Zusätzl.Arbeiten an einem gesetzl.Feiertag und am Wochenende ohne jeglichen Ausgleich

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
abraxas1107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusätzl.Arbeiten an einem gesetzl.Feiertag und am Wochenende ohne jeglichen Ausgleich

Mein Arbeitgeber wird ein Meeting für Mitarbeiter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz abhalten. In diesen Zeitraum fallen ein gesetzl.Feiertag (Frohnleichnam), ein Samstag und ein Sonntag. Für diese Arbeitszeit soll es nach Angaben der Firmenleitung keinen Ausgleich in Form von Freizeit oder Geld geben. Betroffen von diesem Meeting sind etwa 100 Mitarbeiter aus der Schweiz und etwa 60 Mitarbeiter aus Deutschland. Einen Betriebsrat hat unsere Firma nicht.

Darf ein Arbeitgeber die Arbeit an einem gesetzl. Feiertag verlangen, wenn sie keinen entspr.Ausgleich gibt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Steht irgendwas zur Sonntagsarbeit im Arbeitsvertrag?

Für die deutschen Kollegen gilt ansonsten das Arbeitszeitgesetz. Hier ein paar Auszüge:

Arbeitszeitgesetz
§ 9
Sonn- und Feiertagsruhe

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(( Da gibt es einige Ausnahmen, beim googeln finden Sie das GEsetz))
§ 11
Ausgleich
für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- und Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


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