Zustimmung Antrag Kinderreisepass (gerichtlich) ersetzbar bei gemeinsamen Sorgerecht?

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)
Zustimmung Antrag Kinderreisepass (gerichtlich) ersetzbar bei gemeinsamen Sorgerecht?

Hallo, eine Freundin von mir ist vor vier Wochen Mutter geworden. Mit dem Kindesvater ist sie nicht verheiratet, es wurde vorgeburtlich vor dem Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben und ein gemeinsam es Sorgerecht vereinbart. Leider hat sich das Verhältnis zum Kindesvater so entwickelt, dass er die nun ...zig benötigten Unterschriften nicht leistet bzw. deren Bedarf dafür ausnutzt, um auf die Kindesmutter Druck auszuüben.
Im September will die Kindesymutter mit Familie nach Dänemark fahren und benötigt einen Kinderpass, dafür (also für die erfolgreiche Beantragung) ist die Unterschrift des Kindesvaters notwendig. Falls er nun weiterhin auf Zeit spielt: kann/muss/soll man seine Zustimmung für die Ausstellung des Kinderreisepasses gerichtlich ersetzen lassen? Was genau muss dafür bei dem Familiengericht beantragt werden?
Danke für alle Meinungen!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Es kann durch einen Sorgeberechtigten aber mindestens einen vorläufigen Kinderreisepass erstellt werden. Der reicht für die Fahrt nach Dänemark aus.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es kann durch einen Sorgeberechtigten aber mindestens einen vorläufigen Kinderreisepass erstellt werden.


Nein, das ist schon deswegen nicht möglich, weil es gar keinen vorläufigen Kinderreisepass gibt. Ein Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden.

Nach meiner Kenntnis kann die Zustimmung des anderen Elternteils auch nicht durch ein Gericht ersetzt werden.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die erste Frage ist, ob ein Kinderreisepass der Zustimmung aller Sorgeberechtigten bedarf. Wenn dem so ist (das weiss die Ausstellungsbehörde) und der Vater die Zustimmung verweigert, dann ist seine Willenserklärung auch durch einen Gerichtsentscheid ersetzbar.

wirdwerden

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#4
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Ja, beide Elternteile müssen zustimmen.Es gibt (in Berlin zumindest) extra ein Formular für das nicht anwesende Elternteil auf dem unterschriftlich die Zustimmung für den Passbeantragung dokumentiert werden muss.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum sollte die Unterschrift durch Gerichtsurteil erzwingbar sein? Nach meiner Kenntnis gibt es keinen Rechtsanspruch auf den Kinderreisepass, so dass es auch keine Rechtsgrundlage für die Ersetzung der Unterschrift eines Sorgeberechtigten durch ein Gericht gibt.

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#6
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Maßstab kann natürlich nur das Kindeswohl sein. Was da eine Auslegung am Ende ergäbe wage ich mangels Erfahrung nicht zu tippen. Immerhin bleibt einem Kind im Zweifel ja internationale Erfahrung vorenthalten wenn es den Pass nicht hat. Meiner Meinung nach dürfte auch entscheidend sein, ob der die Zustimmung verweigernde Elternteil sachliche Gründe für die Verweigerung hat, etwa zB weil er Angst vor Anschlägen im Ausland hat und daher das Kind nicht aus Deustchland raus soll oder bei bestimmten Konstellationen weil Angst besteht das Kind könnte durch Verbringung ins Ausland entzogen werden oder eben nur die Zustimmung pauschal verweigert wird weil Spannungen mit dem anderen Elternteil bestehen.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
eine Freundin von mir ist vor vier Wochen Mutter geworden.


Im September wird dass Kind noch nicht allzuviel von dieser "internationalen Erfahrung" haben. Und in etwa 3 Jahren dürfte diese Frage dann auch geklärt sein ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

@hh: den sofort ausgestellten Ausweis gibt es seit ca. 7 Jahren nicht mehr

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ hh: es kann dahingestellt bleiben, ob das Kind einen Reisepass haben muss oder nicht. Es ist nun mal nicht alles im Gesetz geregelt, sondern mit weitgefassten unbestimmten Rechtsbegriffen ausgefüllt. Soll der Mutter jetzt für die nächsten 16 Jahre jedweder Urlaub verweigert werden, weil es keinen Pass für das Kind gibt? soll dem Kind später die Klassenfahrt nach Prag verweigert werden, weil es keinen Anspruch auf einen Pass hat durch die Verweigerungshaltung des Vaters? Es steht auch nirgendwo im Gesetz, dass der Vater bei gewissen medizinischen Eingriffen zustimmen muss. Letztlich kann jede, wirklich jede Willenserklärung, die im Rechtsverkehr erforderlich ist, durch einen Gerichtsentscheid ersetzt werden. Das ist nun wirklich ausgepaukt.

