Zu gutglaeubig Autokauf

9. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jaybs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu gutglaeubig Autokauf

Ich habe vor einigen Wochen den Fehler begangnen einem Fahrzeughaendler in Muenchen zu trauen, dass er mir auch das Auto Verkauft, dass er im Internet zeigt.

Ich hhabe den wagen aufgrund der Bilder die er mir direkt auf meine email schickte gekauft. es exisierte ein reger Emailverkehr mit Fragen aber ichhaette nie gedacht, das der wirkliche Wagen ein Wrack ist.

Da der Wagen fuer einne karitativeVereinigung in Sambia bestimmt is mit der ich seit 13 JAHREN war ich ausfuehrendes Organ aber der Kaufer war die Organisation in Sambia.
Das etwas nicht stimmte merkte ich als der Spediteur in Antwerpen Bilder des Wagens schickte. Anstelle eines tadellosen Fahrzeugs wie gezeigt wren beide Stossstangen schwer beschaedigt,die eingelassenen Blink und Nebelleuchte fehlten teilweise, die Fahrertuer hatt eine Delle. Schluessel gab es nur eine trotz Zusag auf 2.

Seit der Wagen heute vom Zoll in Namibia zur Ueberfuehrung nach Sambia freigegeben wurde habe ich Bilder eines von unten total verrosteten Autos, das ewig still lag einem versauten Innenraum, nicht zu vergelichen mit den Verkaufsbildern. Das Schluss an der Fahrertuer fehlt komplett und so weiter.

Es ist ja schon schlimm genug, dass ich fuer diesen Landrover Bj.2002 Eur3200,00 bezahlt habe, hinzu kommt nun auch die Ueberfuehrung nach Belgien, die Verschiffung und Verzollung am anderen Ende was die
Summe mehr als verdoppelt hat. Buyer beware ich weiss aber dafuer istes jetzt zu spaet. Laesst sich hier ueberhaupt etwas unternehmen.
Ich musste mich mit solch einer Situation noch nie befassen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Laesst sich hier ueberhaupt etwas unternehmen.


Grundsätzlich ja, allerdings wird der VK wohl nur die Kosten für die Verbringung vom Leistungsort (Deutschland) zum ihm tragen müssen und nicht die Kosten für eine erneute Tour Belgien-Deutschland. Immerhin waren die Mängel so offensichtlich, daß man sie schon in Deutschland hätte rügen können.

Auch wird man, wenn der Käufer kein Privatmann war, schauen müssen, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Auch dann aber befreit das natürlich den VK nicht von der Pflicht, die beschriebene Sache zu liefern.

-- Editiert NinaONina am 10.12.2014 11:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Kurzfassung:
Man kauft ein Auto, unbesehen und ohne Prüfung durch einen Dritten.
Als dem mit Versandbeauftragten der Schrotthaufen geliefert wird und dne Zustand per Foto mitteilt, lässt man den Versand nicht stoppen sondern die Verschiffung nahc Übersee fortsetzen.



Ich fürdchte, da kann man wirklich nichts mehr machen.

Zum einen müsste man den Wagen wieder nach D schaffen, zum anderen nachweisen das die Schäden bereits bei Gefahrenübergang bestanden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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