Zivilrecht - Unterlassungsklage, Abmahnung?

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Carina C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Zivilrecht - Unterlassungsklage, Abmahnung?

Hallo liebe Forum-User,

folgendes könnte passieren:
Aus gegebenem Anlass soll eine bestimmte Person (eine Frau) davon abgehalten werden, das Grundstück/Haus zu betreten, wo unsere Freundin (nenne ich hier mal F) mit ihrem Lebensgefährten schon seit Jahren wohnt. Das Haus läuft nur auf seinen Namen. Er ist aber damit einverstanden, dass sie (F) dieses (Abmahnung, Klage o.ä.) veranlasst.

Kann oder sollte man nun, falls diese Person wieder bei F und ihrem Lebensgefährten zuhause erscheint, direkt eine Unterlassungsklage anstreben oder ist es ratsam, vorher schon mal eine schriftliche Abmahnung (mündlich wurde sie verwarnt) zu erteilen?

Muss diese Abmahnung eine bestimmte Form haben und muss sie von einem Anwalt o.ä. geschrieben werden?

Müsse beide Partner, die dort wohnen, diese unterschreiben oder ist es ausreichend, wenn F. (die ja in erster Linie diesen zivilrechtlichen Weg möchte) dann unterschreibt?

Vielen lieben Dank schon vorab für alle Antworten :-)


-- Editiert von crush66 am 25.10.2007 08:18:27

-- Editiert von crush66 am 25.10.2007 08:19:41

-- Editiert von crush66 am 25.10.2007 08:20:27

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

der Haus-/Grundstückseigentümer kann sein Hausrecht ausüben und jeder Person, die ihm nicht passt, das Betreten seines Eigentums verbieten. Tut die Person das trotzdem wäre das Hausfriedensbruch und der kann angezeigt werden - so beurteile ich das.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carina C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Dankeschon HeHe ...

aufgrund der Sachlage wird der Hausherr aber wohl so etwas nicht machen. Er hat es "ihr gesagt", sie hält sich nicht daran und rennt ihm hinterher.
Nun möchte F. etwas dagegen unternehmen, zunächst eine schriftliche Abmahnung erteilen evtl. mit Unterlassungserklärung (?).

Wenn sie sich dann nicht daran hält, könnte F ja sicherlich klagen (?). Wenn es denn wirklich soweit kommen muss...

Nur sollte so eine Abmahnung von einem Anwalt verfasst werden?
Was könnte sowas kosten, es geht hier ja um keinen Streitwert, den man in Euro ausdrücken könnte sondern "einfach nur" um Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Beleidigung, üble NAchrede usw.).

-- Editiert von crush66 am 25.10.2007 13:31:08

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Onkel Doc
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo "Crush"

Ihr Text ist sehr verworren.
Wer sind Sie denn ?
Sie schreiben "Unsere Freundin und ihr Lebensgefährte" und das Haus würde auf "ihn" laufen...... aha... "er" (der Geschädigte wohl) :dance:
will aber keine Unterlassungsklage machen, sondern schiebt "F" (seine Freundin) vor
aha...
klingt irgendwie sonderbar.... und dann gehts nicht mehr um Hausfriedensbruch, sondern jetzt sogar um üble Nachrede usw. Ja, was denn nun und wieso tun SIE nichts ?

Könnten Sie sich bitte klarer ausdrücken, das macht für mich zumindest, alles gar keinen Sinn.

Das einzige, was mir dazu einfällt:
Die Rechtsschutzversicherung der Frau "F" soll hier wohl herhalten, weil der Geschädigte, Sie oder der Freund bzw. Hausbesitzer da nichts aufwenden will oder kann oder wie oder was....
Wissen Sie was ? Am besten holen Sie sich doch fachliche Hilfe. :neck:

Gruß
Onkel_Doc

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carina C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Onkel Doc.
Ich als Freundin des Paares kann da leider kein Hausverbot o.ä. erteilen, das steht mir wohl nicht zu. Und wenn die besagte Person nichts schriftliches erhält, wird sie wohl weiter die beiden "belästigen".
Naja ich habe Bescheid gegeben, meine Freundin (deshalb F.) geht nun direkt zum Anwalt, der das klären soll. Ich habe hier nur helfen wollen und deshalb hier den Fall mal eingestellt.
Da meine Freundin keine Rechtsschutzversicherung hat, wollte ich halt möglichst verhindern, dass sie deshalb zum Anwalt gehen "muss".
Nichts für ungut und nochmals dankeschön :-)



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Onkel Doc
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 23x hilfreich)

Ja, schon recht, Caarina,

vielleicht hat ja der Freund, der EIGENTLICH reagieren müßte, ein wenig Geld für einen Anwalt oder hat eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn die hausfriedensbrechende Person bekannt ist, kann sie auch erst mal schriftlich abgemahnt werden ohne Anwalt.

Im übrigen kann, wenn sie das Haus nochmal betritt, sofort die Polizei geholt werden und Strafanzeige gestellt werden.


Gruß
Onkel_doc

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Carina C
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Dankeschön für den Tipp F. Lorenz :-)

2x Hilfreiche Antwort

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