Zuviel gezahltes Bafög, wer muss zahlen?

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stern1993
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)
Zuviel gezahltes Bafög, wer muss zahlen?

Hallo,

in 2012 wurde zuviel Bafög gezahlt, da in dem Bewilligungszeitraum zwischenzeitlich beide Elternteile gearbeitet haben.
Jetzt arbeitet nur noch ein Elternteil und ich soll die Rückzahlung allein zahlen.
Nun meine Frage:
Ich denke für die betreffenden Monate sind beide Elternteile für den Unterhalt verantwortlich. Also, bereinigtes Nettoeinkommen beider ergibt DDT Stufe?.
Dann: Betrag X - Kindergeld - Bafög, Differenz nach Quote beider Eltern. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank für Antworten und ein gutes Jahr 2013
Stern1993

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Stern1993,

quote:
Dann: Betrag X - Kindergeld - Bafög, Differenz nach Quote beider Eltern. Sehe ich das richtig?


Jeder Elternteil hat einen Selbstbehalt.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Stern1993
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Edy,

der Selbstbehalt ist klar.
Bisher war nur ein Elternteil (ich) leistungsfähig.
Der Bafögbescheid wurde geändert, da der nicht leistungsfähige Elternteil für ca 5 Monate voll gearbeitet hat. (leistungsfähig war)
Jetzt nicht mehr.
Somit bin ich der Meinung das für diese Monate beide Elternteile zahlen müssen.

Von mir wird aber die volle Summe alleine verlangt.
Ich hoffe so ist es zu verstehen, liege ich mit meine Aufteilung dann richtig?

LG Stern

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Das ist dann aber schon eher Sozialrecht nicht unbedingt Familienrecht. Schau mal hier im Forum, da gibt es eine für BAföG fragen.

Du bist nicht der BAföG-Empfänger sondern ein Auskunftspflichtiger Elternteil? Und wer verlangt denn nun von dir die Rückzahlung? Eigentlich müsste für die Angabe der BAföG-Empfänger geradestehen, ggf. muss er sich dann das Geld vom Leistungsfähigen Elternteil per Klage holen.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Bafög-Stelle hat ihre Forderung ja sicher adressiert. Als erstes dürfte der Adressat, mutmaßlich der Empfänger der Leistung, zur Rückzahlung verpflichtet sein.

Der inzwischen nicht mehr leistungsfähige Elternteil war zwischenzeitlich unterhaltspflichtig, so scheint es.
Und dürfte auch für die Rückzahlung heranzuziehen sein.

WEnn derjenige, der zur Rückzahlung aufgefordert wurde, über keine Rücklagen und kein ausreichendes Einkommen verfügt, kann er einen Rechtsberatungsschein beantragne.



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