Ich habe mal eine Frage und zwar muss ein in Frankreich lebender Franzose vor dem Deutschen gereicht in Deutschland aussagen !?
Was würde passieren wenn die Person die Aussage verweigert oder nicht erscheint?
Kann mann sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich im Ausland aufhalten berufen (§ 247a
Strafprozeßordnung).
und wenn ja welsche Kriterien müssen erfüllt sein ?
Danke für eure zeit.......
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Zeugenaussage vor gericht in Deutschland
9. Februar 2012
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Frage vom 9. Februar 2012 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage vor gericht in Deutschland
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2012 | 14:59
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Der Zeuge kann auch im Wege der Amtshilfe von einem
Richter in Frankreich gehört werden.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 14. Februar 2012 | 14:45
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Es wurden schon Zeugen aus Manila vorgeladen um einen
Sittenstrolch ins Gefängnis zu bringen.
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