Zusatzurlaub - SGB IX

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
katja102
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)
Zusatzurlaub - SGB IX

Hallo zusammen,

wie ist dass, wenn man im Oktober in ein neues beschäftigungsverhältnis eintritt (vorher selbständig) und einen 60%igen Behinderungsgrad hat????

laut § 125 SGB 9 hat man anspruch auf 5 tage zusatzurlaub. da steht aber nix darüber, ob man diesen teilen kann, wie den normalen urlaub, wenn man erst im oktober eintritt.

für mich ist dort nur beschrieben, dass der urlaub gemindert werden kann, wenn man weniger 5 tage arbeitet oder die schwerbehinderung nicht das ganze jahr bestand.

danke für die auskunft

viele grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

der absatz 2 hebt zwar auf bestehen der schwerbehinderteneingenschaft ab, so dass er die geschilderte situation (übergang selbständige in abhängige tätigkeit) nicht voll spiegelt. gleichwohl dürfte die zwölftelung gelten.

§ 125 Abs. 2 SGB IX

1. Zusatzurlaub bei Schwerbehinderteneigenschaft während eines Teils des Kalenderjahres

Soweit die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht, hat der schwerbehinderte Mensch gem. § 125 Abs. 2 SGB IX für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach § 125 Abs. 1 SGB IX . Beim Begriff „Monat“ ist vom Beschäftigungsmonat, nicht vom Kalendermonat auszugehen.



§ 125 Abs. 2 SGB IX kommt zur Anwendung, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft während des Urlaubsjahres zuerkannt wird oder wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert. Bei Verringerung des Grads der Behinderung auf weniger als 50 ist § 116 Abs. 1 SGB IX zu beachten. Hiernach werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen (z.B. Zusatzurlaub) nach dem Ende des dritten Kalendermonats nicht mehr angewendet, in dem der die Verringerung feststellende Bescheid unanfechtbar geworden ist.

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