Zimmertüren über Haftpflichtversicherung?

17. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
siggi67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Zimmertüren über Haftpflichtversicherung?

Hallo,

ich habe zwei kleine Kinder (aktuell 7 und 9), die haben mir in den letzten Jahren von vier Zimmertüren das Schloss aus der Zarge gerissen.
Wir Wohnen in dem Haus zur Miete seit 6 Jahren.
In dieser Zeit haben die eine Türe mach der anderen Kaputt gemacht.
Nun sind beide in einem Alter, wo die es gelernt haben, das man das nicht mehr machen darf.

Ich habe den Schaden nun meiner Haftpflicht gemeldet. Doch die weigern sich den Schaden zu bezahlen.
Ist das zulässig?

Danke schon mal im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Schaden nun meiner Haftpflicht gemeldet. Doch die weigern sich den Schaden zu bezahlen.
Ist das zulässig?

Ja, das wäre zulässig.


Wenn man die Entscheidung der Versicherung anzweifelt/nicht einverstanden ist, kann man das gerichtlich prüfen lassen.
Dann sollte man aber vorher schauen, ob die Aussicht besteht die Versicherung überhaupt zur Zahlung zu verpflichten. Ich sehe hier aus der Schilderung heraus schon mehrere Gründe (Meldeversäumnis, Ereignis nicht versichert, verletzung der Aufsichtspflicht) dies zu verweigern.


Hat die Versicherung denn gar keine Begründung für die Weigerung geliefert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
siggi67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch, die Antwort war "grober Fandalismus" der kleinen Kinder

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Blinde Zerstörungswut" eben Vandalismus, ist tatsächlich eher gar nicht zu versichern.
Die Frage ist tatsächlich, weshalb Eltern ein dermaßen zerstörerisches Verhalten ihrer Kinder nicht unterbinden?

5x Hilfreiche Antwort

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