Hallo zusammen,
Eigentümer A hat seinem Freund F zum 1.9.17 an der Adresse seiner Wohnung melden lassen, da sein Freund F sich von seiner Frau getrennt hat, übernachtet hat er mal bei Eintümer A in der Wohnung, mal bei seinem Vater, mal bei einem anderen Freund.
Die Meldung war eine nettigkeit, es war von vornerein klar, das der Freund F nicht dauerhaft bei Eintümer A übernachten wird, sondern auch mal bei anderen Freunden/Verwandten, bis er eine eigene Wohnung findet.
Eigentümer A hat jetzt aber herausgefunden das sein Freund F seit längerem wieder bei seiner Frau übernachtet, jetzt möchte Eigentümer A diesen Freund F Zwangsabmelden, da die Frau AlG2 bezieht, dies somit Betrug gegenüber des Sozialamtes ist.
Wie kommt Eigentümer A am besten aus der Situation raus, er möchte wegen dieser (teilweise Scheinanmeldung) kein Streß mit der Behörde haben, da der Freund F ja durchaus auch bei Eigentümer A übernachtet hat.
Der Freund F möchte sich jedoch nicht abmelden, da wiederrum seine Frau nicht möchte das er sich dort zurück anmeldet.
Da ist man mal hilfsbereit und kriegt noch Ar***tritte :-/
Eigentümer A, welcher den Wohnugnsgeberschein ausgefüllt/unterschrieben hat, möchte jetzt eine Auszugsmitteilung an die Stadt schicken, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
Bei eingehender Post wird diese mit "Empfänger unbekannt verzogen" vermerkt und zurück in den briefkasten geworfen.
Zwangsabmeldung ggf. Strafe
16. November 2017
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Frage vom 16. November 2017 | 16:18
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 10x hilfreich)
Zwangsabmeldung ggf. Strafe
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#1
Antwort vom 16. November 2017 | 17:31
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatDa ist man mal hilfsbereit und kriegt noch Ar***tritte :-/ :
Eigentümer A, welcher den Wohnugnsgeberschein ausgefüllt/unterschrieben hat, möchte jetzt eine Auszugsmitteilung an die Stadt schicken, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
Den Passus mit "Scheinanmeldung" und den 50.000 Euro Strafe war auf der Wohnungsgeberbescheinigung schon zu lesen.
Ich würde den "Freund" einfach abmelden. Wann hat er denn das Geraffel abgeholt?
#2
Antwort vom 16. November 2017 | 17:42
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatIch würde den "Freund" einfach abmelden. :
Ja, so würde ich auch handeln und dem Freund dies dann auch noch mitteilen, damit er es auch weiß.
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#3
Antwort vom 16. November 2017 | 21:47
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatWie kommt Eigentümer A am besten aus der Situation raus, er möchte wegen dieser (teilweise Scheinanmeldung) kein Streß mit der Behörde haben, da der Freund F ja durchaus auch bei Eigentümer A übernachtet hat. :
Nur wie schon oben erwähnt, den Freund abmelden.
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