Hallo.
Ich habe vor einigen Jahren in der Schweiz gelebt und dort gearbeitet. In der Zeit war ich von Deutschland abgemeldet.
Mit meinem DORT verdienten Geld auf meinem offiziellen Girokonto in der Schweiz habe ich teilweise extrem spekuliert. Ich bin dann von der Schweiz in die Niederlande gezogen und habe dort bis vor etwa 1 Jahr gelebt.
Nun ja. In den Niederlanden habe ich ein neues Konto eröffnet, bin arbeiten gegangen und und und.
Das Konto in der Schweiz habe ich weiter zur Börsenspekuation belassen und genutzt.
Dort liegt ein beachtliches Kapital. Wie dem auch sei. Der "Ursprung" des Geldes vom ersten Cent an war die Schweiz. Ok egal.
Nun bin ich des öfteren in die Schweiz gefahren um mir Bargeld zu holen. Mal 3000, mal 10.000, mal 5000 je nachdem.
Niederländisches Kennzeichen, kommt von der Schweiz. Fast jede Kontrolle war meine. Jedesmal wurde Bargeld gefunden, jedoch immer unter 10.000Euro.
Nun haben die Zöllner mich gestern Abend mal wieder Kontrolliert und 7500 Euro Bargeld gefunden. Die Zöllner berieten sich ein wenig und kamen zu dem Entschluss das da etwas nicht stimmen kann da ich schon das 4 mal diesen Monat "Bargeld" geholt habe, habe eine Strafanzeige gestellt und mein Geld beschlagnahmt. Alles weitere würde ich per Post bekommen.
Ich habe das alles nicht so ganz kapiert. Was wollen die nun von mir? Das ist mein Geld. Das Geld hat keinen Bezug zu Deutschland. Was kann mich denn da nun erwarten?
Ich finde nichts was mir verbietet öfters Bargeld zu "holen", lediglich das ich nicht mehr 10.000 pro Person einführen darf, also auf einmal aber nicht nur 1 mal im Jahr oder sowas.
Will Deutschland jetzt vielleicht noch einen Kontoauszug meiner Konten? Niederlande sowie Schweiz?
Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr.
Danke euch
*** Nachtrag
Ich bin in Deutschland nur angemeldet. Ich habe hier keinen Job etc. Ich musste nachweisen das ich mich lange genug (ich glaube 1 Jahr) "versorgen" kann, medizinische Versorgung usw. Also das ich keine Sozialleistungen beantrage. Vielleicht ist das ja noch relevant.
-- Editiert von snooky1988 am 28.11.2017 13:24
-- Editiert von Moderator am 28.11.2017 13:26
-- Thema wurde verschoben am 28.11.2017 13:26
Zoll hat Bargeld beschlagnahmt und Strafanzeige eingeleitet
28. November 2017
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Frage vom 28. November 2017 | 13:11
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 49x hilfreich)
Zoll hat Bargeld beschlagnahmt und Strafanzeige eingeleitet
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#1
Antwort vom 28. November 2017 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
Und mit soviel Geld haben Sie Alg 2 bezogen? https://www.123recht.net/22-SGB-II-(Heizungsfrage)-__f511764.html
#2
Antwort vom 28. November 2017 | 13:32
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 49x hilfreich)
Nein. Das ist der Account von meinem Bekannten wo ich derzeit Lebe. Ist das nun auch schon in Deutschland verboten von dem Account eines Freundes zu schreiben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ist das nun auch schon in Deutschland verboten von dem Account eines Freundes zu schreiben? Sie müssen ja nicht hierbleiben, wenn hier alles so schrecklich ist... Übrigens wollten Sie ausdrücklich wissen, was Sie erwartet - das hängt auch davon ab, ob Sie z. B. zu Unrecht Sozialleistungen bezogen haben.
#4
Antwort vom 28. November 2017 | 13:45
Von
Status: Praktikant (670 Beiträge, 454x hilfreich)
Das ist der Account von meinem Bekannten wo ich derzeit Lebe. Dann werden Sie sich schon die Mühe machen müssen, sich einen eigenen Account anzulegen - zu!
Und jetzt?
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