Zeitmietvertrag über 2 Jahre dauert aber schon über 5 Jahre ohne Kündigung bzw. Verlä

24. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
cara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag über 2 Jahre dauert aber schon über 5 Jahre ohne Kündigung bzw. Verlä

Wir haben einen Mietvertrag für ein EFH geschlossen vom 01.Sept. 1998 bis 31. Aug.2000 (Wegen Eigenbedarf des Vermieters). Der Mietvertrag wurde nie gekündigt bzw. verlängert. Wir wohnen nun schon über 5 Jahre in diesem Haus und möchten kündigen.welche Kündigungsfrist müssen wir einhalten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dave Brubeck
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermieter schliessen schon gern mal befristete Verträge mit Eigenbedarfs-Begründung ab, um sich bei Nichtgefallen oder Problemen notfalls auf diesem Weg vom ungeliebten Mieter trennen können. Da hier die Befristung längst abgelaufen ist, gilt jetzt die gesetzliche Regelung: 3 Monate.

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