Zugewinngemeinschaft - Hausrat

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.08.2017 09:46:38
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Hausrat

Ich als Frau habe in der Ehe den Hausrat eingebracht, bis auf paar Kleinigkeiten.

Wie z.B. Waschmaschine, Staubsauger, Bettwäsche, Geschirr, Bett, Wohnzimmereinrichtung (Couch, Schrank, usw.), usw.
Also ich war vor der Ehe in meiner Wohnung komplett eingerichtet!

Wir sind in ein Haus zusammengezogen und mein Mobiliar mit.
Während der Ehe ist z.B. der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt gegangen und wurden neu gekauft.
Wer bekommt bei der Trennung bzw. Scheidung meine neu gekauften Haushaltsgegenstände?
Jeder zur Hälfte?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von 123manuela):
Wer bekommt bei der Trennung bzw. Scheidung meine neu gekauften Haushaltsgegenstände?


Wieso deine neu gekauften Haushaltsgegenstände? Ich dachte es sind eure
Lebt ihr in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?
Bei Zugewinngemeinschaft entscheidet im Zweifel der Richter darüber...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Manuela,

Wenn du nachweisen kannst dass du den Hausrat mitgebracht hast,

gehören dir bei einem "Ersatz" auch die neuen Geräte. Es handelt sich hierbei um sogenannte Surrogate.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von 123manuela):
Ich als Frau habe in der Ehe den Hausrat eingebracht,...


Na ja, da kann man sich schon an der Formulierung "Ich als FRAU ...." stören.

Die Tatsache, dass du es in diesem Zusammenhang für erwähnenswert hältst, dass du eine Frau bist, lässt für mich nur den Schluss zu, dass du davon überzeugt bist, dass es "normalerweise" die Pflicht des MANNES wäre, den Hausrat zu stellen. Anders kann ich deinen Hinweis nicht interpretieren.

Könnte es sein, dass dein Weltbild ein bissl antiquiert ist?

Moderne Menschen betrachten Mann und Frau als gleichberechtigt und gleichwertig. Auch wenn einige muslimische Hardliner mit ihrem Weltbild aus dem 7. Jahrhundert das anders sehen wollen ... aber die sind ja ebenfalls in keiner Weise maßgeblich!

Vielleicht wäre es angebracht, dass du deine Sicht der Welt mal einer selbstkritischen Überprüfung unterziehst. So wie sich das für mich darstellt, könnte das schon angebracht sein.



-- Editiert von Marcus2009 am 28.07.2017 13:53

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Auch wenn einige muslimische Hardliner mit ihrem Weltbild aus dem 7. Jahrhundert das anders sehen wollen"

Da ist aber das Patriarchat ausgerufen, bei Manuela regiert im Kopf aber das Matriarchat... Auch eine Sichtweise auf die Welt, ein Hoch auf die Amazonen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wieso deine neu gekauften Haushaltsgegenstände? Ich dachte es sind eure
Lebt ihr in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?
Bei Zugewinngemeinschaft entscheidet im Zweifel der Richter darüber...

Die Zugewinngemeinschaft ist nix anderes als Gütertrennung, nur dass eben bei Beendigung der Ehe ein Zugewinnausgleich stattfindet. In der Zugewinngemeinschaft behält jeder "sein" Vermögen. Maßgebend ist, wer die Anschaffung bezahlt hat.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.08.2017 09:46:38
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

@Günther58



Vielen Dank für die Antwort.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.


Vor der Ehe bzw. vor dem Kennenlernen meines noch Ehemannes habe ich bereits in einer Wohnung gewohnt, die ich eingerichtet habe.
Mein oben genanntes Mobiliar ist beim Zusammenziehen ins gemeinsame Haus mit eingezogen.

Während der Ehe ist z.B. der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt gegangen und wurden durch neue ersetzt.

Meine Frage nun:
Wer bekommt bei der Trennung bzw. Scheidung oben genannte Ersetzte bzw. neu gekauften Haushaltsgeräte?


Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft.


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.08.2017 09:46:38
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

@edy



Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.



