Zwang auf freiwillige Krankenversicherung

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
HolgerD
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Zwang auf freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

ich habe mich in diesem Monat vor die Gründung einer ICH-AG entschieden. Gang zum Finanzamt, Gang zur Verbandsgemeinde und das Arbeitsamt.

Jetzt aber kommt's. Als ich dann der Krankenkasse bescheid gab, dass ich gerne zu meinem Mann in die Krankenversicherung als Familienangehörige gehen möchte, sagte diese, dass ich ja jetzt in diesem Monat nicht mehr krankenversichert bin. Deshalb nimmt meine alte Krankenkasse mich freundlicherweise als freiwillig versichert auf. Das kostet mich dann ca. 180€. Ich könnte unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten ja kündigen und zu meinem Mann wechseln. Auch seine Krankenkasse bestätigt das Vorgehen. Die Unterlagen für die Anmeldung haben die mir auch jetzt geschickt.

Ich aber frage mich jetzt - wenn das Arbeitsamt z.B. mir die ICH-AG nicht anerkennt woher bekomme ich dann das Geld. Wie wäre es denn gelaufen, wenn die Förderzeit für das Arbeitslosengeld ausgelaufen wäre - hätte ich zwei Monate vorher kündigen müssen???

Die Krankenkasse hat somit aufgrund meines Telefongesprächs Dinge in die Wege geleitet, die ja noch nicht richtig spruchreif sind. Kann ich mich dagegen wehren?

Gruß C.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Was haben Sie denn beim Finanzamt gemacht?
Nur erkundigt oder eine Steuernummer für die Ich-AG bekommen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HolgerD
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

ich habe dort mein Gewerbe angemeldet. Habe aber noch nicht das OK vom Arbeitsamt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie selbständig. Da sind Sie nicht mehr in der Familienversicherung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HolgerD
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist aber überall nachzulesen, dass man als Gründer einer ICH-AG sich freiwillig versichern kann. Das haben mir so auch beide beteiligten Krankenkassen bestätigt. Meine Frage bezieht sich also nur auf den Übergang von der Arbeitslosigkeit zur ICH-AG.

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#5
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Sie haben sicher bei Ihrer KK gesagt, daß Sie ein Gewerbe angemeldet haben?

Wenn Sie Ihren Gewerbeschein schon bekommen haben, müssen Sie sich freiwillig versichern. Als Selbstständige können Sie nicht in der Familienversicherung mitversichert sein.

Soweit ich weiß, ist der Schritt der Gewerbeanmeldung der Letzte. Vorher hätte ich das ok vom AA abgewartet, eventuelle Förderungen beantragt, Businessplan erstellt usw.

http://www.bmwi-softwarepaket.de/gruender/Existenz/HTML/start.html
Hier findet man die Schritte zur Selbstständigkeit sehr einfach und verständlich erklärt.

Vielleicht können Sie das Gewerbe nochmal abmelden, dann in die Familienversicherung Ihres Mannes wechseln (das geht ohne Kündigungsfrist) und dann in Ruhe alle Vorbereitungen treffen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
coollogo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

>Wenn Sie Ihren Gewerbeschein schon bekommen haben, müssen Sie sich freiwillig versichern. Als Selbstständige können Sie nicht in der Familienversicherung mitversichert sein.<

Meines Wissens ist das nicht ganz korrekt.
Durch einen Gewerbeschein ist man nicht
zwangsläufig "selbständig", es kommt imho
auf den Umfang der Selbständigkeit an.

So weit mir bekannt ist, bleibt alles, was
unter 15 Std pro Woche liegt, beim alten.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!

Gruß

-----------------
"* Die größte Gefahr im Leben ist,
dass man zu vorsichtig wird *
Alfred Adler"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

In diesem Fall geht es doch um eine Ich-AG, das heißt Selbstständigkeit in vollem Umfang.

Wenn man angestellt ist und sich nebenher ein Gewerbe anmeldet, welches nicht mehr als 15 St/Wo in Anspruch nimmt, dann muß man sich nicht extra versichern.
Bsp: Angestellte als Bürokauffrau, Nebengewerbe mit Tupperparty am Wochenende.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Patricia ST.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe das gerade alles hinter mir - erfolgreich! seit Mai alles geplant-informiert etc.- Wenn ich mich nur selbständig mache, ohne Förderung der Ich-AG,bleibt es mir überlassen, wo ich mich versichere.-Aber um die Förderung zu erhalten, musste ich erst das Gewerbe anmelden, dem Arbeitsamt dann die Anmeldung vorlegen und damit die Förderung beantragen. Wenn die Förderung gewährt wird, ist die Verpflichtung: davon die KV + PV, sowie RV zu tragen/bezahlen, das sind ca. 400 Euro, die von den 600 abgehen. Das ist aber allg. bekannt ! Sowie, das es über 15 Std. sein sollten. (ich habe derzeit 21 Std.) Ich kann das Geld nicht für anderes einplanen! Es dient ja zur Unterstützung und ich muss schon zu sehen, das ich meine Arbeitsstd. so aufbaue/erweitere, sodass ich bald mehr verdiene, denn nach einem Jahr gibt es nur noch 360 Euro u.s.w. -Jede Krankenkasse hat ihre Sätze für die ICH-AG .Sollte man keine Förderung bekommen und man liegt bei einem GEWINN bis 805 Euro, liegt der Satz für KV+PV bei ca. 117,-- (meine Kasse).- Und wenn das Arbeitsamt einen abmeldet, ist man 4 Wochen nachversichert.Hatte mich vorsichtshalber erkundigt, falls doch was schief läuft- und ich keine Förderung erhalte.- Ich habe (seit FR)die Förderung bekommen - und bin somit froh, das ich mich rechtzeitig bei jeglichen Stellen erkundigt habe. - Die Krankenkasse muss auch die Kopie von dem Bewilligungsbescheid erhalten und ändert dann die Beiträge. In die Kasse des Partners?-geht nicht bei der Ich-AG. Während dessen, ich das Kind/Kinder in meine Kasse mitversichern kann, zumind. bei Alleinerziehenden. Also, erst der Gang zum Gewerbeamt, dann Arbeitsamt - und das Finanzamt kommt schon, schneller als man denkt (ich war schneller).

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HolgerD
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, danke für die vielen Anregungen und Fakten. Mein jetziger Stand ist der: Ich habe mich freiwillig versichert, sofort gekündigt und einen Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung gestellt. Die Krankenkasse meines Mannes schrieb darauf, dass ich nur dann in die Familienversicherung gehen kann, wenn ich nicht mehr wie 400€ (oder so) verdiene. Wenn ich nun von 600€ im ersten Jahr ausgehe, davon die Rente abgeht und so investiere, dass ich mit den Einnahmen am Jahresende nicht mehr als sagen wir mal 4.000€ Gewinn habe, dann sollte alles klar gehen. Ich werde aber trotzdem monatlich 200€ auf die Seite legen ...

Gruß Claudia

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hannelore HK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Krankenkasse sagt mir, daß sie mir den Tarif für Ich-AGler nicht geben könnte, da ich verheiratet wäre und ich somit nach dem Einkommen (50%) meines Mannes (er ist privat versichert) die Beiträge bezahlen müsste. So stände es in Ihren Statuten.
Bei zwei anderen Krankenkassen bekam ich sofort die Angebote für Ich-AGler.
Gibt es denn da keine gesetzliche Regelung, die für alle KK gleich sind?


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