Zeitarbeit: Quali. Zeugnis

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
d-core
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit: Quali. Zeugnis

Guten Abend Zusammen,

kann mir bitte jemand helfen? Wie sieht es mit den folgenden Angaben im Zeugnis aus?

Ich war zuletzt bei einer Firma über die Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die ZA-Firma hat mir nun ein Zeignis zugeschickt:

Herr .., geb. am.. in.. war vom .. als .. (soweit alles korrekt)

und dann kommt's:

Als Personaldienstleister in Deutschland stellt ..(ZA-Firma) im Rahmen der Arbeitnehmerünberlassung und Vermittlung seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anderen Unternehmen zur Verfühgung. Durch variierende Aufgaben bei unseren Kunden können unsere Beschäftigten vielfältige Erfahrungen sammeln.

ist es so üblich bei den ZA-firmen? :schock:

und dann noch:

Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesetlichen (der Satz ist im Text unterstrichen, unterstreichen ist grundsätzlich nicht gut oder? :( ):

(Aufgabenauflistung soweit alles korrekt)

Sind folgende Sätze ok?

Im Rahmen seiner Tätigkeiten führte Herr .. die ihm zugewiesenen Aufgaben selbständig, gewissenhaft und korrekt durch. Er hat den erwartungen unseres Kunden in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

Er arbeitete sehr genau und gründlich. Durch seine exakte und zügige Arbeitsweise erbrachte Hr.. auch in Ausnahmesituationen sehr gute Leistungen, somit stets zu unseres Kunden und unserer eigenen vollsten Zufriedenheit.

Hr.. verfügt über ein erprobtes und sicheres Fachwissen in den Tätigkeitsfeldern, in denen er sich bewegte.

Wir lernten Hr.. als einen ausdauernden und belastbaren Mitarbeiterkennen, welcher alle Aufgaben bewältigte und jederzeit zu Mehrarbeit bereit war.

Herrn.. bescheinigen wir des Weiteren gern, dass er sehr gute Umgangsformen hatte -(Anm.: hatte??- jetzt nicht mehr?, oder ist -hatte- doch korrekt?)

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets gut. (Reihenfolge falsch oder?)

Hr..schied auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um sich neuen, beruflichen Herausforderungen zustellen (zusammen geschrieben).

Wir bedanken uns bei Hr.. sehr für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute, Glück und Erfolg. (kein Bedauern :wipp: und das mit -Glück- ist auch nicht gerade positiv?, hier fehlt noch - wünschen weiterhin- oder?)


Das Thema ist villeicht alt, aber es gibt immer wieder was neues, leider.. :pc:


Danke.

d-core









-- Editiert von d-core am 08.01.2009 01:07

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, ohne die ausgeführten Tätigkeiten, weiß man nicht ob man hier eine gute Hilfskraft oder eine (vielleicht) nicht so gute Fachkraft beurteilen soll. Und die Dauer der Beschäftigung könnte auch eine Rolle spielen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
d-core
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi venotis,

Tätigkeiten im Bereich Einkauf:

Vertragsverhandlungen, Preisvergleiche, Bestellabwicklungen usw., alles säuberlich aufgelistet (entspricht auch der Wahrheit).

Hilfskraft eher nicht, :sweat: schon Fachkraft. Die Bezahlung war aber wie für eine Hilfskraft, deswegen nach 12 Monaten nix wie weg. Habe z.Z. einen 2 Jahresvertrag, keine ZA-Firma.

-- Editiert von d-core am 08.01.2009 01:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ich finde das Zeugnis im Großen und Ganzen gut. Würde es so mit einer 2 bewerten.

Zu deinen Fragen:

1. Dass die Firma sich erst einmal vorstellt ist üblich - nicht nur bei Zeitarbeitsfirmen.
2. Die Unterstreichung sehe ich nicht als Problem an, aber wenn dir das nicht behagt, dann kannst du das ja ändern lassen.
3. … Hr.. verfügt über ein erprobtes und sicheres Fachwissen in den Tätigkeitsfeldern, in denen er sich bewegte…
Das hört sich etwas eingeschränkt an (Fachidiot?)
Besser wäre m.E. so etwas wie: Herr… verfügte über ein umfangreiches und sicheres Fachwissen, dass er jederzeit optimal einzusetzen wusste (jetzt mal ins Unreine geschrieben).
4. … Herrn.. bescheinigen wir des Weiteren gern, dass er sehr gute Umgangsformen hatte…
Die gewählte Zeit ist in Ordnung, schließlich wird eine Zeit in der Vergangenheit beschrieben. Aufpassen: bei dem Satz, den ich unter 3 zitiert habe, ist der Zeugnisschreiber ins Präsens gerutscht, das sehe ich eher als Problem… Die Zeiten sollten einheitlich sein.
Ich würde diesen Satz mit den Umgangsformen allerdings ersatzlos streichen lassen – wollen die sagen, dass du mit Messer und Gabel essen konntest?
5. … Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets gut…
Die Reihenfolge ist in Ordnung. Allerdings wäre ein „einwandfrei“ hier besser.
6. … Hr..schied auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus, um sich neuen, beruflichen Herausforderungen zustellen (zusammen geschrieben)…
„Zustellen“ ist hier falsch geschrieben, das muss „zu stellen“ heißen. Unbedingt korrigieren lassen.
7. … Wir bedanken uns bei Hr.. sehr für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute, Glück und Erfolg…
Das Glück streichen lassen. Wer gut ist hat kein Glück nötig!
Unbedingt noch das Bedauern über dein Ausscheiden mit reinschreiben lassen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen