Zustellung eines Schreibens

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)
Zustellung eines Schreibens

Was ist zu tun? Ich habe aus einem Vertragsverhältnis Geld zu bekommen, das längst fällig ist. Mein Schuldner hat eine gewerbliche Homepage, auf der nach seinem Umzug seine (neue)vollständige Adresse genannt ist. Schreiben an ihn kommen mit dem Postvermerk zurück: Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln". Offensichtlich hat er kein Namensschild angebracht.

Wie kann man ihm trotzdem eine Schreiben zustellen lassen?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Einwohnermeldeamtsanfrage machen, ob er WIRKLICH dort wohnt, und dann das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Beides ist bezahlbar.


Und die Zustellung ist nachweisbar.
Ggf. kann man das beidemal ausgegebene Geld auch von Schuldner zurückfordern, aber das kann/soll jemand anderes beantworten.

-- Editiert 3,141592653 am 04.01.2013 22:52

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