Zoll beschlagnahmt Ware trotz Rücksendung

11. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
-Holli-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zoll beschlagnahmt Ware trotz Rücksendung

Hallo,

ich bin ein wenig ratlos und hoffe hier Hilfe zu finden. Ich habe vor einigen Monaten eine Louis Vuitton Sonnenbrille im Internet erstanden. Auf den Bilder sah sie echt aus und auch der hohe Preis lies nicht darauf schliessen, dass sie gefälscht ist.

Ca. 2 Wochen später erhielt ich ein Schreiben der GDSK, dass ein Paket aus China für mich angekommen ist. Ich bekam ein wenig Panik, da ich China doch eng mit Plagiaten in Verbindung bringe. Also verweigerte ich noch vor der Abfertigung durch den Zoll die Annahme des Pakets und veranlasste die Rücksendung an den Absender.

Noch einige Zeit später erhielt ich dann Post von der Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner.
Ein Auszug:

"
[..]

Das Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen, hat uns am 03. Mai 2011 mitgeteilt, dass Sie der Empfänger eines Paketes sind, in dem sich eine "LOUIS VUITTON"- Sonnenbrille befinden, ber der es sich - wie von uns festgestellt - um ein offentsichtliches Falsifikat handelt. Sie sind somit sowohl in zoll- als auch in markenrechtlicher Hinsicht für die EInfuhr des Falsifikats in die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich.

[..]"

Außerdem verlangen Sie noch 200 Euro für das Grenzbeschlagnahmeverfahren und eine Unterlassungserklärung.

Bin ich wirklich dazu verpflichtet den Betrag zu bezahlen obwohl ich:

1. Primär nichts von dem Plagiat gewusst habe
2. nachdem ich Zweifel an der Echtheit der Brille hatte, das Paket noch vor Abfertigung durch den Zoll abgelehnt habe

Ich habe eine Deadline bis zum 15. Juni, deswegen wäre ich über schnelle Antworten sehr froh.

MfG und vielen Dank


-- Editiert am 11.06.2011 12:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie sind somit sowohl in zoll- als auch in markenrechtlicher Hinsicht für die EInfuhr des Falsifikats in die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. <hr size=1 noshade>


Unfug. Markenrechtlich schon mal nicht:

§14 III (4) MarkenG :

"Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt, [...] unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen "

Und §14 II MarkenG sagt:

"Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr [...] "

Geschäftlicher Verkehr liegt bei Einfuhr eines Einzelstücks ja nun keinesfalls vor.

ZollVG wiederum verlangt bei allen Bußgeldvorschriften "vorsätzlich oder fahrlässig". Es ist kaum "vorsätzlich oder fahrlässig", gutgläubig ein Original zu kaufen und dann betrügerisch ein Plagiat zugesendet zu bekommen.



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""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Geschäftlicher Verkehr liegt bei Einfuhr eines Einzelstücks ja nun keinesfalls vor.


Wenn ich einen Ferrari importiere, oder ein Imitat, um ihn weiterzuverkaufen, liegt ein privater Verkehr vor?

Ich tippe mal: Sowohl das geschäftliche am Verkehr als auch die Frage, ob bewusst ein Imitat importiert wurde, lässt sich sicher klären.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Wenn ich einen Ferrari importiere, oder ein Imitat, um ihn weiterzuverkaufen, liegt ein privater Verkehr vor?

Nein, da müssten noch weitere Faktoren geprüft werden.



Wenn ich jedoch einen Ferrari importiere, oder ein Imitat, um ihn selbst zu fahren, dann liegt ein privater Verkehr vor.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Holli-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Doch zurück zu meiner Frage:

Sollte ich die 200 Euro nicht zahlen und es ggf. auf ein Verfahren ankommen lassen?

Wird das im Endeffekt teurer ? (Auszug aus dem Schreiben: "[..] Zahlung nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, wird unsere Mandantin unverzüglich ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, was mit erheblich höhrern Kosten für Sie verbunden ist.)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Rechtsberatung ist eine schöne Sache. Motorinspektion auch.

Beides wird aber besser von dafür zugelassenen Fachleuten geleistet.

Auch hier kann man einen Anwalt befragen für wenig Geld.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

So wie es sich derzeit liest, würde das Verfahren wesentlich teuer werden.


Um das genau zu beurteieln, müsste man jedoch den genauen Wortlaut der anwaltlichen Schreiben prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Auszug aus dem Schreiben: "[..] Zahlung nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, wird unsere Mandantin unverzüglich ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, was mit erheblich höhrern Kosten für Sie verbunden ist.


Das ist ja nun ein Standardspruch, den sowohl legitime wie abzockerische Anwälte im Repertoire haben. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst sollten Sie klären ob mit der Zahlung überhaupt alle wechselseitiugen Ansprüche abgegolten wären.



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" "

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
lotta010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

hey hab mal ne frage habe das gleiche problem mit einer lui tasche musstest du es zahlen


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