wirdwerden

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
@hh: den sofort ausgestellten Ausweis gibt es seit ca. 7 Jahren nicht mehr


Ein Kinderreisepass wird auch jetzt noch sofort ausgestellt. Verwechsle das bitte nicht mit dem Kinderausweis, der vor 7 Jahren abgeschafft wurde.

Zitat:
Letztlich kann jede, wirklich jede Willenserklärung, die im Rechtsverkehr erforderlich ist, durch einen Gerichtsentscheid ersetzt werden.


Wahrscheinlich hast Du recht. Bis man das Urteil hat, wird der Urlaub aber vorüber sein.

Kannst Du denn irgendein Urteil nennen, aus dem sich ergibt, dass die Unterschrift des Vaters bei der Beantragung eines Kinderreisepasses durch Urteil ersetzt wurde?

Zitat:
Soll der Mutter jetzt für die nächsten 16 Jahre jedweder Urlaub verweigert werden


Warum 16 Jahre? Der Kinderreisepass gilt maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Klassenfahrt nach Prag erfolgt in dem Alter noch nicht.

Dass für die Beantragung eines Kinderreisepasses die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich ist hat mit Fällen in der Vergangenheit zu tun, bei denen ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland verschwunden ist.

Da man nach Dänemark mit dem Auto fährt und Dänemark zum Schengen-Bereich gehört, würde ich das Risiko eingehen ggf. ohne Ausweisdokument für das Kind dorthin in den Urlaub zu fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dänemark hat wieder Grenzkontrollen. Abgesehen davon kann man so eine gerichtliche Entscheidung auch im Eilverfahren bekommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Lösung gefunden:

Sie müssten glaubhaft machen, dass der andere Elternteil keine Unterschrift leisten kann/will/wird

Zitat:
Sofern ein sorgeberechtigter Elternteil aus tatsächlichen Gründen (unbekannter Aufenthalt, Nichterreichbarkeit etc.) verhindert ist, die elterliche Sorge auszuüben, ist dessen Zustimmung zur Beantragung eines Passes für das unverheiratete minderjährige Kind durch den anderen Elternteil nicht erforderlich. Die tatsächliche Verhinderung ist durch den sorgeberechtigten Elternteil, der den Pass beantragt, glaubhaft zu machen.
Quelle: PassVwV 6.1.3 ff

Auch interessant ist der nächste Punkt, der hier zutreffend sein könnte

Zitat:
(z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthalts-bestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken.
Quelle: PassVwV 6.1.3 ff

Nur, die entsprechende Vorschrift steht -nicht- explizit unter dem Punkt Kinderreisepass. Dennoch würde ich persönlich nach allen erfolglosen Versuchen bei dem Kindesvater ein Schreiben aufsetzen, Zeugen bestätigen lassen und dieses bei Antragstellung mit abgeben.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo
Meine Frage hierzu wäre: wenn ein Elternteil deswegen tatsächlich Dias Gericht beschäftigen muss weil der andere Teil willkürlich die Unterschrift für den Reisepass verweigert: wer kommt hier für die Kosten auf ?

Signatur:

-Ein Vergleich ist keine Option-

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der, der das Verfahren verliert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nein.

Der, dem die Kosten gerichtlich auferlegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und das ist der, der verliert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nein, Wieder falsch!

Wie ist denn gewinnen und verlieren definiert?

Im Kostenentscheid wird festgelegt, wem welche Kosten auferlegt werden.

Vielleicht solltest du deine unsubstanziierten Beiträge jetzt einfach lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

jetzt wäre noch Interessant ob wirdwerden, oder Marus recht hat.
Ich geh jetzt einfach mal davon aus, das der der das Gericht in Anspruch nimmt auch die Kosten zu tragen hat, inkl, den Anwalt wenn einer eingeschaltet wird.
Rein informativ, werd ich am Montag mal bei der Gerichtshilfe anfragen.

Signatur:

-Ein Vergleich ist keine Option-

0x Hilfreiche Antwort

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