Es gibt einige Personen, die bestätigen können, daß meine Wohnung vor dem Kennenlernen meines noch Ehegattens vollständig eingerichtet war.
(ich wohnte bereits 10 Jahre in der Wohnung)

Dann gehören beim Teilen des Hausrates die neu angeschafften Geräte, die als Ersatz bzw. Surrogate für die kaputt gegangenen Haushalsgeräte, mir!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.08.2017 09:46:38
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

@Marcus2009
@fb367463-2


Bevor man solche hirnlose, beleidigende Äußerungen von sich gibt, sollte man die Hintergründe Wissen!


Mein Mann hat SCHULDEN in die Ehe gebrach!
Blöderweise habe ich diese bezahlt und schriftlich wurde leider nichts festgehalten.
(Liebe macht blind - blöd von mir)
- Das Geld werde ich niemals sehen -


Nun will Mein Mann das Mobiliar und das gemeinsame Haus für sich alleine behalten!


Das kann doch nicht sein!!!

-- Editiert von 123manuela am 29.07.2017 07:45

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.08.2017 09:46:38
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

@cruncc1


Vielen Dank für die Antwort


Also, da ich das Mobiliar in Ehe gebracht habe, gehört es mir nach der Trennung.
Und die neu ersetzten Haushaltsgeräte wurden gemeinsam bezahlt, also bekommt jeder zur Hälfte.

Also rein mathematisch gesehen habe ich nach der Trennung z.B. ½ Waschmaschine weniger und mein Mann ½ Waschmaschine mehr.
(klingt doof)


Aber "edy" oben hat es anders ausgedrückt, daß mir beim Teilen des Hausrates die neu angeschafften Geräte, die als Ersatz bzw. Surrogate für die kaputt gegangenen Haushalsgeräte, gehören!



Wie nun?


2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Da hast du jetzt als Frau @cruncc1vollkommen missverstanden.

Aber ich verstehe schon, als Frau braucht man eben eine sehr viel einfühlsamere Art der Beratung. Das hast du ja in deinem anderen Thread sehr eindrucksvoll angemahnt. Also insbesondere ohne viel Logik oder gar Mathematik.

Ich will mal versuchen, ob ich das hinbekommen:

Was cruncc1 dir sagen wollte:

Die Waschmaschine hat dir gehört als du sie in die Ehe eingebracht hast.

Wenn du während der Ehe die Waschmaschine entsorgst und dir von DEINEM Geld eine neue kaufst, dann gehört die Maschine auch dir. Allerdings musst du nachweisen können, das du das Ding bezahlt hast. Sonst wird deine Nase dann vielleicht noch länger als sie jetzt schon ist, nachdem du deinem Ex seine vorehelichen Schulden bezahlt hast.

Im Rahmen der Scheidung gibt es aber einen Zugewinnausgleich. Wenn wir jetzt nur die Waschmaschine betrachten (was dir als Frau sicher sehr leicht fallen dürfte), dann hattest du zu Beginn der Ehe EINE Waschmaschine. Am Ende der Ehe hast du auch EINE Waschmaschine, die (für die Frau zur Vereinfachung) den gleichen Wert hat. Und damit hat sich nix verändert. Was man auch als Frau leicht einsehen sollte. Also gibt es in dieser Hinsicht auch keinen Zugewinnausgleich. Und damit bleibt es dabei. Du hast deine Waschmaschine und dein künftiger Ex geht diesbezüglich leer aus.

War das jetzt so schwer ? Ich hoffe, ich habe das jetzt frauengerecht dargestellt.

Übrigens, du hast mich als "hirnlos" bezeichnet. Auch wenn mich als Mann Verbalinjurien nicht sonderlich scheren, als Frau ist das dann vielleicht doch ein bissl blöde, wenn man ausfällig wird. Und übrigens: auf diese Diskussion solltest du dich bei deiner Befindlichkeit vielleicht besser nicht mit mir einlassen. Nicht nur als Frau. Denn bei mir kriegen alle die Antwort, die sie verdienen. Und dazu muss ich nicht mal ausfällig werden.

Mit männlichen Grüßen
Marcus

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zugewinnausgleich und Hausratteilung sind zwei völlig unterschiedliche Abrechnungsanspruchsverfahren innert des Scheidungsverfahrens. Beides sind nebenbei erwähnt Antragssachen.

Zitat "Bei Anschaffungen während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt kommt es nicht darauf an, ob ein Ehegatte den Gegenstand im eigenen Namen gekauft oder mit eigenen Mitteln bezahlt hat (Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 8 HausratsVO Rn. 10)."

