Zur Wohnung gehöriger Herd defekt, Vermieter will ihn nicht reparieren.

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Catrexis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Wohnung gehöriger Herd defekt, Vermieter will ihn nicht reparieren.

Hallo liebe Rechtscommunity,

Folgendes ist passiert:
mein Backofen funktioniert seit heute früh nicht mehr (Lämpchen leuchtet, aber er wird nicht warm). Die Küche war bestandteil der Wohnung und es ist im Mietvertrag vermerkt "EKB verbleibt Eigentum des Vermieters". Ich habe außerdem eine Kleinreparaturklausel iHv 100€ zuzügl. Mehrwertsteuer dort steht als letzter Satz "Der Vermieter führt diese Arbeiten aus bzw. lässt diese ausführen."
Zum Einzug wurde aufgrund der vorhandenen EBK sogar die Miete erhöht.
Nun habe ich meinen Vermieter über den defekten Herd informiert und gefragt, wann die Reparatur stattfinden könnte, da ich den Herd oft benutze.
Als Antwort kam, dass ich mich selber darum kümmern sollte und ihn mit sowas nicht belästigen solle, der Herd habe zum Einzug funktioniert und ich habe für die weitere Funktionstüchtigkeit Sorge zu tragen (nebenbei in sehr herablassendem Ton, aber naja...).
Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und so eine Herdreparatur soll zwischen 160-600€ kosten. Ich hab auch bei nem Handwerker gefragt, der meinte allein die Anreise und der Lohn des Arbeiters würden wahrscheinlich 100€ sein). Der Herd ist schon recht alt und abgenutzt vom Vormieter und Vorvormieter, ich weiß nicht mal, ob es da überhaut Ersatzteile gibt... Man kann den kompletten Herd für 200€ neu kaufen zur Zeit. Ich hab da eher weniger Lust, nun so viel Geld für eine Reparatur auszugeben, da würde ich eher n neuen kaufen, wenn es wirklich in meiner Verantwortung läge, dies zu bezahlen.

Ich hatte dem Vermieter alternativ daher vorgeschlagen, dass wir die "Küchenmiete" senken könnten und ich mir selbst einen neuen Herd besorge. Darauf meinte er nur, ich solle meine Vorschläge für mich behalten.

Was mache ich nun? Muss ich den Schaden wirklich selbst reparieren? Könnte der Vermieter auch gebraucht nen Herd bei ebay kaufen für, sagen wir mal, 70€ und mir sagen, den muss ich bezahlen, weil es unter 100€ liegt? Ich hab auch gesehen, dass man bei sowas bis zu 5% Mietminderung durchsetzen kann. Wenn ich das machen würde, bräuchte ich ja trotzdem nen Herd, wenn ich mir den dann kaufe und dann der Vermieter plötzlich doch den alten Herd repariert, muss ich dann die 5% wieder zahlen und hab nen Herd umsonst gekauft? Ich bin mir da etwas unsicher, was ich tun sollte...

Ich hoffe auf eure Ratschläge.
Liebe Grüße
Martin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
da die Küche ja mitvermietet ist, muss der Vermieter sich um die Instandhaltung kümmern. Auch mit Kleinreparaturklausel muss der Vermieter den Handwerker beauftragen. Der richtige Weg wäre nun schrifltich (per Einschreiben) den Mangel dem Vermieter mitteilen, Frist setzen (2 Wochen ?) ankündigen, dass man nach Ablauf der Frist die Reparatur selber in Auftrag gibt und die Kosten mit der Miete verrechnet.

Zitat (von Catrexis):
Muss ich den Schaden wirklich selbst reparieren? Könnte der Vermieter auch gebraucht nen Herd bei ebay kaufen für, sagen wir mal, 70€ und mir sagen, den muss ich bezahlen, weil es unter 100€ liegt?


Nein, das wäre ja keine Reparatur, sondern ein Austausch. Er kann aber einen gebrauchten, gleichwertigen Herd besorgen und diesen für den defekten hinstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Martin,

die Reaktion deines Vermieters ist weder rechtlich, noch menschlich nachvollziehbar.

Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht für die Instandsetzung und -haltung seiner Mietsache. Die Kleinreparaturklausel beinhaltet lediglich, dass der Mieter für einen gewissen Betrag, der für den Einzelfall und den Gesamtbetrag pro Jahr begrenzt ist, in Zahlung genommen werden kann. Dies lässt aber die Pflicht des Vermieters zur Instandsetzung (hier vom Herd) nicht wirkungslos werden. Vielmehr ist es weiterhin zur Instandsetzung oder zum Austausch verpflichtet.

Ich würde ihm via Einwurf-Einschreiben unter Fristsetzung (gängig sind 14 Kalendertage) zur Instandsetzung, rezessive gleichwertigem Ersatz des Herds auffordern. Dies ergibt sich aus den rechtlichen Pflichten des Vermieters gemäß 535 BGB. Wenn Du hier ganz sicher gehen willst, nimm einen Zeugen mit zur Post, lass ihn den Brief lesen und verschließe vor seinen Augen den Brief und versende ihn.

Wird der Vermieter weiterhin nicht reagieren, befindet er sich in Verzug. Das bedeutet, dass er den Verzugsschaden gem. 286 BGB auch zahlen muss.
Ein Verzugsschaden ist hier zum Beispiel das Honorar für einen Rechtsanwalt.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Müfle

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