Wir bekamen vor ein paar Tagen die Jahresrechnung von EON,und müssen demnach fast 300€ nachzahlen.Im Okt. wurde der Strom abgelesen und bis zum 31.12 haben die den endgültigen
Stromverbrauch einfach geschätzt .Gestern haben wir selber nachgeschaut und festgestellt,das die 800kWh zuviel geschätzt haben.Wir werden Mo. bei Eon anrufen,kann uns jemand Tips geben,das die sich nicht "dumm" stellen,oder das uns soetwas nicht nochmal passiert
Zu hohe Stromrechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nicht anrufen bei EON, sondern alles schriftlich machen: Den von euch selbst abgelesenen Zählerstand der EON mitteilen und erklären, dass ihr nur den tatsächlich verbrauchten Strom bezahlt.
Es ist zwar üblich, dass die Energieversorger den Verbrauch nach der erfolgten Ablesung bis Jahresende schätzen, aber wenn die Differenz so groß ist, würde ich das auf keinen Fall akzeptieren.
Im Übrigen kann EON auch den Strom nicht abstellen, da Versorgungssicherheit rechtlich garantiert ist. Das gilt evtl. aber nicht, wenn ihr gar nichts zahlen würdet, aber das ist hier ja nicht Thema.
Aber wie gesagt: Nur schriftlich. Und wenn ihr die Preise als überhöht betrachtet, dann würde ich ohnehin der Abrechnung widersprechen und kürzen.
Stimme fridolin zu. Aber: Gerade in der heutigen Zeit, wo permanent die Versorgungspreise angehoben werden, habe ich es mir zur (lieben) Angewohnheit gemacht, meine Zähler immer selber abzulesen und zu solchen Stichtagen den Zählerstand dem Versorgungsunternehmen immer mitzuteilen. So kann man sicher sein, dass man auch nur das bezahlt, was verbraucht wurde.
Übrigens bietet es sich wirklich an eine Vergleich im Internet durchzuführen und ggfs. den/die Versorger zu wechseln. Ich habe das bei Strom und Gas jetzt durchgezogen und bei dem derzeitigen Verbrauch spare ich ca. 150 Euro pro Jahr. Ich finde ein nettes Sümmchen.
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Stimme Was weiß ich? auch zu. Der Wechsel lohnt sich allemal, auch wenn mir Teldafax gerade mal nach 2 Monaten mitgeteilt hat, dass sie zum 01.04.08 die Preise auch anheben wollen. Bei Gas habe ich widersprochen und zahle reduzierte Preise seit Ende 2005 mit Hinweis auf die fehlende Billigkeit der Preise nach § 315 BGB
.
"Wenn der Preis nicht der Billigkeit entspricht und der Kunde die Billigkeit bestritten hat, ist der Anspruch des Gasversorgers nicht fällig. Die Beweislast für die Billigkeit liegt nun beim Versorger. Diese Rechtslage ergibt sich aus § 315 BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch). Solange der erhöhte Preis nicht fällig ist, ist der Kunde nicht zur Zahlung verpflichtet und er kann die Zahlung des erhöhten Preises verweigern." (gefunden in http://www.finanzenchannel.de/article169.html).
Da in diesem Jahr die "Hochrechnung des hiesigen Versorgers hinkam, haben wir es auch so akzeptiert, soweit die Rg. sich auf den Verbrauch bezieht.
Habe eben eine E-Mail nach Eon geschrieben,werde Montagfrüh anrufen,und dann einen Brief,per Einschreiben,schicken
Und mal die ganzen Stromtarife miteinander vergleichen!So,habe jetzt ein ruhiges Wochenende vor mir,da ich weiss was zu tun ist.
Und jetzt?
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