Zivilklage gegen Arbeitslosen sinnvoll? Oder Geldmacherei?

19. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Zivilklage gegen Arbeitslosen sinnvoll? Oder Geldmacherei?

Hallo Community,
ich möchte jmd. zivilrechtlich verklagen (bzw.mein Anwalt ist dabei), um somit die Person dazu zu bringen, etwas zu unterlassen. Das Unterlassungsschrieben von meinem Anwalt hat der Täter nie unterschrieben.
Er erhielt zudem eine Ladung vom Gericht. Er hätte irgendwie PKH beantragen müssen und mit seinem Anwalt vor dem Zivilgericht erscheinen müssen. Wie auch immer..
Ich erschien dort mit meinem Anwalt. Er kam jedoch nicht.
In der Vergangenheit habe ich mehrere Anzeigen gegen ihn gestellt. Immer wieder wurde das Ganze eingestellt:
Grund: Es stellte sich heraus, dass der arbeitslose Mann psychisch krank ist und mehrere male im Krankenhaus war...er arbeitslos ist und auch keine unterstützung vom staat erhält..
Deswegen versuche ich es über den Weg der Zivilklage:
Ich möchte so weit es geht mit meiner Ziviklage kommen. Der Mann ist arbeitslos und nicht arbeitsfähig. Er hat zum Glück trotzdem die Kosten des Verfahrens aufgebrummt bekommen!
Wieso frage ich nicht all das meinen Anwalt? Ich weiß nicht, ob er lediglich auf mein Geld aus ist und mich eben NICHT ausreichend informiert.

Meine Fragen: 01. Wenn er nicht zahlen kann.. wird er in Ordnungshaft kommen oder eingewiesen werden? Mein Anwalt meinte man könnte dann in Ordnungshaft kommen?!
02. Bleibe ich jetzt auf meinen Kosten sitzen? Wie kann ich es erwirken, dass ich ohne Verlust weg komme?
03. Gibt es im Zivilrecht überhaupt eine Schuldunfähigkeit? Ich hoffe nicht. Möchte dass er entweder zahlt oder weggesperrt wird.Im Strafverfahren ist er ohne Strafe weg gekommen.

-- Editier von newyearyes am 19.07.2016 22:46

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38 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat:
Zivilklage gegen Arbeitslosen sinnvoll? Oder Geldmacherei?

Kann man so nicht beurteien, da wir nicht die Geschichte im Detail kennen.



Zitat:
01. Wenn er nicht zahlen kann.. wird er in Ordnungshaft kommen oder eingewiesen werden? Mein Anwalt meinte man könnte dann in Ordnungshaft kommen?!

Beides kann passieren. Je nach Grad der psychischen Störung bzw. abhängig von den Strafen die er nicht bezahlt/bezahlen kann.



Zitat:
02. Bleibe ich jetzt auf meinen Kosten sitzen?

Wenn bei dem Täter nichts zu holen ist, erstmal ja.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.



Zitat:
Wie kann ich es erwirken, dass ich ohne Verlust weg komme?

Gar nicht, solange es beim Täter nichts zu pfänden gibt.



Zitat:
03. Gibt es im Zivilrecht überhaupt eine Schuldunfähigkeit?

Ja, siehe § 827 BGB



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn er nicht zahlen kann.. wird er in Ordnungshaft kommen oder eingewiesen werden? Mein Anwalt meinte man könnte dann in Ordnungshaft kommen?! Weder noch - die Schuldtürme des Mittelalters sind abgeschafft. Insofern kann man durchaus behaupten, daß Ihr Anwalt Sie nicht ordentlich informiert hat. Und der Kollege über mir scheint leider Straf- und Zivilrecht zu verwechseln.
Möchte dass er entweder zahlt oder weggesperrt wird. Ihre Wünsche ändern da nun allerdings wenig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat:
Im Strafverfahren ist er ohne Strafe weg gekommen.

Muss ja nicht immer so sein.
Und dann kann es durchaus Haft z.B. in Form von Ersatzfreiheitsstrafe geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn bei dem nichts zu pfänden ist, ist bei dem nichts zu pfänden.

