Zwangsanmeldung

21. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)
Zwangsanmeldung

Ich habe ein Problem mit den Damen und Herren des Beitragsservice. Ich habe einige Briefe von denen bekommen, mit der Bitte mich anzumelden oder ihnen mitzuteilen ob für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht. Ich habe denen mitgeteilt, das für die Wohnung ein Beitragskonto besteht. Das Beitragskonto läuft auf den Namen meiner Freundin. Anmeldung war der 01.09.2007 . Seitdem wurden auch alle Beiträge pünktlich gezahlt. Nie trat ein Rückstand ein. In der ganzen Zeit bekam ich immer Briefe, ich solle mich anmelden. Das übliche Bla bla bla. Hin und wieder habe ich dann immer mal geantwortet das ein Beitragskonto besteht und es war wieder Ruhe für ca. ein Jahr. Vor ca. 3 Jahren bekamen wir abends Besuch von einem Gebühreneintreiber. Auch dem teilte ich mit, Freundin zahlt, er blätterte in seinem Ordner, fand dort das Beitragskonto der Freundin und meinte das hat sich dann erledigt, alles sei in Ordnung.

Heute bekam ich erneut einen Brief. Mein Scanner ist kaputt, deshalb tippe ich das wesentliche hier ab.


Sehr geehrter Herr ....

Sie teilten uns mit, dass für Ihre Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht. Daher gehen Sie davon aus, dass sie keine Anmeldung vornehmen müssen.

Mit den von Ihnen angegebenen Daten können wir leider kein Beitragskonto ermitteln. Die Wohnung haben wir daher ab 01.01.2013 auf Ihren Namen angemeldet. Die Beitragsnummer lautet .....

.
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Sie können den offenen Beitrag gerne in Raten begleichen. die folgende Vereinbarung soll Ihnen die Zahlung erleichtern.

Sie zahlen den Rückstand von 269,70 € einschließlich des Beitrages für 03.2014 in...

Hier folgt eine Ratenzahlungsvereinbarung über 5 Raten.

Sollten Sie die Vereinbarung nicht einhalten, werden wir den offenen Betrag unverzüglich in einer Summe fordern und Mahnmaßnahmen einleiten.

Es folgen die üblichen Höflichkeitsfloskeln.


Was soll ich jetzt tun? Wir haben für unsere Wohnung eine Beitragsnummer. Wir zahlen den Beitrag unter dem Namen und der Beitragsnummer der Freundin seit Anfang an pünktlich und vollständig. Wir haben das dem Beitragsservice auch mitgeteilt, nur sind die irgendwie zu doof die Datensätze von 2 Menschen, die seit zig Jahren zusammen leben, auch zusammen zu führen. Wir haben auch dem Gebühreneintreiber an der Wohnungstür bereitwillig Auskunft erteilt. Ich sehe nicht im geringsten ein, ein zweites Mal diese Gebühr zu zahlen. Doch bin ich jetzt bei denen als säumiger Gebührenzahler angemeldet. Nichts zu tun wäre sicher der falsche Weg, doch was ist der richtige? Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Bin langsam völlig verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

-- Editiert zeitarbeiter01 am 21.03.2014 19:14

-- Editiert zeitarbeiter01 am 21.03.2014 19:15

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
unsere Wohnung


Seid ihr beide Mieter? Wenn nur du Mieter bist und deine Freundin nur "bei dir wohnt", könnte ich mir vorstellen, daß du der Beitragsschuldner bist (ansonsten könnte jeder für seine Wohnung einen Beitragsschuldner "erfinden" und der GEZ sagen "dann mal viel Glück, von dem Kohle einzutreiben").

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, wir sind beide Mieter der Wohnung. Haben die Wohnung gemeinsam angemietet, bezogen und beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Es ist unsere einzige Wohnung. Wir haben weder eine Zweitwohnung, eine Gartenlaube, ein Ferienhaus. Nix. Nur diese eine Wohnung.

