Lehre vom Beurteilungsspielraum

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In der Regel sind die Entscheidungen von Prüfungsbehörden gerichtlich voll nachprüfbar. Hierzu zählen auch die Entscheidungen von Lehrern. Lediglich bei prüfungsspezifischen Wertungen ist dem Prüfer ein Bewertungsspielraum eröffnet. Dies hängt damit zusammen, dass die Bewertung einer Prüfungsleistung ein höchstpersönliches Fachurteil darstellt, das vielfach in einer einmaligen Situation getroffen wurde, die sich in dieser Form nicht wiederholen lässt. Man spricht insoweit von einem Beurteilungsspielraum. Daher ist eine gerichtliche Überprüfung einer solchen Prüfungsentscheidung nur in sehr bedingtem Umfang möglich, da sich ansonsten das Gericht an die Stelle des Prüfers setzen würde, was letztlich auch im Hinblick auf das grundgesetzliche Prinzip der Gewaltenteilung problematisch wäre. Bei der Benotung kann der Lehrer also in gewissen Grenzen eigen- und selbständig entscheiden.

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Seite  1:  Lehre vom Beurteilungsspielraum
Seite  2:  Zeugnis- und Prüfungsnoten
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