Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vermieter und habe folgende Situation:
ein Mieter behauptet die Nebenkostenabrechnung aus 2016 nicht erhalten zu haben. Jetzt fordert der Anwalt einen Nachweis über Übersendung und Zustellung bis zum......., ansonsten wird vom Mieter Klage erhoben.
Der Anwalt kündigt auch schon in seinem Schreiben an : Die Kosten der anwaltlichen Einschaltung wegen Verzug und Schadensersatz werden noch gesondert bekannt gegeben.
1. frage: Nachweis der Übersendung und Zustellung ist doch das gleiche oder ?
2. Frage : Ich habe keine Ahnung was hier mit Kosten für die anwaltliche Einschaltung gemeint ist...
Frage 3:
Kann mir mal jemand kurz weiterhelfen... Ich glaube, ich habe eine Mitwirkungspflicht oder ? Eigentlich wollte ich eine Kopie der Abrechnung 16 und den Nachweis (Einwurf in den Briefkasten) einfach dem Anwalt zusenden. Ist das ok? oder soll er mich verklagen ?
Zustellung Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein paar Rückfragen: Gibt es bei der Abrechnung ein Guthaben für den Mieter? Dann müsste man sich zumindest nicht um eine mögliche Verfristung der Abrechnung kümmern. Hat der Mieter dir vor Einschaltung des Anwalts eine Frist zur Erstellung der Abrechnung gesetzt? Wann hast du die Abrechnung versendet und kannst du zumindest nachweisen, dass du sie versendet hast? Kannst du die Zustellung beim Mieter nachweisen (z.B. Einwurf durch Zeugen oder Einschreiben)?
Vorweg noch eine Ergänzung zum FAll: Die Wohnung wurde an 2 HAuptmieter A und B vermietet. An beide Mieter wurde die Abrechnung versendet. Mieter A behauptet die Abrechnung nicht erhalten zu haben. Mieter B hat die Nachzahlung aus der Abrechnung zu 100 % bereits gezahlt.
Gibt es bei der Abrechnung ein Guthaben für den Mieter? Dann müsste man sich zumindest nicht um eine mögliche Verfristung der Abrechnung kümmern.
Nein ! Hauptmieter B hat die Nachzahlung gezahlt.
Hat der Mieter dir vor Einschaltung des Anwalts eine Frist zur Erstellung der Abrechnung gesetzt? Eine Frist zur Erstellung der Abrechnung wurde von Mieter A nicht gesetzt. Nur eine Frist mit der Bitte der Zusendung der Abrechnung.
Wann hast du die Abrechnung versendet und kannst du zumindest nachweisen, dass du sie versendet hast? Versendung in 15.2.2017
Kannst du die Zustellung beim Mieter nachweisen (z.B. Einwurf durch Zeugen oder Einschreiben)? Zugang kann ich nachweisen
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Zur Ergänzung kommen noch Nachfragen: Gibt es im Mietvertrag eine Klausel, in der sich die Mieter gegenseitig zum Empfang solcher Schreiben bevollmächtigen und an wen genau war die Abrechnung gerichtet, die B offenbar erhalten hat (stand da explizit Lieber Herr/Frau B oder stand da Lieber A und B?).ZitatVorweg noch eine Ergänzung zum FAll: Die Wohnung wurde an 2 HAuptmieter A und B vermietet. :
Warum wurde denn dann fast ein Jahr die Nachzahlung von A nicht eingefordert? Zumindest mal merkwürdig, wenn vermutlich auch nicht wirklich relevant für die Frage hier.ZitatNein ! Hauptmieter B hat die Nachzahlung gezahlt. :
Warum bist du der Frist nicht nachgekommen, sondern hast erstmal auf das Anwaltsschreiben gewartet?ZitatEine Frist zur Erstellung der Abrechnung wurde von Mieter A nicht gesetzt. Nur eine Frist mit der Bitte der Zusendung der Abrechnung. :
Vielleicht bekommt man noch irgendwas über eine Vollmacht im Mietvertrag geregelt. Aber wenn der MIeter wirklich eine Frist zur Zusendung der Abrechnung gestellt hat und du darauf nicht reagierst, dann hast du dir ein Problem geschaffen, welches man leicht hätte vermeiden können. Denn den Zugang der Abrechnung bei A kannst du ja nicht beweisen.
So oder so würde ich empfehlen, unverzüglich die Abrechnung nochmal an den Mieter zu senden und zwar diesmal nachweisbar. Du kannst zur Sicherheit dazuschreiben, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschiet.
ZitatZur Ergänzung kommen noch Nachfragen: Gibt es im Mietvertrag eine Klausel, in der sich die Mieter gegenseitig zum Empfang solcher Schreiben bevollmächtigen :
JA !!! und .... Text mit Gesamtschuldner ....
und an wen genau war die Abrechnung gerichtet, die B offenbar erhalten hat (stand da explizit Lieber Herr/Frau B oder stand da Lieber A und B?).
An Herrn A und An Herrn B war die Abrechnung gerichtet.
ZitatVielleicht bekommt man noch irgendwas über eine Vollmacht im Mietvertrag geregelt. Aber wenn der MIeter wirklich eine Frist zur Zusendung der Abrechnung gestellt hat und du darauf nicht reagierst, dann hast du dir ein Problem geschaffen, welches man leicht hätte vermeiden können. Denn den Zugang der Abrechnung bei A kannst du ja nicht beweisen. :
DOCH KANN ICH BEWEISEN !!!!