Und nein, niemand wird deswegen in die Psychiatrie eingewiesen. Was haben Sie für Vorstellungen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Der Anwalt hat nicht ganz unrecht. Er hat sich nur unpräzise ausgedrückt. Oder Sie haben etwas falsch verstanden.

Der Anwalt bezog sich wohl auf die Unterlassung, die Sie begehren. Jenachdem um was es da geht, kann ein beharrlicher Verstoß dagegen tatsächlich zur Haft führen. Auch wer pleite ist hat keine Narrenfreiheit. Irgendwie muss das Gericht ja Ihren Rechten und seinem eigenen Urteil eine Geltung verschaffen.

Was Sie aber wohl haben wollen sind die Prozesskosten. Das sind normale Schulden. Für zivilrechtliche Schulden allein geht man nicht in den Knast, von besonderen (hier nicht relevanten) Konstellationen abgesehen. Sollte der Mensch in Ordnungs- oder Strafhaft landen, dann wegen der Untaten an sich. Nicht wegen der Prozesskosten. Auf denen bleiben Sie vermutlich wirklich sitzen. Darin sehe ich einen Anlass, in Zukunft ein Vorgehen ohne Anwalt zu erwägen.

Sie schreiben alledings, dass er die Kosten aufgebrummt bekommen hat. Sie haben also schon geklagt? Häh?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann man so nicht beurteien, da wir nicht die Geschichte im Detail kennen.
Das ist ja jetzt mal eine starke Untertreibung. Wir kennen nicht nur keine Details, sondern praktisch gar nichts konkretes.

Solange hier nichts dazu gesagt wird kann niemand eine seriöse Antwort geben.

Stefan

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#7
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Er hat unser Firmenlogo auf seine private Homepage gestellt. Darüber hinaus ein Foto von mir im betrunkenen Zustand gepostet!
Hört sich an wie aus nem schlechten Film..ist aber so! Er soll das unterlassen. Er ist aber nicht ganz sauber!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Kann man so nicht beurteien, da wir nicht die Geschichte im Detail kennen.
Das ist ja jetzt mal eine starke Untertreibung. Wir kennen nicht nur keine Details, sondern praktisch gar nichts konkretes.

Solange hier nichts dazu gesagt wird kann niemand eine seriöse Antwort geben.

Stefan


Firmenlogo von uns bzw. mir geklaut und Fotos von mir auf seine private Homepage gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Der Anwalt hat nicht ganz unrecht. Er hat sich nur unpräzise ausgedrückt. Oder Sie haben etwas falsch verstanden.

Der Anwalt bezog sich wohl auf die Unterlassung, die Sie begehren. Jenachdem um was es da geht, kann ein beharrlicher Verstoß dagegen tatsächlich zur Haft führen. Auch wer pleite ist hat keine Narrenfreiheit. Irgendwie muss das Gericht ja Ihren Rechten und seinem eigenen Urteil eine Geltung verschaffen.

Was Sie aber wohl haben wollen sind die Prozesskosten. Das sind normale Schulden. Für zivilrechtliche Schulden allein geht man nicht in den Knast, von besonderen (hier nicht relevanten) Konstellationen abgesehen. Sollte der Mensch in Ordnungs- oder Strafhaft landen, dann wegen der Untaten an sich. Nicht wegen der Prozesskosten. Auf denen bleiben Sie vermutlich wirklich sitzen. Darin sehe ich einen Anlass, in Zukunft ein Vorgehen ohne Anwalt zu erwägen.

Sie schreiben alledings, dass er die Kosten aufgebrummt bekommen hat. Sie haben also schon geklagt? Häh?



Er kam nicht zum Gerichtstermin. Weil er angeblich im Krankenhaus war. Er hat aber ein Versäumnisurteil bekommen..mit Aufforderung zur Zahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Im Strafverfahren ist er ohne Strafe weg gekommen.

Muss ja nicht immer so sein.
Und dann kann es durchaus Haft z.B. in Form von Ersatzfreiheitsstrafe geben.


Das ist gut zu wissen. Dachte mal, dass im Zivilrecht Forderungen durchgesetzt werden und keine Strafen im Form von Haft!

-- Editiert von newyearyes am 20.07.2016 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von newyearyes):
Dachte mal, dass im Zivilrecht Forderungen und keine Strafen wie im Strafverfahren durchgesetzt werden können.

