Guten Tag Zusammen,
ich bin demnächst zu einer Verhandlung geladen, in der es um gef. Körperverletzung geht.
Ich habe bereits eine Aussage bei der Polizei sowie beim Amtsgericht gemacht.
Da ich selbst Gewalterfahrungen mit dem Angeklagten gemacht habe, hatte ich schon bei der Ladung des Amtsgericht versucht um die Aussage herumzukommen und nicht erscheinen zu müssen.
Letztendlich war ich doch dort und habe meine Aussage gemacht (Ich kann nicht viel dazu beitragen, da ich wirklich einfach nichts gesehen habe aber ich weiß, man muss trotzdem erscheinen.) und habe im Nachhinein erfahren, dass alles was ich im Vorfeld gesagt habe bei der Verhandlung "erzählt" wurde.
Finde ich eine Frechheit, das so etwas geschieht, da ich selber nicht das Thema sein sollte, aber das wusste ich im Vorfeld leider nicht. Ich habe zu dem Zeitpunkt auch nicht bekannt gegeben das ich selber diese Erfahrungen mit dem Angeklagt gemacht habe. Nicht gerade schön zu wissen, dass das nun alles in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde und jeder Bescheid weiß. Fühlt man sich direkt noch schlechter.
Nun habe ich mir ein ärztliches Attest geben lassen, auf dem mir bescheinigt wird, dass mir eine weitere Vernehmung nicht zu zumuten ist, da ich selbst Gewalterfahrungen mit dem Angeklagten gemacht habe und die eigene psychische Gesundheit gefährdet ist.
Nun bin ich am zweifeln ob ich das wirklich ans Landgericht schicken soll. Ich hab Angst, das ich letztendlich doch erscheinen muss und wieder alles an die Öffentlichkeit und den Angeklagten kommt. Genauso kann ich nachts nicht schlafen wenn ich daran denke dort hingehen zu müssen. Ich denke die Gefühle dabei kann man nicht in Worte fassen aber ich selbst möchte mit der Sache einfach abschließen können und mich nicht ständig erneut dieser Geschichte stellen müssen.
Nun meine Frage, ob ich mit solch einem Attest eine Chance habe oder ob ich mir die erneute Blöße vor dem Angeklagten sparen kann?
Zeugenladung - Verhandlungsunfähigkeit
5. April 2016
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Frage vom 5. April 2016 | 13:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenladung - Verhandlungsunfähigkeit
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#1
Antwort vom 6. April 2016 | 12:34
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:ob ich mit solch einem Attest eine Chance habe
Das kann man nicht vorhersagen, da es entscheidend auf den Inhalt des Attestes, die Beurteilung durch das Gericht und die Bedeutung der Aussage für das Verfahren ankommen wird.
(Mal als persönliche Meinung, womöglich wird das Gericht sich denken, wenn du schon einmal zu der Sache aussagen konntest, wird man dir das auch ein zweites mal zumuten können.)
Zitat:Nicht gerade schön zu wissen, dass das nun alles in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde und jeder Bescheid weiß.
Prozesse sind grundsätzlich öffentlich. Aber wer ist denn "jeder"? Normalerweise kommt doch nicht die ganze Nachbarschaft zum Zugucken.
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