Genervt haben die ja seit Jahren immer mal wieder. Ich habe diese Briefe ausgefüllt und zurück geschickt. Ich habe dem Typen der abends an unserer Wohnungstür stand Auskunft gegeben. Und nun fahren die gleich schwere Geschütze auf. Was kann ich dafür, das die dank ihrer schlampigen Buchführung, das Beitragskonto meiner Lebensgefährtin für unsere gemeinsame Wohnung nicht finden?

Die Frage ist jetzt, was mache ich? Was heißt Zwangsmaßnahmen?




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-- Editiert zeitarbeiter01 am 24.03.2014 19:56

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Frage ist jetzt, was mache ich?


Ich würde gar nichts machen und sämtliche Schreiben ignorieren.
Erst wenn ein Mahnbescheid o.ä. kommt, würde ich diesem widersprechen und dann einfach abwarten.
Du kannst nachweisen, dass für eure Wohnung der Beitrag gezahlt wird und hast auch schon mehrmals den Beitragservice, damals GEZ, darauf aufmerksam gemacht, dass der Fehler bei denen liegt, zumindest das deine Freundin der Beitragszahler ist.
Also würde ich jetzt der Dinge ausharren.


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willwissen2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,
lies Dir mal das Telekommunikationsgesetz durch. Mir haben die damals eine Aufforderung über 2000 Euro geschickt - wobei ich nachweislich im Ausland war und eine Abmeldung hatte. Nach vielen "freundlichen" Briefen drohten die mir und verwiesen mich auf o.g. Gesetz. Ich kann mich aber nicht mehr an den§ erinnern. Doch netterweise war der gleiche § a der den ich benötigte und nach meinem "netten" Brief mit Bezug auf o.g. Unter-§ war Ruhe.
Vielleicht hilft es...

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3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Mit den von Ihnen angegebenen Daten können wir leider kein Beitragskonto ermitteln.

Jeder der zahlt, hat doch eine 'Mitgliesnummer'.
Wurde die genannt? Ist die auch tatsächlich auf die Wohnung registriert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe dem Beitragsservice Ende März nochmal ein Schreiben geschickt. Ich habe die Damen und Herren aufgefordert mein Beitragskonto zu löschen und mich bis 15.04.2014 über die Löschung zu informieren. Ich habe die Kontoauszüge der Freundin ab 01.01.2013 mitgeschickt. Natürlich alle anderen Zahlungsvorgänge geschwärzt. Es war nur die Zahlung an den Beitragsservice zu sehen. Also Summe und Verwendungszweck. Im Verwendungszweck steht die Nummer des Beitragskontos. Mehr kann ich beim besten Willen nicht tun. Eine Antwort auf das Schreiben erfolgte bis zum heutigen Tag nicht. Ich warte jetzt ab was kommt.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe dem Beitragsservice Ende März nochmal ein Schreiben geschickt. <hr size=1 noshade>

Hoffentlich per Einschreiben?



quote:<hr size=1 noshade>Mehr kann ich beim besten Willen nicht tun. <hr size=1 noshade>

Man sollte mal prüfen, ob das Beitragskonto der Freundin auch mit der Wohnung verknüft ist und nicht mit einer anderen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation!   Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir lassen nicht abbuchen. Wir, bzw. meine Lebensgefährtin, bekommt alle 3 Monate eine Rechnung vom Beitragsservice. Diese wird dann überwiesen. Da diese Rechnungen nun schon über 7 Jahre korrekt an unsere Adresse zugestellt werden, gehe ich davon aus, das der Beitragsservice schon weiß, zu welcher Wohnung das Beitragskonto gehört. Außerdem hatten wir schon mal Besuch von einem der Gebühreneintreiber (siehe Eingangsbeitrag). Dieser sagte nach einem Blick in seine Unterlagen, es sei alles in Ordnung.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lars1972
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich zahle seit 14 Jahren keinen Rundfunkbeitrag weil es fundierte Zweifel an seiner Verfassungskonformität gibt und ich persönlich seit dem Internet davon überzeugt bin, dass ein monopolisiertes Einheits-Mediensystem unserer Demokratie enorm schadet. Bisher ist mir nicht das Geringste deswegen passiert. Es gibt im Internet mittlerweile sehr viele Hilfsseiten mit weiteren Details, für den, der auch den Weg seines Gewissens gehen will.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Lars1972, es geht mir nicht darum mich vor der Zahlung des Beitrages zu drücken. Ich sehe aber nicht ein, das wir zweimal für ein und die selbe Wohnung zahlen sollen. Das halte ich für ebenso wenig in Ordnung wie das Verhalten derjenigen, die überhaupt nicht zahlen.