Das ist korrekt. Meine Antwort bezog sich ja auch auf den strafrechtlichen Teil.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von newyearyes):
Dachte mal, dass im Zivilrecht Forderungen und keine Strafen wie im Strafverfahren durchgesetzt werden können.

Das ist korrekt. Meine Antwort bezog sich ja auch auf den strafrechtlichen Teil.



Auf dem strafrechtlichem Wege hat mein Anwalt bereits alles versucht. Der Staat hat kein Interesse und geht von einer Schuldunfähigkeit aus. Deswegen haben wir den zivilrechtlichen Weg gewählt.

Nun frag ich mich halt ernsthaft, ob da was bei rum kommt oder mein Anwalt nur das Geld gerochen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auf dem strafrechtlichem Wege hat mein Anwalt bereits alles versucht.
Auch Privatklage?
Das wäre imho der nächste logische Schritt.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 20.07.2016 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Auf dem strafrechtlichem Wege hat mein Anwalt bereits alles versucht.
Auch Privatklage?
Das wäre imho der nächste logische Schritt.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 20.07.2016 13:31


Das noch nicht. Ich weiß halt nicht ob es was bringt, wenn er schuldunfähig ist und auch nie zahlen könnte. Was bringt mir ein vollstreckbarer Titel..wenn er eh nix hat. Ich möchte einfach so wenig Geld wie möglich verlieren.

Nachher muss ich noch irgendwelche psychiatrischen Gutachten bezahlen!! HILFE!!

Er soll einfach nur Dinge unterlassen.

-- Editiert von newyearyes am 20.07.2016 13:37

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das noch nicht. Ich weiß halt nicht ob es was bringt, wenn er schuldunfähig ist und auch nie zahlen könnte.
Schuldunfähig bedeutet natürlich, dass er nicht bestraft wird. Aber nur "nicht zahlen können" heißt nichts, im schlimmsten Fall gibt es dann halt doch die (Ersatz)-Freiheitsstrafe (zugegeben, bei einer Kleinigkeit* wie bei dir geht das nicht so schnell).

*Kleinigkeit im Vergleich zu richtigen Straftaten, mit denen Gerichte zu tun haben; ich verstehe durchaus das es für dich eine größere Sache ist

Zitat:
Was bringt mir ein vollstreckbarer Titel..
Das wäre aber wieder Zivilrecht.

Entscheidend ist wohl was dein Ziel ist.
Wenn du Schadenersatz willst dann musst du zivilrechtlich klagen, und bei einem Mittellosen wird das vielleicht nichts bringen außer Kosten.
Wenn es dir hingegen hauptsächlich darum geht, die Tat zu unterbinden (für die Zukunft), dann könnte imho eine Privatklage zielführender sein.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Das noch nicht. Ich weiß halt nicht ob es was bringt, wenn er schuldunfähig ist und auch nie zahlen könnte.
Schuldunfähig bedeutet natürlich, dass er nicht bestraft wird. Aber nur "nicht zahlen können" heißt nichts, im schlimmsten Fall gibt es dann halt doch die (Ersatz)-Freiheitsstrafe (zugegeben, bei einer Kleinigkeit* wie bei dir geht das nicht so schnell).

*Kleinigkeit im Vergleich zu richtigen Straftaten, mit denen Gerichte zu tun haben; ich verstehe durchaus das es für dich eine größere Sache ist

Zitat:
Was bringt mir ein vollstreckbarer Titel..
Das wäre aber wieder Zivilrecht.

Entscheidend ist wohl was dein Ziel ist.
Wenn du Schadenersatz willst dann musst du zivilrechtlich klagen, und bei einem Mittellosen wird das vielleicht nichts bringen außer Kosten.
Wenn es dir hingegen hauptsächlich darum geht, die Tat zu unterbinden (für die Zukunft), dann könnte imho eine Privatklage zielführender sein.

Stefan


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das ist sehr nett.

Eine Privatklage wird ihn aber wohl auch nicht in eine Psychiartrie bringen. Dann wär erstmal Ruhe! Gehe davon aus, dass schuldunfähige eher in der Klappse landen, als in einem Gefängnis..denn es geht ja keine Gefahr für die Allgemeinheit aus! Aber eine Gefahr für meine Firma (Rufschädigung).

