Zu:Eigenbedarf nach 7 Monaten

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Zu:Eigenbedarf nach 7 Monaten

Was ich vergessen hatte:Es liegt
zwar ein Mietvertrag vor, der ist jedoch auf ein Blatt Papier geschrieben und beinhaltet nur die Namen und die Wohnfläche und die Miete.Sonst nichts.
Und was noch wichtig ist:Kann der Vermieter ohne Wasserzähler und Heizzähler für diese Wohnung eine Abrechnung geltend machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Habe auch den anderen Beitrag gelesen. Ich wŸrde das durch einen Fachanwalt regeln lassen, der kann sicherlich das Beste fŸr Euch rausschlagen!

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es sich z.B. um ein Zweifamilienhaus handelt, wo keine Verpflichtung zur Verbrauchserfassung besteht, dann können die Kosten alternativ z.B. nach qm abgerechnet werden.

Es dürfen aber ohnehin nur solche Nebenkosten abgerechnet werden, deren Umlage ausdrücklich vereinbart wurde.

1x Hilfreiche Antwort

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