Warum bist du der Frist nicht nachgekommen, sondern hast erstmal auf das Anwaltsschreiben gewartet?
ZitatWarum bist du der Frist nicht nachgekommen, sondern hast erstmal auf das Anwaltsschreiben gewartet? :
Weil ich die Abrechnung auch Mieter A zugesandt hatte mit Nachweis der Zustellung !!! Also beide Mieter haben mit NAchweis der Zustellung die Abrechnung erhalten !!.
Nur Mieter B hat die Gesamtnachforderung aus der Abrechnung komplett gezahlt !!!! und mit derZahlung der Nachforderung war für mich die Sache erledigt ! und ich habe es nicht verstanden, dass der Mieter A nach so vielen Monaten dann die Abrechnung fordert und jetzt über den Anwalt...
Ups, falsch gelsen. Na wenn du den Zugang der Abrechnung bei A beweisen kannst, sieht's schonmal besser aus. Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum du ihm das Ding nicht einfach nochmal in Kopie gesendet hast. Aber ich bezweifle, dass der Mieter wirklich einen Anspruch darauf hatte, wenn die Abrechnung nachweisbar an ihn zugestellt wurde.
ZitatUps, falsch gelsen. Na wenn du den Zugang der Abrechnung bei A beweisen kannst, sieht's schonmal besser aus. Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum du ihm das Ding nicht einfach nochmal in Kopie gesendet hast. Aber ich bezweifle, dass der Mieter wirklich einen Anspruch darauf hatte, wenn die Abrechnung nachweisbar an ihn zugestellt wurde. :
Wie gesagt, ich habe es gar nicht verstanden, dass er die Abrechnung nach so vielen Monaten haben möchte. ..
Zitat2. Frage : Ich habe keine Ahnung was hier mit Kosten für die anwaltliche Einschaltung gemeint ist... :
Muss ich den Anwalt jetzt bezahlen ???
Ich schicke dem Anwalt einfach eine Kopie der Abrechnung . Ist das Ok?
Alles steht und fällt mit der Frage, ob du in Verzug warst, d.h. ob du innerhalb der vom Mieter gesetzten Frist hättest antworten müssen oder nicht. Wenn du die Zustellung der Abrechnung bei diesem Mieter A beweisen kannst, dann bin ich der Meinung, dass du nicht hättest antworten müssen. Die größte Gefahr würde dann darin liegen, ob ein potentieller Richter deinen Beweisen glaubt.ZitatMuss ich den Anwalt jetzt bezahlen ??? :
Du kannst dem Anwalt eine Kopie schicken. Du solltest nur im Anschreiben klarstellen, dass diese Abrechnung bereits zugestellt wurde und dass du mit dieser Zusendung alleine aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
Ok mache ich .... daaaanke !!!!!!
ZitatDOCH KANN ICH BEWEISEN :
Wie genau kann man das denn?
Zustellung per Bote in den Briefkasten ..
Durch die falschen Zitierungen ist eine vermutlich wesentliche Information zumindest bei mir verlohrengegangen. Und zwar aus #4
ZitatZitat (von cauchy): :
Zur Ergänzung kommen noch Nachfragen: Gibt es im Mietvertrag eine Klausel, in der sich die Mieter gegenseitig zum Empfang solcher Schreiben bevollmächtigen
JA !!! und .... Text mit Gesamtschuldner ....
Da Mieter B die Abrechnung erhalten hat (er hat ja offenbar einen Teil der Nachzahlung auch geleistet), dürfte das Ding auch bei Mieter A als zugestellt gelten. Zumindest dann, wenn die Klausel gültig ist.
-- Editiert von cauchy am 15.02.2018 21:33
ZitatDa Mieter B die Abrechnung erhalten hat (er hat ja offenbar einen Teil der Nachzahlung auch geleistet) :
Falsch. Der Mieter B hat 100% = alles gezahlt. Somit hat B höchstens einen Anspruch an A, weil die als Gesamtschuldner gemeinsam haften.
Der Vermieter ist da raus. Und die Anwaltskosten kann A schon selbst zahlen.
Vielen Dank für die Rückmeldungen..
Eine ergänzende Frage habe ich aus Interesse:
HAbe ich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsanwalt und muss die Abrechnung zusenden? Oder könnte ich es einfach auf eine Klage ankommen lassen? WAs wäre denn eigentlich so ein Zenarium für mich im Falle einer Klage von A ?
Bitte nicht falsch verstehen meine Fragen.., aus Kulanz werde ich natürlich die Abrechnung in Kopie weiterleiten,... bin ja ein netter Vermieter...
Zitat:HAbe ich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsanwalt und muss die Abrechnung zusenden?
Nur indirekt.
Zitat:WAs wäre denn eigentlich so ein Zenarium für mich im Falle einer Klage von A ?
Die Klage gewinnst Du, aber wenn Du dem Anwalt nicht die Kopie zukommen lässt, dann kann es Dir passieren, dass Du trotzdem die Prozesskosten tragen musst (§ 93 ZPO )
Ach so.... Jetzt bin ich um einen kleinen Wissenstick reicher... Vielen Dank und schönes Wochenende..
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