Wir haben einen Mietvertrag für ein EFH geschlossen vom 01.Sept. 1998 bis 31. Aug.2000 (Wegen Eigenbedarf des Vermieters). Der Mietvertrag wurde nie gekündigt bzw. verlängert. Wir wohnen nun schon über 5 Jahre in diesem Haus und möchten kündigen.welche Kündigungsfrist müssen wir einhalten.
Zeitmietvertrag über 2 Jahre dauert aber schon über 5 Jahre ohne Kündigung bzw. Verlä
24. November 2003
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Frage vom 24. November 2003 | 15:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag über 2 Jahre dauert aber schon über 5 Jahre ohne Kündigung bzw. Verlä
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#1
Antwort vom 25. November 2003 | 00:08
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter schliessen schon gern mal befristete Verträge mit Eigenbedarfs-Begründung ab, um sich bei Nichtgefallen oder Problemen notfalls auf diesem Weg vom ungeliebten Mieter trennen können. Da hier die Befristung längst abgelaufen ist, gilt jetzt die gesetzliche Regelung: 3 Monate.
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