Zeugen Aussage ( Angebliche Falschaussage ? )

21. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
go439881-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen Aussage ( Angebliche Falschaussage ? )

Hallo,

Ich habe vor ein paar tagen eine Zeugen Aussage getätigt. Und zwar wurde ein Kollege von mir wegen Handy Diebstahls angezeigt und ich war während des Vorfalls anwesend. Nun ich selbst wusste nicht genau wie alles abgelaufen ist (Das ganze hat sich auf nem Konzert abgespielt dementsprechend voll,laut etc... ) aber habe natürlich alles erwähnt was ich wusste.
Es gab allerdings einen Punkt in der, der Kläger die Aussage machte ich hätte nicht nur gewusst wie er meinem Kollegen das Handy übergeben hatte nein ich hätte sogar geholfen ( Angeblich den Rucksack für ihn aufgehalten ?!). Ich widersprach der Aussage natürlich ( Nur Teils ! ich wusste zwar das er vorhatte ihm das Handy zu geben was ich auch ausgesagt habe allerdings widersprach ich der Aussage dabei geholfen zu haben.).
Allerdings glaubte mir die (Verteidigung des Klägers (?)) nicht und hat mich natürlich daraufhin gewiesen das es so aussieht als würde ich absichtlich meinem Kollegen helfen wollen ( Ich denke mal das ist natürlich es ist schließlich ihr Job aus mir die komplette Wahrheit rauszupressen) . Ich habe natürlich versucht zu erklären das ich mir bewusst bin die wahrheit zu sagen und eine unparteiische Aussage zumachen und habe ihr klar gemacht das ich mir dem genauen Ablauf zu dem Zeitpunkt einfach nicht ganz bewusst bin daraufhin hat sie auch aufgehört nachzuhacken. Die Zeugen Befragung war auch danach beendet und man hatte sonst nicht besonderes zu mir gesagt und ich wurde direkt entlassen. Nun habe ich erfahren das der Richter meinem Kollegen nicht geglaubt hätte das er unschuldig ist also wurde er verurteilt (Sozialstunden / Geringe Geldstrafe) UND das was mich wirklich stutzig gemacht hat Er hätte erwähnt, "Er glaubt nicht das ich es nicht mitbekommen hätte und Er fand die Geschichte des Klägers glaubhafter" nun da genau dieser Teil wohl entscheidend war für die Verhandlung frage ich mich was kann nun passieren ? Kann der Richter jetzt noch dazu in so einer Aussage gegen Aussage Situation mich eigenhändig Anzeigen ohne jegliche Zeugen oder Beweise ? Bekomme ich nun im nachhinein noch einen Gerichtstermin an dem Ich mich äußern muss ? Wird die Sache Fallen gelassen ? Und wenn nicht wie lang ist der Geschätzte Zeitraum bis ich was zu diesem Thema erfahre ?

(Der Kläger selbst hatte keine Ambitionen gegenüber dem Richter gezeigt dies Anzuzeigen)
Es handelte sich übrigens um ein Jungendverfahren

Mit freundlichen Grüßen

[size=8]sry für eventuelle Tippfehler das wurde auf einem Handy getippt :p
[/size]

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Zitat:
Nun habe ich erfahren das der Richter meinem Kollegen nicht geglaubt hätte das er unschuldig ist
Wundert mich nicht. Handyverkauf auf Konzerten wirkt nicht sehr seriös.

Zitat:
ich hätte sogar geholfen ( Angeblich den Rucksack für ihn aufgehalten ?!)
Und wozu sollte das in einem (Zivil-)Prozess relevant werden? Selbst wenn es so war, lässt sich daraus meines Erachtens nichts schließen, was irgendwem weiterhelfen könnte.

Zitat:
Ich denke mal das ist natürlich es ist schließlich ihr Job aus mir die komplette Wahrheit rauszupressen
Denke ich auch. Außerdem erzählen Anwälte vor Gericht gerne irgendeinen Unfug, um die zeugen zu verunsichern. Oder vielleicht auch aus Unkenntnis der Rechtlage oder purer Planlosigkiet selbst in einfach gelagerten Verfahren heraus. Wer weiß?

Wobei ich mir nicht sicher bon, ob Sie nicht von der Staatsanwältin sprechen.

Zitat:
was kann nun passieren ?
Realistischerweise wird absolut nichts passieren.

Natürlich könnte man Sie aber anzeigen, das auch noch in ferner Zukunft und bis zum Erhalt eines Briefes würde es dann nochmals länger dauern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go439881-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):


Zitat:ich hätte sogar geholfen ( Angeblich den Rucksack für ihn aufgehalten ?!)Und wozu sollte das in einem (Zivil-)Prozess relevant werden?

Selbst wenn es so war, lässt sich daraus meines Erachtens nichts schließen, was irgendwem weiterhelfen könnte.



Es wäre aus dem Grund Relevant gewesen weil mit der Aussage "Ja ich hab gesehen wie er es ihm sicher gegeben hat ich hatte den Rucksack gehalten" Der Fall geklärt gewesen wäre. Aus dem einfachen Grund da: Da der angeklagte Aussagte "er hätte nichts von dem Handy mitbekommen und der Kläger hätte es mutwillig in seinen Ruckgelegt", währenddessen der Kläger die Aussage machte "Ich hätte es mitbekommen und den Rucksack aufgehalten" nun Hatte Ich wie erwähnt Aussgesagt "Das ich zwar mitbekomme hatte wie er vorhatte ihm das Handy zu geben (Was ich auch sehr betonte und wiederholte ) aber die komplette Umsetzung des vorhabens einfach nicht komplett mitbekommen habe und den Rucksack nur für mein eigenes Handy zum verstauen geöffnet hatte."

Nun mal man sagen muss das die Aussage "Ich habe gesehen wie er es vorhatte sein Handy in den Rucksack zu legen " ja ziemlich klar ist An sich habe ich ja dort gegen meinen Kollegen ausgesagt und bin bei der wahrheit geblieben.
Ich habe gelesen das in solchen Fällen die Mitschriften als Beweismaterial dient wie könnten diese aber überhaupt legitim für diesen Fall gelten wenn Alle 3 zu dem Punkt detailliert gesehen etwas anderes gesagt haben ?

Und ja nach genauerer Überlegung könnten das auch die Worte der Staatsanwältin gewesen sein die an diesem Punkte erwähnte "das es so aussehen könnte als wollte ich ihm helfen" würde das dann aber nicht mehr zu dem Gedanken leiten das diese doch nachhakt und ich post bekomme- ?

Im übrigen bin ich 19 Lese aber überall von der Mindeststrafe 3 Monate Tagessätze abbezahlen im Fall das mir Falschaussage nach geworfen wird. Würde das auch in meinem Fall (Unter 21/ Vor der Jugendrichterin) genauso ablaufen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Würde das auch in meinem Fall (Unter 21/ Vor der Jugendrichterin) genauso ablaufen ? Keine Ahnung - es weiß hier keiner, ob Jugendstrafrecht auf Sie angewandt wird oder nicht. Bei einem 19jährigen ist das nämlich nicht zwingend...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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