Für Ersatzbeschaffungen gilt dies - Edy hat darauf hingewiesen - nicht. Im Einzelfall kann aber bei erheblichen Wertunterschieden - als Beispiel: mitgebracht altes Fernsehen Ersatzanschaffung großer Flat TV - ein Wertausgleich erfolgen. Allerdings ist die Meinung zum Wertausgleich nicht einhellig. Es gibt auch Kommentare, die dagen sprechen.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

@Sir Berry

Das ist schon richtig, der Hausrat wird normalweise vereinfacht aufgeteilt. In erster Näherung: Jeder behält was er in die Ehe mit eingebracht hat. Der Rest wird hälftig aufgeteilt.

Das ist ja auch ganz sinnvoll, weil man sich nicht um jeden Eierbecher und jeden Zahnstocher streiten muss.

Tatsächlich kann dieses Verfahren aber wie im vorliegenden Fall zu "Verwerfungen" führen. Das muss man halt gut durchdenken. Betrachten wir das deshalb mal an drei Beispielen:

Fall 1:

A und B heiraten. A bringt Elektrogeräte und Möbel im Wert von 20.000 EUR in die Ehe ein. Ansonsten haben beide ein Anfangsvermögen von 0 EUR.

Nach 10 Jahren lassen sich A und B scheiden. A und B haben ein Endvermögen von jeweils 50.000 EUR. Der eingebrachte Hausrat hat aber inzwischen nur noch Schrottwert !

Beide Ehepartner haben den gleichen Zugewinn. Also gibt es keine Ausgleichszahlung. A bleibt auf dem schrottreifen Hausrat sitzen.

Ist das gerecht ? NEIN ! Denn A und B haben den Hausrat GEMEINSAM aufgebraucht ! Aber bezahlen tut das nur A. Das entspricht definitiv NICHT dem Geist der Zugewinngemeinschaft.

Fall 2:

wie Fall 1. Aber jetzt ersetzt A vor der Scheidung den Hausrat durch neue Geräte und Möbel für 20.000 EUR.

Damit hat A ein Endvermögen von 30.000 EUR und B ein Endvermögen von 50.000 EUR. Und damit muss B an A 10.000 EUR Ausgleich zahlen. Jetzt haben beide 40.000.

Das ist ja auch in Ordnung. Denn so haben A und B jeweils 10.000 EUR für den verbrauchten Hausrat gezahlt. Nun bekommt der B aber noch den halben neu angeschafften Hausrat. Ohne dafür auch nur einen Cent aufgewendet zu haben. Auch dies widerspricht dem Geist der Zugewinngemeinschaft. Und genau darüber beschwert sich ja die Fragestellerin ! Wenn auch als Frau, aber durchaus zu Recht!

Wenn A den neu angeschafften Hausrat behält, wäre dies schon eher "gerecht". Denn so stehen beide für die Kosten während der Ehezeit zu gleichen Teilen gerade und A erhält einen Ausgleich für den eingebrachten Hausrat.

Aber das ist leider kein "Allheilmittel" wie der nächste Fall zeigt:

Fall 3:

wie Fall 1. Aber jetzt ersetzt A vor der Scheidung den Hausrat durch neue Geräte und Möbel für 50.000 EUR. Die Preise sind halt gestiegen.

Damit hat A ein Endvermögen von 0 EUR und B ein Endvermögen von 50.000 EUR. Und damit muss B an A 25.000 EUR abdrücken.

Wenn A jetzt noch den neu angeschafften Hausrat behält, dann hätte sich A auf Kosten von B gründlich saniert ! Denn A hätte grob gesprochen Hausrat für für 20.000 EUR eingebracht, davon 10.000 verbraucht, besitzt nun Hausrat im Wert von 50.000 EUR und bezahlt dafür (nach Zugewinnausgleich) effektiv nur 25.000 EUR.

Ich denke jetzt dürfte die Problematik klar sein ! Wenn im Hausrat größere Investitionen enthalten sind, dann klappt das mit dem "pauschalen" Aufteilen eben nicht.

Es dürfte davon abhängen, wie gut man im Scheidungsverfahren dem Richter diese Gemengelage "verkaufen" kann. Deshalb gibt es da ja auch unterschiedliche Urteile.



-- Editiert von Marcus2009 am 30.07.2017 13:36

4x Hilfreiche Antwort

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