Ich habe gar keine Frage, sondern möchte alle Schwangeren Frauen mit Zeitverträgen über die Geldfrage während der Elternzeit informieren:
Also, falls Ihr schwanger seid und Euer Vertrag schon ein paar Monate vor der Geburt ausläuft, braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen, dass Ihr evtl. nur 300,00 EUR Elterngeld mntl. bekommt.
Für das Elterngeld zählen ja die letzten 12 Monate Gehalt aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt. D.h., wenn Ihr die letzten zwei Monate vor der Geburt arbeitslos seid, zählen trotzdem die 10 Monate davor, weil Ihr in der Zeit ja erwerbstätig gewesen seid.
Wollt ich nur mal sagen, weil viele denken, wenn man zum Zeitpunkt der Geburt arbeitslos ist, dass man dann nur den Mindestsatz von 300,00 EUR bekommt. Das stimmt nicht!!!
Zeitvertrag und Schwanger
12. Oktober 2006
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Frage vom 12. Oktober 2006 | 14:33
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitvertrag und Schwanger
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2006 | 15:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
woher weißt du denn das jetzt?
#2
Antwort vom 12. Oktober 2006 | 15:07
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
-> http://www.elterngeld.net/
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2006 | 15:08
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
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