Zugang zum Speicher verwehrt

9. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Johanna Schneiderhan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang zum Speicher verwehrt

HILFE! Ich werde am 15.12.01 ausziehen, aber der Vermieter lässt mich nicht auf den Speicher, mit der Begründung, dass das "Speicherzimmer" vermietet ist und er alle meine Sachen bereits rausgeholt hat, was aber nicht stimmt. Mein Einzug liegt 4 Jahre zurück und er die Sachen nur zum Teil oben im Speicher eingelagert. Habe ich ein Recht auf persönliche Begehung oder muß ich das hinnehmen? Mir fehlt auf jeden Fall noch eine Kiste mit Wäsche. Er schikaniert mich aus sonst in jeder erdenklichen Weise und schreibt ständig Briefe ICH würde ihn terrorisieren.
(Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, ich bewohne im EG ein großes Zimmer mit Abstellraum und Bad, Küche teilen wir uns, er bewohnt den 1. Stock).
Bin für jedes aufmunternde Wort dankbar.
Johanna

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA Michael Grossnick
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie haben ein Recht Ihre persönlichen Sache wieder zu erlangen. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.


RA Michael Grossnick

1x Hilfreiche Antwort

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