Zeugenaussage vor gericht in Deutschland

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
olliver123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage vor gericht in Deutschland

Ich habe mal eine Frage und zwar muss ein in Frankreich lebender Franzose vor dem Deutschen gereicht in Deutschland aussagen !?
Was würde passieren wenn die Person die Aussage verweigert oder nicht erscheint?

Kann mann sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich im Ausland aufhalten berufen (§ 247a Strafprozeßordnung).
und wenn ja welsche Kriterien müssen erfüllt sein ?
Danke für eure zeit.......

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Zeuge kann auch im Wege der Amtshilfe von einem
Richter in Frankreich gehört werden.

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2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es wurden schon Zeugen aus Manila vorgeladen um einen
Sittenstrolch ins Gefängnis zu bringen.

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1x Hilfreiche Antwort


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