Zuviel gewährter Urlaub

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go443217-99
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuviel gewährter Urlaub

Hi

Kurze Frage: Aus irgendeinem Grund hat mein Mann in 2015 angeblich einige Tage zuviel Urlaub genommen. Nun möchte der AG das er dieses Jahr weniger Urlaub nimmt bzw. ihm den Lohn kappen.
Dürfen die das? Hätten die nicht merken müssen das zuviel gewährt wurde? In dem Betrieb wird immer ein Riesen Bohai bei Urlaub gemacht, es wird beantragter Urlaub nicht gewährt bzw gestrichen, hinten dran gehängt oder ersatzlos gestrichen. Die müssen doch im laufenden Jahr merken das da was nicht passt. Ist jedenfalls bei meinem Arbeitgeber so.

Im Netz finde ich dies dazu
"Hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubstage allerdings in sicherer Kenntnis der Tatsache gewährt, dass dem Arbeitnehmer der Urlaub gar nicht zusteht, ist eine Rückforderung von Leistungen nach § 814 BGB ausgeschlossen. Nach § 814 BGB kann eine Leistung nämlich dann nicht nach den §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden, wenn „der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war". - See more at: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/zu-viel-urlaub.html#sthash.aX7Guy3E.dpuf"

Sehe ich das richtig das er gar nicht das Recht hat dies nun zurück zu verlangen? Oder soll man bittere Pille schlucken um des lieben friedens Willen?
Greetz
Petra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Du siehst die Sache richtig.
Das mit dem 'lieben Frieden' ist freilich so eine Sache, bei der man schlecht raten kann. In dem Betrieb deines Mannes wird nicht nur 'ein Riesen-Bohai um Urlaub gemacht', sondern allem Anschein nach gegen geltendes Recht gehandelt ("es wird beantragter Urlaub nicht gewährt bzw gestrichen, hinten dran gehängt oder ersatzlos gestrichen").
Da solltet ihr in aller Ruhe als Erstes das Bundesurlaubsgesetz lesen, Satz für Satz, und am besten laut. Dann könnte dein Mann überlegen, ob es nicht Zeit wird, etwas dafür zu tun, dass diese Praktiken aufhören. Am besten nicht alleine, sondern zusammen mit anderen Betroffenen.

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#2
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Eine ggf. unberechtigte Streichung von Urlaub oder sonstige Verstöße gegen das BUrlG sagen nichts über die Qualität der Urlaubsadministration aus. Aus Deiner Schilderung geht nicht so richtig klar hervor, ob der AG wirklich sichere Kenntnis über die Zahl der genommenen Urlaubstage hatte. Dazu müsste man wissen, wie Urlaub beantragt und AG-seitig verwaltet wird. Der AG mag zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung gutgläubig davon ausgegangen sein, dass noch ein Anspruch bestand.

Da es sich aber um Urlaub aus dem Jahr 2015 zu handeln scheint, greifen aber unabhängig von den vorgenannten Überlegungen ggf. tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von hunnie):
Eine ggf. unberechtigte Streichung von Urlaub oder sonstige Verstöße gegen das BUrlG sagen nichts über die Qualität der Urlaubsadministration aus. Aus Deiner Schilderung geht nicht so richtig klar hervor, ob der AG wirklich sichere Kenntnis über die Zahl der genommenen Urlaubstage hatte. Dazu müsste man wissen, wie Urlaub beantragt und AG-seitig verwaltet wird. Der AG mag zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung gutgläubig davon ausgegangen sein, dass noch ein Anspruch bestand.

Da es sich aber um Urlaub aus dem Jahr 2015 zu handeln scheint, greifen aber unabhängig von den vorgenannten Überlegungen ggf. tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen.


2 Beiträge und mindestens eine disqualifiziert dich.

Natürlich hat der AG die sichere Kenntnis des Urlaubs. Dieser muss (wie auch die TS geschrieben hat) den Urlaub genehmigen lassen. Dass der AG ein Chaot ist, dafür kann der AN nichts dafür.

Die Verwaltung der Urlaubstage obliegt dem AG. Somit sein Problem.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, was im AV steht. Sollten Ausschlussfristen vorhanden sein (in der Regel 3 Monate), dann ist der Drops gelutscht. Aber: der AG wird sicher darüber nicht freuen.

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#4
 Von 
go443217-99
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für eure Antworten.

Der Urlaub wird per Urlaubsantrag gestellt, im November für das komplette Jahr. Wenn dann nicht gewährt oder verschoben wird, wird es chaotisch und etwas unübersichtlich aber auf den Verdienstabrechnungen ist immer zu sehen wieviel Urlaubsantrag noch zur Verfügung stehen. Deswegen können wir das gerade nicht so wirklich nachvollziehen

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