Mein Anwalt wusste, dass er kein Geld hat und hat es trotzdem in die Wege geleitet. Er hätte mir sagen sollen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. Find ich nicht in Ordnung!!



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Wenn keine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht, dann ist die Wahrscheinlichkeit das er unter staatlichem Zwang in der Klappse landet eher gering.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn es dir hingegen hauptsächlich darum geht, die Tat zu unterbinden (für die Zukunft), dann könnte imho eine Privatklage zielführender sein. Eine Privatklage würde genauso eingestellt und wäre daher sinnfrei.
Wenn keine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht, dann ist die Wahrscheinlichkeit das er unter staatlichem Zwang in der Klappse landet eher gering. Genaugenommen ist sie gleich null - die Eingriffsschwelle ist da nun mal die Fremdgefährdung (oder Selbstgefährdung, aber die liegt ja auch nicht vor).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Wo genau hat der Mann das Logo und das Bild gepostet? Mal (gemeinsam) mit dem Anwalt darüber nachgedacht, den Betreiber die "Server abschalten" zu lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Wo genau hat der Mann das Logo und das Bild gepostet? Mal (gemeinsam) mit dem Anwalt darüber nachgedacht, den Betreiber die "Server abschalten" zu lassen?


Das hat er bereits versucht.

Mein Anwalt rät zu einer Einigung. Ich versteh es ehrlich gesagt nicht. Ich habe doch Forderungen an den Mann.

Oder will er mir damit helfen, um die Kosten für das Verfahren so klein wie möglich zu halten.

Hat jemand Tipps? Ratschläge.

Was genau heisst es für mich, wenn ich eine Einigung zulasse?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

An eine Einigung (einen Vergleich) müßte sich der andere dann aber auch halten, was ja wohl nicht unbedingt zu erwarten ist.

Im Übrigen geht es hier alles zieml. durcheinander.

Zu was ist er denn nun per Versäumnisurteil genau verurteilt worden?

Dazu, "es in Zukunft zu unterlassen, Ihr Logo zu verwenden usw." oder zu was?

Falls ja, haben Sie ja erreicht, was Sie erreichen wollten. Wenn er nun in Zukunft dagegen verstößt kann Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden. Dazu müßten Sie -wenn er wieder tut- einen sog. "Bestrafungsantrag" (nicht zu verwechseln mit Strafantrag) stellen.

Eine ganz andere Baustelle sind wieder die Verfahrenskosten. Auch wenn er die auferlegt bekommen hat, bleiben Sie darauf (also auf vorgelegten Gerichtskosten, sowie Ihren Anwaltskosten) hängen, wenn er nicht zahlen kann (und es auch in Zukunft nicht können wird).

Wenn es so ist, wie ich oben vermutete; dass er nun "zur Unterlassung" verurteilt wurde, gibt es für Sie und Ihren Anwalt überhaupt nichts mehr zu tun, bzw. erst dann wieder, wenn der Bösewicht gegen die Unterlassung wieder verstößt. Das muß wie gesagt ein Bestrafungsantrag nach § 890, Abs. 1 ZPO gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Bestrafungsantrag"


H
Zitat (von !!Streetworker!! ):
An eine Einigung (einen Vergleich) müßte sich der andere dann aber auch halten, was ja wohl nicht unbedingt zu erwarten ist.

Im Übrigen geht es hier alles zieml. durcheinander.

Zu was ist er denn nun per Versäumnisurteil genau verurteilt worden?

Dazu, "es in Zukunft zu unterlassen, Ihr Logo zu verwenden usw." oder zu was?

Falls ja, haben Sie ja erreicht, was Sie erreichen wollten. Wenn er nun in Zukunft dagegen verstößt kann Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden. Dazu müßten Sie -wenn er wieder tut- einen sog. "Bestrafungsantrag" (nicht zu verwechseln mit Strafantrag) stellen.

Eine ganz andere Baustelle sind wieder die Verfahrenskosten. Auch wenn er die auferlegt bekommen hat, bleiben Sie darauf (also auf vorgelegten Gerichtskosten, sowie Ihren Anwaltskosten) hängen, wenn er nicht zahlen kann (und es auch in Zukunft nicht können wird).

