Ziemlich beste Freunde - Sasse und Partner Abmahnung

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, beste, Freunde, Sasse, Unterlassungserklärung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Hamburger Anwälte fordern selbstgebastelte Unterlassungserklärung

Ziemlich beste Freunde ist eine französische Komödie, die von einer ungewöhnlichen Freundschaft erzählt. Ein armer, neu engagierter Pflegehelfer schafft es, durch seine unkonventionelle Art dem wohlhabenden, aber durch seine Querschnittslähmung äußerst depressiven Philippe, neuen Lebensmut zu geben. Die Kanzlei Sasse und Partner verschickt für die Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber, die den Film in Filesharing-Netzwerken zum Tausch angeboten haben. Diesen Abmahnungen liegt nach Änderung des § 97a UrhG keine Unterlassungserklärung bei. Was tun?

Was wirft Sasse und Partner dem Abgemahnten vor?

Abgemahnte sollen auf einer Online-Tauschbörse wie z.B. eMule oder BitTorent anderen Nutzern Zugang zu dem 2011 erschienenen Spielfilm verschafft haben. Der Upload von „Ziemlich beste Freunde" ist dabei nicht unbedingt mit Absicht erfolgt. Durch den Download einer Datei von einer Filesharing-Börse werden zugleich eigene Inhalte des Anschlussinhabers, die sich auf dessen Rechner befinden, zum Tausch angeboten. Doch eine Absicht ist bei einer Urheberrechtsverletzung nicht notwendig.

Sasse und Partner fordern im Namen der Senator Film Verleih GmbH die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung. Daneben erheben sie Anspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für ihre Mandantin in Höhe von € 800.

Was kann ich gegen die „Ziemlich beste Freunde"-Abmahnung unternehmen?

Zunächst einmal, bewahren Sie Ruhe. Durch voreilige Handlungen könnten Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Sasse und Partner können Sie wegen der behaupteten Forderungen nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Verantwortlicher sind. Verantwortlich ist nur der Täter und/oder Störer. Eine Störerhaftung kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein Dritter, der den Anschluss ebenfalls nutzt, den Upload durchgeführt hat. Haben Sie Mitnutzern Filesharing im Vorfeld untersagt, kann die Störerhaftung jedoch entfallen. Waren Sie zum Tatzeitpunkt nachweislich außer Haus, entfällt in der Regel die Tätervermutung. Erörtern Sie unbedingt die Sach- und Rechtslage mit einem Spezialanwalt. Nur so können Sie eine, der Konstellation Ihres Einzelfalls entsprechende, Verteidigung auszuarbeiten.

Die Verantwortlichkeit ist geklärt. Soll ich nun eine Unterlassungserklärung an Sasse und Partner schicken?

Auf keinen Fall. Generell gilt: Kein Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei, ohne Konsultation eines Spezialanwalts. Häufig bestehen die in der Abmahnung aufgeführten Ansprüche nicht bzw. nicht in der geforderten Höhe. Geben Sie auch keine Unterlassungserklärung aus dem Internet ab. Die Abmahnung von Sasse und Partner ohne Originalvollmacht und ohne Unterlassungserklärung kann vermutlich zunächst nach § 174 BGB zurückgewiesen werden.

Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Einzelfall. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung End of Watch - Abmahnung von Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Urheberrecht - Abmahnung Snitch - Schutt, Waetke Rechtsanwälte mahnen Filesharer ab
Urheberrecht - Abmahnung The Cabin in the Woods - Abmahnung Waldorf Frommer
Urheberrecht - Abmahnung Freelancers-Abmahnung von Waldorf Frommer