Kurzes Feedback zum Sachverhalt.

Ich habe gestern erneut Post vom Beitragsservice bekommen, mit folgendem Wortlaut:


Bestätigung der Abmeldung

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für ihre Information.

Sie teilen uns mit, dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden.Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


Ich weiß nicht warum der Beitragsservice bisher alle Schreiben ignoriert hat, in denen ich mitteilte das wir für unsere Wohnung bereits den Beitrag zahlen. Ich weiß auch nicht warum der Beitragsservice nun endlich einlenkt und es akzeptiert, das wir für unsere Wohnung bereits zahlen. Und ehrlich gesagt ist es mir auch egal, was der Beitragsservice denkt.

Ich verstehe das Schreiben so, das mein vom Beitragsservice willkürlich angelegtes Beitragskonto rückwirkend zum Anmeldedatum 01.01.2013 gelöscht wurde und es keine Forderungen mehr gegen mich gibt?

Habe ich das richtig verstanden?

-- Editiert zeitarbeiter01 am 18.05.2014 15:58

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden? Ich glaube schon - wollten die immer noch Geld, hätten sie es todsicher erwähnt...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DerKomtur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe letztes Jahr dem Beitragsservice nach Aufforderung mitgeteilt, das für unsere Wohnung bereits ohne Verzug gezahlt wird, natürlich unter Nennung des Beitragskontos.
Eine Bestätigung dafür gab es nicht.

Nun flattert nach über einem halben Jahr eine Rechnung samt Teilnehmernummer rein.

Da ich keinen Vertrag eingegangen bin und für mich auch nachweislich keine Beitragspflicht besteht, kann ich mir diese "Zwangsanmeldung" rechtlich nur sehr schwer vorstellen.

Woran erkenne ich, ob es sich um ein Phishing handelt, die laut Homepage Beitragsservice Ende letzten Jahres in Umlauf waren?

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Bestätigung dafür gab es nicht. <hr size=1 noshade>

Ohne Zustellnachweis muss man davon ausgehen, das diese Information schlicht nicht angekommen ist.



quote:<hr size=1 noshade>Da ich keinen Vertrag eingegangen bin <hr size=1 noshade>

Die Zwangsanmeldung IST der Vertrag ...



quote:<hr size=1 noshade>Woran erkenne ich, ob es sich um ein Phishing handelt, <hr size=1 noshade>

Kannst ja mal einen Scan des Briefes hier einstellen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DerKomtur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

> Die Zwangsanmeldung IST der Vertrag ...

Sehr lustig!
Wie soll ein "Vertrag" zustande kommen, für den es zwar ein "Angebot" gibt, aber mit Sicherheit keine "Annahme" (Privatautonomie)?
Wie soll ein "Vertrag" zustande kommen, für den es inhaltlich keine Bemessungsgrundlage gibt, weil es ganz einfach keine Beitragspflicht gibt?



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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ein "Vertrag" zustande kommen, für den es zwar ein "Angebot" gibt, aber mit Sicherheit keine "Annahme" (Privatautonomie)? <hr size=1 noshade>

Das ist das praktische an einem Staatsvertrag, der bedarf Deiner Annahme nicht, damit die Pflicht besteht.

So ähnlich wie bei den Steuern, den Vertrag schließt Du auch ohne das Deine Annahme notwendig ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

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