Zusatzleistungen dürfen bei Flugbuchung im Internet nicht untergejubelt werden

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EuGH: Verbraucher müssen Reiseversicherung aktiv bestellen

Reiseversicherungen dürfen bei Flugbuchungen im Internet nicht automatisch mitverkauft werden. Die Verbraucherzentrale hatte die Reisevermittlungsseite ebookers.com verklagt, weil dort bei Flugbuchungen in der Kostenaufstellung eine Reiserücktrittsversicherung enthalten war, ohne dass Kunden diese gebucht hatten. Wer die Versicherung nicht wollte, musste sie abbestellen.

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) erteilte dieser Praxis eine klare Absage: Über weitere Leistungen neben dem Flug muss der Verbraucher gesondert informiert werden. Verbraucher müssen entsprechende Leistungen dann aktiv bestellen, die Leistungen dürfen nicht untergejubelt werden.

Von 123recht

Diese europaweit geltenden Regelungen gelten laut EuGH nicht nur für Fluglinien, sondern auch für Reiseveranstalter und Vermittler wie ebooker.com. (Az.: C-112/11)

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