Folgende hatte sich zugetragen:
Ich sollte als inventurhelfer für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten und. Im Zeitraum vom 10.11.2014 bis zum 05.12.2014.
Ich habe insgesamt 109 stunden gearbeitet , aber aufgrund des Tarifvertrages wollen die mir nur 105 anrechnen.
Zweitens wurde ausgemacht als kurzfristige beschäftigung zu arbeiten , damit wir keine sozialsteuern zahlen müssen.
Es wurde sie sozialbeiträge bei mir abgezogen mit der Begründung dass ich kein Student seie und arbeitssuchen ohne ausbildung deswegen würde das nicht gehen.
Mir wurde aber anderes zugesichtert.Der Firmenbesitzer hat mich dann aber darauf hingewiesen , dass das einfach nicht gehen würde. Ich hätte pech gehabt und weil ich wütend darüber war hat das ******* mich nicht sehr gut behandelt.
Kann ich noch irgendwas tun?
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Zeitarbeitsfirma zahlt zu wenig und komisch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
Kurzfristiger Minijob
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.
Von dem Zwei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen.
Hast du in diesem Jahr schon mehr gearbeitet?
Warum man dir die 4 Stunden nicht zahlen will, ist nach deinen Informationen nicht zu beantworten - da fragst du am besten deinen AG.
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-- Editiert :blaubär: am 15.12.2014 17:32
quote:
Es wurde sie sozialbeiträge bei mir abgezogen mit der Begründung dass ich kein Student seie und arbeitssuchen ohne ausbildung deswegen würde das nicht gehen.
Du bist Arbeitssuchend gemeldet?
Dann ist auszugehen das Du eigentlich mehr als 50 Tage im Jahr arbeitest.
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Guten Abend,
waren die Voraussetzungen für das kurzfristige Arbeitsverhältnis von vorn herein für beide Seiten klar?
Könnte das nicht so gewesen sein, und hätte die Lohnabrechnungsstelle pflichtgemäß geprüft, so könnte im Ergebnis dabei herausgekommen sein, dass Sozialversicherungsbeiträge und evtl. Lohnsteuer abzuführen sind.
Wenn sich der AG an die gesetzlichen Vorschriften hält, so kann ihm das nicht vorgeworfen werden.
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