Zeitarbeit - Krank - Zeitkonto

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mieti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit - Krank - Zeitkonto

Hallo,


ich bin über eine Zeitarbeit bei einer einer Firma eingestellt. In dieser Firma gilt eine Arbeitszeit von mind. 8 Stunden am Tag, aber sehr oft wird auf 10 Stunden gearbeitet. Auch Samsatgsarbeit muss ich manchmal tätigen (5 Stunden).
In meinem Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitfirma steht eine Wochenarbeitszeit von 35h. Meine überstunden fallen auf ein Zeitkonto.
vor ein paar wochen war ich Freitags morgens beim Arst weil es mir richtig dreckig ging. der Arst hat mich bis einschließlich nächsten dienstag krank geschrieben.
In der Woche wo ich krank wurde hatte ich bereits 38 Stunden gearbeitet (montag 10; dienstag 10; mitwoch 10, Donerstag 8).
In der nächsten Woche, wo ich ab mitwoch wieder ging, habe ich 30 Stunden gearbeitet (mi. do. fr. je 10 Stunden).
Jetzt meine frage: die Zeitarbeit zählt den Freitag an dem ich krank wurde gar nicht an. Sie sagen ich hätte die 35h in der woche gearbeitet und die bekomme ich bezahlt und 3h die ich Mehrarbeit geleistet habe fallen auf das Zeitkonto. Ist das rechtens? Da ich Krank war und nicht zur arbeit konnte muss ich doch für diesen Tag auch Zeit gutgesprochen bekommen.
Für die zweite woche zählt die Zeitarbeit 5h als krank, weil ich damit meine 35h woche voll habe.
Ist dies rechtens was die machen? Ich komm mir voll verar***t vor von denen, es war ja nicht so das ich mir vom Zeitkonto Urlaub genommen habe. Wenn ich nicht Krank gewesen wäre, hätte ich ja auch mind. 24 Stunden Arbeiten müssen (fr.8; mo.8; di.8). Muss ich diese Zeit nicht bezahlt bzw auf das Zeitkonto gutgeschrieben bekommen? oder ist das tatsächlich rechtens? oder wieviel zeit steht mir für einen Kranken Tag zu? im Vertrag steht ja eine 35 Stunden woche aber keine tägliche Arbeitszeit.
iGZ-/DGB-Tarifwerk <== mein Tarifvertrag. Habe dort alles gelesen aber nichts hilfreiches gefunden.

gruß Mieti

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... auf ein zeitkonto werden nur zeiten gutgeschrieben, wie sie nach der entspr. ordnung vorgesehen sind, und wie sie tatsächlich anfallen.
das dürfte bei krankheit entfallen - du bekommst lohnfortzahlung.

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#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Klar bekommt Mieti Lohnfortzahlung, aber vorher werden die Überstunden gegengerechnet und das ist nicht rechtes.

Dein AG muss dir für einen Krankheitstag die Stundenanzahl gutschreiben, die du an dem Tag laut Vertrag hättest leisten müssen. Bei einer 35-Stunden-Woche sind das 7 Stunden, die dein AG auf deinem Zeitkonto gutschreiben müsste.
Für die erste Woche gehören also 10 Stunden auf das Zeitkonto und für die zweite Woche 9 Stunden.

Das Alles kann dein AG dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) § 4 entnehmen

Hier der Link
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mieti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

also war meine vermutung das ich die Tage bezahlt bekomme richtig.
@ oha wie kommst du auf die 10 stunden für die erste woche und 9 für die weite? wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich doch 7 stunden für die erste woche und 14 stunden für die zweite woche bekommen. (freitag; montag und dienstag war ich nicht bei der arbeit). oder habe ich was falsch verstanden?


Kann ir wer sagen wie lange die Kündigungsfrist in der Probezeit ist? habe zu 99% nächsten monat eine neue arbeitsstelle und muss ja rechtzeitig kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Mieti,

ich habe die Stunden ausgerechnet, die insgesamt in der Woche deinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden müssen, du die Stunden, die für die Ausfalltage berechnet werden müssen.

Bezüglich der Kündigungsfrist in der Probezeit musst du mal in deinen Arbeitsvertrag gucken.


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