Zusteller legt Paket auf Grundstück ab - Paket ist weg

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Zusteller legt Paket auf Grundstück ab - Paket ist weg

Ich bin ratlos. Ich habe etwas bestellt, das mit Hermes geliefert werden sollte. Leider war ich wegen eines Notfalles in der Familie (meine Mutter hatte sich verletzt und musste zum Arzt gebracht werden) zur angekündigten Uhrzeit nicht zu Hause. Statt das Paket - wie schon öfters bzw. üblich - bei den Nachbarn abzugeben, hat der Hermes-Bote für jeden sichtbar einen Zettel an die Haustür geklemmt. Auf dem steht, dass das Paket unter dem Carport deponiert sei. Als ich nach Hause kam, fand ich zwar besagte Notiz... von dem Paket fehlt aber jede Spur. Eine Abstellgenehmigung habe ich nicht erteilt. Das Grundstück und auch der Carport sind für jedermann einsehbar und zugänglich. Ich habe sowohl den Absender des Paketes als auch Hermes informiert, dass kein Paket unter dem Carport stand. Qualifizierte Rückmeldungen habe ich noch keine.

Wie sind hier nun die rechtlichen Verhältnisse? Üblicherweise müsste ich ja die gelieferte Ware bezahlen. Logisch. Aber ich habe nichts bekommen. Zwischen dem (angeblichen) Abstellen des Paketes und meiner Heimkehr liegen rd. 1,5 Stunden.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Gewerblicher oder privater Verkäufer?



Zitat (von Lorelore):
ch habe sowohl den Absender des Paketes als auch Hermes informiert, dass kein Paket unter dem Carport stand.

Kopie von der Anzeige bzw. der Bestätigung der Anzeige mitgesendet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Anzeige bei der Polizei? Habe ich (noch) nicht gestellt.

Ich habe sowohl Hermes als auch dem Absender den kompletten Sachverhalt geschildert und eine Kopie der Benachrichtigung des Zustellers mitgeschickt; ich habe bei meiner "Verlustmeldung" bei beiden angefragt, ob ich eine (Diebstahl-)Anzeige erstatten soll/muss. Von beiden kam aber bisher nur die pauschale Rückmeldung, dass man dies und jenes noch recherchieren werde/müsse und sich umgehend bei mir melde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich denke, die Anzeige ist in diesen Fällen auch immer eine gute Idee. Nicht das noch Jemand auf die Idee käme, man hätte selbst nicht genug zur Aufklärung beigetragen oder scheue die Polizei.

Von der Logik her, und da bitte ich um Berichtigung falls ich falsch liege, hat man einen (Kauf)Vertrag mit dem Versender geschlossen. Dieser wiederum hat einen Transportvertrag mit Hermes geschlossen.

Der Verkäufer verpflichtet sich zu liefern, Sie verpflichten sich, die Ware zu bezahlen und zu übernehmen.Solange die Lieferung nicht erfolgt ist, braucht der Kaufpreis m.E. auch nicht bezahlt zu werden.

Jetzt besteht der Vertrag nach dem Verlust allerdings weiter.

Der Versender muss also immer noch liefern. Allerdings hat er aus dem Vertrag mit Hermes einen Anspruch auf Beförderung der Ware bis Sie diese in Empfang genommen haben. Diese Verpflichtung aus dem Vertrag hat Hermes nicht erfüllt (Ware ist nicht durch Sie angenommen worden -> stattdessen abgestellt ohne Genehmigung und anschließend entwendet). Daher steht dem Versender gegenüber Hermes ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu. In diesem Falle vermutlich deckungsgleich mit dem Kaufpreis.
Hermes hingegen hat einen Schadensersatzanspruch gegen den unbekannten Entwender.


Meine Empfehlung:
1. Anzeige erstatten
2. Versender und Hermes unter Angabe des Aktenzeichens der Anzeige über Sachverhalt informieren
3. Kaufpreis erst nach Lieferung bezahlen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Jepp. Genau so stellt es sich dar.

Ich werde mal bei Hermes nachhaken, damit man mir Name und zustellungsfähige Anschrift des Zustellers mitteilt, damit ich diese Daten dann bei der Polizei angeben kann.

Der Versender (bei dem ich die Ware bestellt habe) hat mir per Mail mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen einen Ablieferungsnachweis sowie ein Schreiben mit Informationen für das weitere Vorgehen erhalten werde. Wo der dann aber einen Ablieferungsnachweis hernehmen will, weiß wohl nur er selbst. Vielleicht aus dem Hermes-Sendungsverlauf. Den habe ich ja auch. Da steht drinne, dass die Sendung am xx.03.2017 um xx.xx Uhr zugestellt wurde. Das müsste die Uhrzeit gewesen sein, zu der der Zusteller das Paket unter dem Carport abgestellt hat bzw. diese Daten im System erfasst hat. Ob mein Carport unterschrieben hat? Und wenn ja, mit welchem Namen... ;-)) Ich selbst habe noch die Hermes-Benachrichtigung, die der Zusteller an meiner Tür deponiert hat. Da steht (leider ohne Datum, Uhrzeit und Unterschrift) nur ein einziges Wort drauf: "Carport".

Vorab schon einmal "Danke" an die Rückmeldungen. Ich bin mal gespannt. Da ich mit Hermes bisher durchweg schlechte Erfahrungen bezüglich der Zustellungen gemacht habe, bin ich mehr oder weniger auf alles gefasst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

nochmal die Frage, die dir schon gestellt wurde, du sie aber nicht beantwortet hast, welche aber SEHR wichtig ist!

