In einem Fall einer polizeilichen Hausdurchsuchung wegen Verstoß des Waffengesetzes werden nebenbei 3g Cannabis gefunden. Die Personen des Hauses verweigern zu diesem Zufallsfund jegliche Aussage. Der leitende POK gibt eine Frist von 3 Tagen, damit sich die Person des Hauses bei der Polizei meldet, der Besitzer der Substanz ist.
Kann dieser zufällige Fund, der nicht Ziel der Hausdurchsuchung war, Grund zu einer Vorladung sein?
Was wird passieren, wenn die Personen des Hauses weiterhin jede Aussage verweigern?
Zufallsfund bei Hausdurchsuchung
8. April 2011
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Frage vom 8. April 2011 | 09:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zufallsfund bei Hausdurchsuchung
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#1
Antwort vom 8. April 2011 | 09:21
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 26x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann dieser zufällige Fund, der nicht Ziel der Hausdurchsuchung war, Grund zu einer Vorladung sein? <hr size=1 noshade>
Ja, § 108 Abs. 1 StPO .
quote:<hr size=1 noshade>Was wird passieren, wenn die Personen des Hauses weiterhin jede Aussage verweigern? <hr size=1 noshade>
Alles kann passieren. Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt, weil keinem Bewohner individuell der Besitz nachgewiesen werden kann. Vielleicht ist aber auch eine Personen einschlägig vorbestraft, die Ermittlungen konzentrieren sich auf ihn und bei einer weiteren Durchsuchung wird sein Labor im Keller gefunden.
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""
#2
Antwort vom 9. April 2011 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120308 Beiträge, 39870x hilfreich)
quote:
Was wird passieren, wenn die Personen des Hauses weiterhin jede Aussage verweigern?
Da die wenigsten Leute Handschuhe tragen wenn sie ihre Drogentütchen anfassen, wird der letzte Besitzer höchstwarscheinlich mit grundsolider Polizeiarbeit herauszufinden sein ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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