Hallo,
nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung habe ich diese komplett weiss gestrichen (Wohnzimmer war hellgelb, Flur rötlich), obwohl ich weniger als 5 Jahre drin gewohnt habe und die üblichen Klauseln (Küche/Bad alle 3, Wohnzimmer/Flur alle 5 Jahre) im Mietvertrag fixiert sind.
Die Vermieterin reklamiert nun ablaufspuren (farbnasen) an den von mir gestrichenen Türen. Ich denke ich habe schon mehr gemacht als ich überhaupt je hätte machen müssen, kann die Vermieterin von mir trotzdem die Beseitigung des Schadens verlangen?
Im vorraus vielen Dank für die Antwort,
Nico
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"ND"
Zuviel Renoviert und nun?
21. November 2003
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Frage vom 21. November 2003 | 23:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuviel Renoviert und nun?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. November 2003 | 10:39
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Ich fürchte sie kann.
Auch das Streichen der Türen gehört zu den Schönheitreparaturen, die fachgerecht (nicht unbedingt vom Fachmann) ausgeführt werden müssen. Somit hat der Vermieter auch das Recht einwandfreie Arbeit abgeliefert zu bekommen. Selbst wenn das Streichen nicht zu den Schönheitsreparaturen vereinbart war oder von den Fristen noch nicht erforderlich war, müssen Arbeiten an der Wohnung ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Außerdem ist es in der Regel immer billiger selber die Arbeiten auszuführen, als anteilig einen Handwerker zu bezahlen, wie dies in den Fristenklauseln üblicherweise vereinbart ist.
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