Zuviel Unterhalt gezahlt! (Unterhalt rückerstattu)

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ibl1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuviel Unterhalt gezahlt! (Unterhalt rückerstattu)

Hallo,
Ich bin 23 Jahre alt und werde im Mai 24.
Mein Vater, den ich nicht kenne, zahlt mir Unterhalt.
Im July 2012 habe ich meine Fachabitur und Ausbildung zum Informationstechnischem Assistenten abgeschlossen. Seit dem war ich bis Oktober arbeitslos und habe demnach ALG 2, beantragt und auch bekommen. Seit Oktober bin ich auf einer Fachhochschule und beziehe immernoch Unterhalt meines Vaters, da es ein Dauerauftrag ist. Mein Studium ist in der Richtung Informatik, dies ist die gleiche Richtung, wie ich auch meine Ausbildung mit Fachabitur abgeschlossen habe. Ich neheme an er er zahlt im Moment was er garnicht brauch. Entweder er weis es und ist gutmütig oder er weis es halt nicht und es wird immer weiter überwiesen. Wie sieht es in meinem Fall aus? Kann er, wenn er es nicht gemerkt hat, den Unterhalt zurückfordern? Wenn ja wieviel und ab wann hat er zuviel an mich gezahlt? Und wenn er es könnte, welche Chancen habe ich, das ich es nicht zurückzahlen muss?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten bzw. Hilfe !

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-- Editiert ibl1 am 05.01.2013 17:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Bis Juli 2012 hast du dein Fachabi gemacht. Danach warst du August und September arbeitslos mit ALG 2 Bezug. Und seit Oktober studierst du an der Fachhochschule Informatik.

Bis Juli 2012 und ab Oktober 2012 steht dir m.E. Unterhalt zu, da es sich um die erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt.

Ob dir für August/September 2012 Unterhalt zugestanden hätte, darüber kann man diskutieren.

Aber da der Unterhalt auch für diese Zeit nun mal gezahlt wurde kannst du notfalls geltend machen, dass er verbraucht ist. Es geht ja auch um keine gar so hohen Beträge.

Wenn dein Vater nun während des Studiums weiter Unterhalt zahlt und du davon leben kannst, dann solltest du das m.E. vorerst nicht weiter thematisieren.

Allerdings nach Abschluss deines Studiums solltest du dann schon deinem Vater mitteilen, dass der Unterhalt nun entfallen kann!


-- Editiert Marcus2009 am 05.01.2013 17:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ibl1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok! Das werde ich tuen und danke nochmal für die Beratung !!


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