Hallo,
da ich leider keine Infos gefunden habe hier meine Frage.
Meine Tochter ist seit einigen Wochen bei einer Zeitarbeit.Mit einem unbefristeten Vertrag, aber noch in der Probezeit.
Sie war die letzten Wochen in einer Produktionsfa. am Band in Schichten im Einsatz. Dieser Einsatz wurde beendet und sie sollte auf einen neuen warten. Mittlerweile wurde bei meiner Tochter eine Schwangerschaft festgestellt anfang dritten monats. Sie hat dann auch sofort die Zeitarbeitsfa. informiert. Diese meinte sie solle jetzt erst ein mal ein paar tage unbezahlten Urlaub nehmen und dann würde man versuchen etwas neues für sie zu finden.
sollte das nicht klappen müßte sie den Rest der Schwangerschaft unbezahlten Urlaub nehmen.
Ich bin der Meinung dass das nicht rechtens ist und habe ihr empfohlen zu einem Anwalt zu gehen. Da sie aber nur ein geringes Einkommen hatte und Angst hat das der Anwalt ihr nicht helfen kann, hier eben vorab meine Frage.
Vielen Dank
Zeitarbeit Schwanger Unbezahlter Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
die Tochter sollte
1. in ihren Arbeitsvertrag schauen, um raus zu finden, wie das mit beschäftigungslosen Zeiten geregelt ist und
2. klären, ob die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot bestehen.
wirdwerden
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Auf unbezahlten Urlaub soll sie sich keinesfalls einlassen. Mit der Mitteilung der Schwangerschaft genießt deine Tochter Mutterschutz und sie ist unkündbar. Sie passend zu beschäftigen, ist Sache des AG.
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@ blaubär: wird haben doch die unterschiedlichsten Ausgestaltungen in dieser Sparte. Deshalb mal in den Vertrag schauen. Ich hab schon Verträge gesehen, in denen das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Einsätzen ruht.
Deshalb meine Frage.
wirdwerden
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@wirdwerden
... immer wieder diese Zeitarbeit. Doch mit diesem Trick werden die doch nicht so mirnichtsdirnichts nicht den Mutterschutz aushebeln können, oder?
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@wirdwerden
quote:
Ich hab schon Verträge gesehen, in denen das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Einsätzen ruht.
Ja, is schon klar. Was Du wieder alles weisst.
@Susi07
In den Vertrag zu schauen, dürfte ziemlich überflüssig sein. Denn da wird nichts zu unbezahltem Urlaub oder dergleichen drin stehen. Ich kann mit kaum vorstellen, dass eine Leihfirma so naive unwirksame Klauseln in den Arbeitsvertrag schreibt.
Welcher Tarifvertrag wird angewendet?
Steht im AV irgendwas in Richtung telefonisch melden, bei Nichteinsatz? Selbst wenn nicht. Am besten zweimal täglich früh und nachmittags in der Leihfirma anrufen und nach Arbeit fragen! Nicht abwimmeln lassen. Wenn der Disponent sagt, "Sie brauche hier nicht jeden Tag anrufen, wir melden uns schon" - dann diese Ansage nur befolgen, wenn es dazu eine schriftliche Aufforderung gibt. An alles mündlich Vereinbarte kann man sich bei Leihfirmen später nie erinnern.
quote:
Diese meinte sie solle jetzt erst ein mal ein paar tage unbezahlten Urlaub nehmen und dann würde man versuchen etwas neues für sie zu finden.
Undbingt mündlich und möglichst in Eränzung schriftlich die Arbeitskraft anbieten. Nicht das der AG nachher behauptet, der AN wollte ja unbezahlt Urlaub nehmen. Man kann sich eigentlich bereits jetzt darauf einstellen, dass der AG dies behaupten wird.
quote:
sollte das nicht klappen müßte sie den Rest der Schwangerschaft unbezahlten Urlaub nehmen.
Das ist natürlich völliger Unfug.
Hallo,
erst mal vielen Dank für die antworten.
Sie hat einen ganz normalen unbefristeten Vertrag.
Die Zeiatarbeitfa. hier arbeiten alle so. Also wenn nichts mehr ist erst mal wird man gekündigt und danach halt wieder eingestellt, oder auch wenn mehrere Feiertage sind zb. Weihnachten und so.Ansonsten werden die Std die man am Zeitkonto hat verrechnet und halt der Urlaub. Ist zwar verm. auch nicht rechtens aber wenn man was sagt fliegt man eben raus.
Ich werde meiner Tochter sagen das sie auf jeden Fall immer anrufen soll, morgens und nichts unterschreiben soll. Ansonsten soll sie zum Anwalt gehen.
Lg
@susi
Schwangere sind unkündbar - das ist die Basis. Was die Fa sonst noch treibt oder üblich ist, interessiert da nicht.
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quote:
Schwangere sind unkündbar - das ist die Basis.
Nanj, unkündbar sich sie definitiv nicht, aber da müssen schon handfeste Ereignisse vorliegen.
Das ist hier aber nicht der Fall, so das die TE derzeit nicht kündbar ist. Egal was die Zeitarbeitsfirma da an Unsinn zusammenstrickt.
Notfall bedient man sich des Gerichtes um angemessene "Nachhilfe" für die Zeitarbeitsfirma zu organisieren ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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