Wenn es so ist, wie ich oben vermutete; dass er nun "zur Unterlassung" verurteilt wurde, gibt es für Sie und Ihren Anwalt überhaupt nichts mehr zu tun, bzw. erst dann wieder, wenn der Bösewicht gegen die Unterlassung wieder verstößt. Das muß wie gesagt ein Bestrafungsantrag nach § 890, Abs. 1 ZPO gestellt werden.


Hallo,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Das weiß ich nicht. Das Versäumnisurteil hat er ja zugestellt bekommen. Nicht ich. Da müsste ich meinen Anwalt befragen.

Mein Anwalt meinte, dass Ordnungshaft nicht so schnell verhängt wird. Die Richtiger gehen von einer schuldunfähigkeit aus.

Dewegen verstehe ich nicht, weshalb eine Einigung mit einem psychisch kranken Erfolg haben sollte.

-- Editiert von newyearyes am 31.07.2016 19:34

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Dewegen verstehe ich nicht, weshalb eine Einigung mit einem psychisch kranken Erfolg haben sollte.


Ich auch nicht. Denn wenn er sich an solch einen Vergleich nicht hält, hälte das dann ebenfalls keine Konsequenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Dewegen verstehe ich nicht, weshalb eine Einigung mit einem psychisch kranken Erfolg haben sollte.


Ich auch nicht. Denn wenn er sich an solch einen Vergleich nicht hält, hälte das dann ebenfalls keine Konsequenzen.


Das Problem ist bei mir eher das Geld. Wenn es weitergeht..und ich mehr Geld investiere..verliere ich auch mehr. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann kann ich zwar einen Titel erhalten.. aber habe keine Lust JAHRE LANG meinem Geld hinterher zu rennen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ein Titel hat ja nun wieder nichts mit einer "Einigung" hinsichtlich einer Unterlassung zu tun.

Was für einen Titel wollen Sie denn?

Einen auf Unterlassung? Den haben Sie doch nach Lage der Dinge bereits (in Form des Versäumnisurteils)

Einen für die Verfahrenskosten? Die könnten (bin ich jetzt nicht 100% sicher) direkt aus dem Urteil vollstreckbar sein, wenn sie dort dem Gegner auferlegt worden sind.

Ich glaube das Manko in dem Fall hier liegt in mangelnder Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt. Verlangen Sie von ihm, dass der Sie -in verständlichen Worten- genau über den aktuellen Verfahrensstand aufklärt, was ausgeurteilt wurde und was nicht. Bitten Sie zur Not einen Freund / Bekannten, der etwas juristischen Sachverstand hat, mit zu dem Gespräch zu kommen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.08.2016 15:05

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der RA müsste Ihnen zudem eine Kopie des Urteils übersenden. Fordern Sie dies an.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke habe es heute vom RA erhalten!

Aktueller Stand:

Es wurde Einspruch bzgl. des Versäumnisurteils eingelegt. Der Mann war im Krankenhaus und hat einen Betreuer. Er konnte laut meinen RA deswegen nicht zum Termin erscheinen. Darüber hinaus hat sein Betreuer um einen Pflichtverteidiger gebeten, da im Zivilrecht Anwaltszwang besteht.

Nun wird geprüft ob das Urteil zulässig ist. Ggf. wird ein neues Gutachten eingeholt.

Mein Anwalt meinte, dass die Aussicht auf Erfolg nun doch sehr gering ist. Ich sollte das Verfahren mit einer Einigung beenden.

Gründe:
1. Der Mann ist deliktsunfähig und erwerbensunfähig. Er wird nie eigenes Geld verdienen.
2. Ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Der Mann wird auch nicht in Ordnungshaft kommen und das Geld werde ich nie mehr sehen.
3. Ich müsste ggf. sogar das Gutachten bezahlen, was sehr sehr teuer werden könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
newyearyes
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von newyearyes):
Danke habe es heute vom RA erhalten!

Aktueller Stand:

Es wurde Einspruch bzgl. des Versäumnisurteils eingelegt. Der Mann war im Krankenhaus und hat einen Betreuer. Er konnte laut meinen RA deswegen nicht zum Termin erscheinen. Darüber hinaus hat sein Betreuer um einen Pflichtverteidiger gebeten, da im Zivilrecht Anwaltszwang besteht.

