Zu spät ummelden, Bußgeldstrafe

1. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frucht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu spät ummelden, Bußgeldstrafe

Hallo ihr Lieben,

Ich habe da ein kleines bzw. großes Problem. Und zwar wollte ich letzte Woche meinen Personalausweis neu beantragen, da meiner abgelaufen war und dabei stellte sich heraus, dass ich in der neuen Stadt und somit meinem aktuellen Wohnort noch nicht gemeldet bin. Ich bin im August 2013 vom Dorf in die Stadt gezogen, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen aufgrund starker sozialer Phobie und Panikattacken, die es mir kaum ermöglicht haben rausgehen zu können. Man hat mir zwar nach dem Umzug gesagt, dass ich mich noch ummelden muss, jedoch hatte ich damals zu viel Angst davor und war auch nicht so motiviert das angehen zu können und somit ist das leider etwas in Vergessenheit geraten.

Mir wurde nun gesagt, dass ich am Montag noch mal kommen soll mit dem Mietvertrag, Anschrift des Vermieters und meiner Geburtsurkunde (ich glaube das war alles) und wohl ein Bußgeld von bis zu 500 Euro auf mich zukommen würde, die ich natürlich nicht mal annähernd habe. Ich habe ja noch kein Einkommen und lebe derzeit von der Grundsicherung, fange voraussichtlich erst im Sommer meine Ausbildung an und derzeit kann ich einfach nichts sparen (komme mit +/- 0 aus dem Monat).

Ich weiß wirklich nicht was ich nun machen soll, habt ihr vielleicht einen Rat?

lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich weiß wirklich nicht was ich nun machen soll, habt ihr vielleicht einen Rat? Warten Sie ab, wie hoch das Bußgeld ist, und dann stellen Sie ggf. einen Antrag auf Ratenzahlung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es heißt ja auch Bußgeld bis 500€.
D.h. 500€ ist der Höchstbetrag, der im Regelfall nicht verlangt wird.

In meiner Studentenzeit (war allerdings noch zu DM-Zeiten) wurde in solchen Fällen meistens 75 DM verlangt.
D.h. realistisch wären jetzt wohl so 40-50 Euro.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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