Laptop besitzt er nicht, das gehört den Eltern.

Diese Teile stehen nicht in deinem Zimmer?!
Sobald du Geräte benutzt ( auch Handy mit Radioempfang usw... gehören dazu)die in deinem von dir bewohnten "Kinderzimmer" stehen
bist du Gebührenpflichtig, bzw. muß für diese Geräte extra Gebühr gezahlt werden. Es ist egal wem diese Geräte gehören.
Bsp. Deine Eltern bezahlen Rundfunkgebühren für einen Ferseher in der Wohnung. Damit ist für die Eltern das Radio, der Cumputer, das Autoradio... mit abgedeckt.
Sobald aber in dem von dir bewohnten Zimmer ebenfals Geräte stehen, egal ob funktionsfähig oder nicht, zahlst du für diese selbst, oder deine Eltern zahlen es für dich.Deine Eltern hätten somit zwei Konten bei der GEZ laufen.Haben die das?

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#15
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Sobald du Geräte benutzt ( auch Handy mit Radioempfang usw... gehören dazu)die in deinem von dir bewohnten "Kinderzimmer" stehen bist du Gebührenpflichtig


gabimaus, kannst Du mir die rechtliche Grundlage dafür aufzeigen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Das Gerät befindet sich ja weiterhin im Haushalt der ELtern.

Ich spinne Deinen Gedanken mal weiter...

Ich nutze an meinem Arbeitsplatz einen internetfähigen Laptop. Die GEZ dafür bezahlt mein AG. Nehme ich diesen Laptop nun mit, da ich im Außendienst tätig bin, und nutze das Gerät in meinem Zweitwohnsitz am Arbeitsort, um abends meine Berichte zu übermitteln, dann werde ich für dieses Gerät auch gebührenpflichtig?

Die, m.M.n. verfassungsdwidrige, Haushaltsabgabe gibt es ja noch nicht.

LG nero

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#16
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@nero070 ?

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

gabimaus schrieb:

quote:
Sobald du Geräte benutzt ( auch Handy mit Radioempfang usw... gehören dazu)die in deinem von dir bewohnten "Kinderzimmer" stehen
bist du Gebührenpflichtig, bzw. muß für diese Geräte extra Gebühr gezahlt werden. Es ist egal wem diese Geräte gehören.


Das ist falsch! Der RGebStV regelt eindeutig:
quote:
Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.

(siehe RGebStV, §5 Abs. (1))

@moon84: Für Dich interessant - falls Du schon GEZahlt hast - wäre dann auch noch §7, Abs.4 RGebStV:

quote:
(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern.Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.



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#18
 Von 
guest-12315.07.2011 09:16:48
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
...deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.

Das ist auch Richtig.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

so lang nicht bekannt ist wie die die finanzielle lage des studenten ( TE) aussieht ( bafög, hartz 4 ect...)kann man kein abschliesendes urteil treffen.
ich finde in diesem unterforum immer wieder interessant, wie versucht wird, sich aus einer pflicht ( lt.gesetzt) herauszuwinden.
der gez beauftragte sieht einen fernseher in seinem zimmer stehen. wenn man den menschen von der gez gleich sagt wie die verhältnisse sind... student, auszubildender, schüler... kein einkommen, kein bafög
kein nebenjob mit entsprechenden verdienst,... wäre die sache meines erachtens erledigt.
warum jemand eine anmeldung ohne grund unterschreibt entzieht sich meiner kenntnis. vor drücker wird doch schon seit vielen jahren gewarnt!
"zwangsanmeldungen" ... wenn berechtigte gründe vorhanden sind ist es ok..
@kleiner spinner... wenn schon "RGebStV" inhalte zitiert werden dann bitte auch welche die eine gebührenpflicht
rechtfertigen können!
noch was die, gez ist nicht die landesrundfunkanstallt.
alle eingaben sollten nur an diese gehen und nicht an die " zentrale die verantwortlich ist, rundfunkgebühren einzutreiben".
nach so vielen jahren wie es die gez gibt, vorher hat es ja die deutsche post in der hand gehabt, sollte mittlerweile jeder mündige bürger wissen wie es funktioniert.

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-- Editiert am 15.07.2011 14:36

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
moon84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Leute,
Danke euch erstmal für die vielen Antworten.
Ich habe einen Einkommen von 400 Euro, wäre also schon abgabepflichtig.
Ich habe aber jedoch absolut NICHTS in meinem Zimmer stehen was abgabepflichtig ist. Der GEZ schnüffler hatte sich auch alle Zimmer angeschaut und nichts gefunden. Der Fernseher befindet sich nicht in meinem Zimmer, sondern im Wohnzimmer. Ich denke das wurde deutlich beschrieben.

Wir haben im ganzen Haus auch nur diesen einen Fernseher stehen und zweimal GEZ-Gebühren für einen Fernseher finde ich nicht ganz richtig, kann aber sein dass das trotzdem rechtlich korrekt ist. Aber bitte 2x Gebühren für EINEN Fernseher??? Persönlich fühle ich mich vom GEZ mitarbeiter falsch beraten.

Auf Anraten vieler habe ich mich jetzt erstmal wieder bei der GEZ abgemeldet. Mal sehen wie das nun weitergeht.

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3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
moon84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Leute,
Ich brauche nochmal dringend Hilfe. Ich habe ein Schreiben von der GEZ bekommen in denen meine Abmeldung nicht akzeptiert wird...

"Die Abmeldung kann nicht durchgeführt werden, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen."

Abgemeldet habe ich mich mit dem Grund, dass ich keinen Fernseher mehr besitze, da ich diesen meinen Eltern verschenkt habe.

Was sind denn überhaupt die gesetzlichen Grundlagen für eine Abmeldung?

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Du musst angemeldet sein....

Abmelden kannst Du Dich mit:

"Ich halte keine für den Empfang geeigneten Geräte mehr bereit."


UND: ich würde so einen Penner direkt rausschmeißen bzw nicht reinlassen. Wer hat ihn reingelassen? Deine Eltern? Die sollten dann vielleicht mal auch was dazu an die GEZ verfassen. Der Fernsehkarton kann auch mit alten YPS Heften gefüllt sein, die Du sammelst etc...

Unglaublich so ein GEZ Hai....

Da gibts auch einige Internetseiten zum Thema GEZ.....



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3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

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