Hast du bei einem Gewerbetreibenden gekauft oder war es ein Privatverkauf?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe bei einem Gewerbetreibenden etwas bestellt/gekauft.

Inwiefern ist das von Bedeutung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern ist das von Bedeutung?
Das ist sogar von grösster Bedeutung! Das sagt aus, wer das Versandrisiko trägt.

Kauf bei Gewerbetreibenden = Versandrisiko trägt der Gewerbetreibende
Kauf bei Privatleuten = Käufer trägt das Versandrisiko.

Zitat:
Der Versender (bei dem ich die Ware bestellt habe) hat mir per Mail mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen einen Ablieferungsnachweis sowie ein Schreiben mit Informationen für das weitere Vorgehen erhalten werde.
Netter Versuch deines Verkäufers!
Dein VK hat ganz einfach erneut zu liefern, da gibts kein rumgerede seinerseits! Setze noch Heute ein Einwurfeinschreiben auf, in dem du deinem VK eine Frist zur erneuten Lieferung setzt!

Wenn Hermes seinen Auftrag nicht richtig erledigt ist das einfach das Pech deines VK!

Du brauchst auch icht Hermes nach einer Adresse des VK fragen, diese wirst du ganz einfach in seinem Impressum finden.

Dann gehst du noch zur Polizei und erstattest noch direkt Heute Anzeige gegen Unbekannt.

Was zwischen Hermes und deinem VK rauskommt, dass kann dir egal sein...


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Lorelore):
Wo der dann aber einen Ablieferungsnachweis hernehmen will, weiß wohl nur er selbst.

Na von Hermes. Wo der Zusteller die Ablage quittiert hat. Das läuft bei denen auch unter "Ablieferungsnachweis".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Auf diesen Nachweis darf man dann aber auch mal gespannt sein. Entweder müsste wahrheitsgemäß drauf stehen, dass er ohne Erlaubnis das Paket abgestellt hat (böse) oder alternativ eine gefälschte Empfängerunterschrift enthalten (noch böser).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dein VK hat ganz einfach erneut zu liefern, da gibts kein rumgerede seinerseits! Setze noch Heute ein Einwurfeinschreiben auf, in dem du deinem VK eine Frist zur erneuten Lieferung setzt!

Unfug.
Selbstverständlich muss der Verkäufer jetzt noch nicht auf Zuruf nochmal liefern. Er hat schon das Recht sich davon zu überzeugen, das die Ware nicht angekommen ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Da die TE aber bis jetzt keinerlei Lieferung erhalten hat, kann sie ohne weiteres beim VK eine Frist zur lieferung innerhalb von 14 Tagen setzen.

Das die erste Lieferung verschollen gegangen ist, ist nicht das Problem der TE, dass ist das Problem des VK...

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#12
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Anzeige wegen Diebstahls zum Nachteil des Versenders habe ich mittlerweile gestellt. Von dem bekam ich mittlerweile ein Schreiben mit Zustellungsnachweis und Zahlungsaufforderung. Also wieder zur Polizei, weil das definitiv nicht meine Unterschrift auf dem Zustellungsnachweis ist. Und die von Nachbars auch nicht. Die sind in Urlaub. Der Anfangsbuchstabe von dem Gekrakel ist erkennbar und identisch mit meinem Namensanfang. Aber halt nicht meine Schrift.

Und jetzt noch mit dem Versender rumärgern, weil der ja einen Zustellungsnachweis hat und Geld sehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Nachtrag:

Auf dem Zustellungsnachweis steht bei Ersatzempfänger/Hinweis neben einer Unterschrift "OE MÜLLER".

Mal angenommen mein Name sei Müller. Was bedeutet "OE"?

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Lorelore):
Was bedeutet "OE"?

Ohne Erlaubnis



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lorelore
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Suuuuuuuuuuuuuuper!

Es ist echt unglaublich. Der Zipfel deklariert eine Paketabstellung "OE", krakelt daneben eine unleserliche Unterschrift und mir wird jetzt der schwarze Peter zugeschoben. Jetzt kommen mir natürlich Zweifel, ob der Zusteller hier meine Unterschrift fälschte oder ob es seine Unterschrift sein soll und sein Name zufälligerweise mit dem selben Buchstabe beginnt wie meiner.

Jetzt bin ich echt maßlos überfordert. Paket ist weg, Versender will Geld... soll ich mal vergessen, was OE heißt, weiter annehmen, dass man meine Unterschrift gefälscht hat und Anzeige (wohl wegen Urkundenfälschung) erstatten?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also ich finde, du bist in der Ganzen Sache sogar in einer recht guten Position!

Dadurch, dass die Ware noch unbezahlt ist, wird das Ganze für dich vereinfacht.

Wen sich dein Händler bei dir meldet, würde ich ihm mitteilen, dass du erst zahlst sobald die are bei DIR eingetroffen ist. Anbei würde ich ihm noch die Anzeige die du erstattet hast übermitteln, Danach würde ichnichts weiter unternehmen, nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, diesem dann wiedersprechen. Und dem Händler nochmal in wenigen Worten mitteilen, dass ER das Versandrisiko trägt und er sich jetzt mit dem Versandunternehmen rumstreiten kann.

0x Hilfreiche Antwort

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