Nun wird geprüft ob das Urteil zulässig ist. Ggf. wird ein neues Gutachten eingeholt.

Mein Anwalt meinte, dass die Aussicht auf Erfolg nun doch sehr gering ist. Ich sollte das Verfahren mit einer Einigung beenden.

Gründe:
1. Der Mann ist deliktsunfähig und erwerbensunfähig. Er wird nie eigenes Geld verdienen.
2. Ich bleibe auf meinen Kosten sitzen. Der Mann wird auch nicht in Ordnungshaft kommen und das Geld werde ich nie mehr sehen.
3. Ich müsste ggf. sogar das Gutachten bezahlen, was sehr sehr teuer werden könnte.

4. Selbst wenn das Urteil so bleibt wie es ist, wird er auch bei Zuwiderhandlung straffrei weg kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Darüber hinaus hat sein Betreuer um einen Pflichtverteidiger gebeten, da im Zivilrecht Anwaltszwang besteht.


Einen Pflichtverteidiger gibt es nur im Strafverfahren. Im Zivilrecht besteht auch nicht per se Anwaltszwang (grds. erst ab Landgericht aufwärts). Der Betreuer scheint nicht viel juristischen Sachverstand zu haben.

Zitat:
Mein Anwalt meinte, dass die Aussicht auf Erfolg nun doch sehr gering ist. Ich sollte das Verfahren mit einer Einigung beenden.


Was soll diese "Einigung" (gemeint ist wohl nach wie vor ein "Vergleich") denn zum Inhalt haben?

Was ich damit sagen will: Wenn dem Mann nicht mit Urteilen beizukommen ist (was ja grds. durchaus sein kann), warum sollte er sich dann einen geschlossenen Vergleich halten (dass was Sie die ganze Zeit Einigung nennen), wenn er z.B. 2 Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs keine Lust mehr dazu hat?! Irgendwelche Konsequenzen hätte ja dann auch das wiederum nicht. Insofern können Sie sich den Vergleich auch schenken, denn auch der kostet wieder Geld (Anwaltsgebühren) und ggf. das, was "Ihr Entgegenkommen" in diesem Vergleich wäre. Sprich: Sie erfüllen Ihren Teil des Vergleichs - er nicht. Passieren tut nichts.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.08.2016 01:48

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Also die zivilrechtliche Schiene ist allgemein richtig aber hier vielleicht doch falsch.

Erst jetzt hat der Gesetzgeber es unter Strafe gestellt u.a Betrunkene Personen per Foto zu diskreditieren

§ 201a StGB
Die Chancen steigen also, wenn eine strafbare Handlung vorliegt und dem Opfer gemäß § 63 StGB schwerer wirtschaftlicher Schaden zugeführt wird.

Nun nochmal zum Zivilrecht :
Die Schuldunfähigkeit ist hier nicht das selbe wie im Strafrecht, in Zivilrecht ist es erst mal sehr viel schwerer zugleich auch deliktsunfähig zu sein, wenn der Täter noch sog. "Lichte Momente " wird er schnell wieder deliktsfähig, dann fällt gemäß § 823 ZPO auch Schadenersatz gegen schuldunfähige an.
Das ist deshalb wichtig, da es nun eine Rechtsgrundlage für das weitere Vorgehen gibt: zum einen wäre es sogar so, dass Haft im Zivilrecht gemäß § 890 ZPO bei schuldfähigen angeordnet werden kann.

Wenn jensnd also die Unterlassungserklärung nicht einhält, kann Haft angeordnet werden.
Das Problem stellt sich also erst dann, wenn derjenige zumindest schuldunfähig wird.
Trotzdem hst ein schuldunfähiger oder gar deliktsunfähiger hier keine Narrenfreiheit wenn er gefährlich ist.
Dies wird angenommen wenn er dem Opfer einen hohen wirtschaftlichen Schaden zufügt.
Das kann angenommen werden, wenn man beweisen kann, dass die Fotos geschäftsschädigende sind.

Wenn das vorliegt, kann man die Person gemäß § 63 StGB in aller Regel im Maßregelvollzug wegschließen lassen.
Allerdings sollten sie das mit ihrem Anwalt besprechen, möglich wäre das jedenfalls.

1x Hilfreiche Antwort

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